12.05.2022 | Deutscher Bundestag / 20. WP / Sitzung 34 / Tagesordnungspunkt 16

Mark HelfrichCDU/CSU - Änderung des Energiesicherungsgesetzes 1975

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Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir erleben derzeit am Energiemarkt in Deutschland eine nie dagewesene Situation. Die Preise, die Unsicherheit und die Risiken sind hoch. Wir müssen uns darauf vorbereiten, dass sich die Lage auf dem Energiemarkt weiter zuspitzt. Mit dem Energiesicherungsgesetz schafft die Ampel eine Reihe von Instrumenten zur Krisenbewältigung, die wir mit Ausnahme eines Instrumentes begrüßen.

Wir alle sind uns einig: Die Energieversorgungssicherheit in Deutschland zu gewährleisten, ist existenziell. Das Energiesicherungsgesetz der Ampel sieht vor, dass Unternehmen der kritischen Energieinfrastruktur unter eine treuhänderische Verwaltung gestellt oder sogar enteignet werden können, wenn nur so die Energieversorgung gesichert werden kann. Treuhänder einzusetzen und als Ultima Ratio auch Enteignungen anzuordnen, sind schwerwiegende hoheitliche Grundrechtseingriffe. Sie sind im Einzelfall leider alternativlos. Sie sollten aber immer das letzte Mittel der Wahl sein. Deshalb hätten wir uns als Union gewünscht, dass für Energieversorgungsunternehmen mit mehrheitlich deutschen Anteilseignern in einem verpflichtenden ersten Schritt Finanzhilfen gegriffen hätten. Um Rechtssicherheit für Energieversorgungs- und Kommunalunternehmen zu gewährleisten, wäre es außerdem richtig gewesen, das Enteignungsverfahren und die Entschädigung mit Verabschiedung dieses Gesetzes und nicht erst später zu regeln.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie des Abg. Dr. Rainer Kraft [AfD])

So besteht die Gefahr, dass in Zukunft Unternehmen davor zurückschrecken, in kritische Energieinfrastrukturen in Deutschland zu investieren.

Der eine Punkt, der uns als Union massive Bauchschmerzen bereitet, ist und bleibt das Preisanpassungsrecht bei verminderten Gasimporten. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass Energielieferanten das Recht zur sofortigen Preiserhöhung über die gesamte Lieferkette bis zum Endkunden haben, wenn die mittlere Stufe im Notfallplan Gas ausgerufen wird. Ob diese Regelung überhaupt flächendeckend funktioniert, daran gibt es unter Experten ernsthafte Zweifel. Sinnvoller wäre es gewesen, die Gaslieferanten direkt zu stützen oder zumindest über ein Stufenmodell der Kostenteilung nachzudenken. Aber selbst wenn das Preisanpassungsrecht funktioniert, wird aus einem Großbrand leicht ein Flächenbrand, der sich einem schnellen, geballten Löschangriff entzieht. Denn die Weitergabe sprunghaft steigender Gaskosten an die Letztverbraucher führt dazu, dass Industrie, Mittelstand und unsere Bürger diese Kosten am Ende allein tragen müssen. Die Ampel setzt damit ganze Wirtschaftsbranchen einer drohenden Insolvenzwelle aus, mit unkontrollierbaren Folgen für die Versorgung Deutschlands.

Auch viele Bürger werden ihre Rechnungen nicht mehr bezahlen können. Sie von der Ampel haben diese Gefahr doch auch erkannt. Warum sonst würden Sie in Ihrem Entschließungsantrag die Bundesregierung auffordern, schnelle und unbürokratische Unterstützungsmaßnahmen vorzubereiten? Ihre Ministerien werden jetzt vermutlich wochenlang über neue Hilfsprogramme sinnieren. Dabei gibt es viele schnellere und unbürokratischere Maßnahmen, zu denen wir Sie seit Wochen gebetsmühlenartig auffordern: die Senkung der Stromsteuer sowie der Umsatzsteuer auf Strom, Gas und Fernwärme. Handeln Sie jedoch erst, wenn die Gasmangellage tatsächlich eintritt und es zu weiteren Preisexplosionen kommt, dann werden Sie nicht mehr Herr der Lage sein. Dann ist der Flächenbrand nämlich nicht mehr einzudämmen.

Auch die auf den letzten Metern aufgenommene Verpflichtung der Energieversorgungsunternehmen zur Preissenkung bei Wegfall der Gasmangellage ist Augenwischerei. Denn Sie haben den Energielieferanten ein Türchen offengelassen, höhere Preise beizubehalten. Hier wäre eine Verpflichtung zur Rückkehr in den alten Vertrag und zum alten Preis das richtige Mittel gewesen.

Meine Damen und Herren, wir von der Union wollen die Versorgungssicherheit unseres Landes für den sich zuspitzenden Krisenfall absichern und hätten die Ampel wirklich gern dabei unterstützt. Deshalb haben wir die Regierungsfraktionen gebeten, das aus unserer Sicht kritische Preisanpassungsrecht aus dem Gesetz herauszunehmen. Das lehnen Sie leider ab. Daher können wir dem Gesetz so nicht zustimmen und müssen uns heute enthalten.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Der Kollege Andreas Rimkus hat jetzt das Wort für die SPD-Fraktion.

(Beifall bei der SPD sowie der Abg. Harald Ebner [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN] und Michael Kruse [FDP])


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7536154
Wahlperiode 20
Sitzung 34
Tagesordnungspunkt Änderung des Energiesicherungsgesetzes 1975
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