Aydan ÖzoğuzSPD - Änderung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes
Lade Interface ...
Anmelden oder Account anlegen
Ich rufe nunmehr den Tagesordnungspunkt 16 auf:
Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes
Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (13. Ausschuss)
Drucksache 20/1542
Für die Aussprache ist erneut eine Dauer von 26 Minuten beschlossen.
Das Wort erhält als Erstes Schahina Gambir für Bündnis 90/Die Grünen.
Alle Daten auf Open Parliament TV können über unsere Open Data API abgefragt werden: https://de.openparliament.tv/api
API URL
Daten
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7535745 |
Wahlperiode | 20 |
Sitzung | 31 |
Tagesordnungspunkt | Änderung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes |
00:00
00:00
00:00
00:00
Keine
Automatisch erkannte Entitäten beta
AGG
AGG
Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) – umgangssprachlich auch Antidiskriminierungsgesetz genannt – ist ein deutsches Bundesgesetz, das „Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität verhindern und beseitigen soll“. Zur Verwirklichung dieses Ziels erhalten die durch das Gesetz geschützten Personen Rechtsansprüche gegen Arbeitgeber und Private, wenn diese ihnen gegenüber gegen die gesetzlichen Diskriminierungsverbote verstoßen. Mit seinem Inkrafttreten 2006 wurde das Beschäftigtenschutzgesetz abgelöst.
Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
AGG
Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) – umgangssprachlich auch Antidiskriminierungsgesetz genannt – ist ein deutsches Bundesgesetz, das „Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität verhindern und beseitigen soll“. Zur Verwirklichung dieses Ziels erhalten die durch das Gesetz geschützten Personen Rechtsansprüche gegen Arbeitgeber und Private, wenn diese ihnen gegenüber gegen die gesetzlichen Diskriminierungsverbote verstoßen. Mit seinem Inkrafttreten 2006 wurde das Beschäftigtenschutzgesetz abgelöst.
Quelle: Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen