28.04.2022 | Deutscher Bundestag / 20. WP / Sitzung 31 / Tagesordnungspunkt 17

Erwin RüddelCDU/CSU - Einrichtungsbezogene Impfpflicht gegen COVID-19

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Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Meine Fraktion hat Ende letzten Jahres aus guten Gründen der einrichtungsbezogenen Impfpflicht für Beschäftigte in Alten- und Pflegeheimen, in Kliniken und in Arztpraxen zugestimmt. In NRW ist das bis jetzt auch sehr erfolgreich umgesetzt worden; aber in weiten Teilen unseres Landes sehen sich die ohnehin überlasteten Gesundheitsämter außerstande, die Probleme bei der Umsetzung im Alleingang zu stemmen.

Wir sind bei der Verabschiedung des Gesetzes natürlich davon ausgegangen, dass die Bundesregierung die offenen Fragen zu Arbeitsrecht, Lohnfortzahlung und Betretungsrecht klärt. Wie ist zum Beispiel mit nicht geimpftem Personal umzugehen, das von den Einrichtungen als unverzichtbar eingestuft wird? Und wir durften mit Recht von der Bundesregierung erwarten, dass sie die Impfpflicht intensiv mit den betroffenen Ländern, Kommunen und Gesundheitsämtern vorbereitet. Tatsache ist, dass die Regierung die offenen Fragen bis heute nicht geklärt hat. Wir haben das gestern in der Anhörung eindrucksvoll dargestellt bekommen, gerade vom Städtetag.

Einrichtungen und Beschäftigte werden mit den Folgen der Impfpflicht weiterhin alleingelassen. Dabei sollten doch gerade die ältesten und hilfsbedürftigsten Menschen in unserem Land, die Bewohner in Alten- und Pflegeeinrichtungen und die Patienten in Praxen und Kliniken, durch das Instrument der einrichtungsbezogenen Impfpflicht geschützt werden.

Meine Damen und Herren, die Länder haben bereits am 22. Januar bei der Konferenz der Gesundheitsminister das Bundesgesundheitsministerium gebeten, gemeinsam mit ihnen unverzüglich alle offenen Fragen zu klären,

(Heike Baehrens [SPD]: Genau das ist geschehen, und das wissen Sie auch!)

damit die Impfpflicht möglichst bundeseinheitlich vollzogen werden kann. Seither sind drei Monate vergangen, und die Fragen sind weiterhin offen. Der Vorgang wirft leider wieder einmal ein Schlaglicht auf die erratische Amtsführung des zuständigen Bundesgesundheitsministers.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Statt hier und heute seine Aufgaben zu machen und endlich Rechtssicherheit zu schaffen, traktiert er das Publikum lieber mit immer neuen künftigen Schreckensszenarien, für die es keine validen Grundlagen gibt.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Bei der einrichtungsbezogenen Impfpflicht müsste aber dringend nachgesteuert werden, damit die Einrichtungen und Beschäftigten wissen, woran sie sind. Hier ist Führung gefragt. Wenn der zuständige Minister dazu nicht willens ist, dann sollte ihm die Ampel jetzt Beine machen.

(Beifall bei der CDU/CSU – Nezahat Baradari [SPD]: Schwache Rede!)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7535723
Wahlperiode 20
Sitzung 31
Tagesordnungspunkt Einrichtungsbezogene Impfpflicht gegen COVID-19
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