12.05.2022 | Deutscher Bundestag / 20. WP / Sitzung 34 / Tagesordnungspunkt 20

Anette Kramme - Transparente Arbeitsbedingungen in der EU

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Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der vorliegende Gesetzentwurf dient der Umsetzung der EU-Richtlinie über transparente und vorhersehbare Arbeitsbedingungen im Zivilrecht. Im Kern geht es dabei um rechtliche Vorgaben, bei denen wir in Deutschland durchaus ein hohes Niveau haben, auch im europäischen Vergleich. Der Gesetzentwurf enthält deswegen keine grundlegenden arbeitsrechtlichen Neuerungen. Aber wir nutzen die Möglichkeiten der Richtlinie, um die dort angesprochenen Rechte von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern zu verbessern, ganz konkret und wirksam.

Das betrifft zum Beispiel den Bereich der Nachweispflichten. Egal ob Probezeit, Arbeit auf Abruf oder vereinbarte Überstunden, im Grundsatz gilt: In Zukunft muss der Arbeitgeber auch diese wesentlichen Vertragsbedingungen schriftlich dokumentieren. Das schafft Transparenz und Rechtssicherheit gerade in Fällen, in denen kein schriftlicher Arbeitsvertrag vorhanden ist. Auch die Nachweispflicht über die Schriftform einer Kündigung und die Nennung der Frist für Kündigungsschutzklagen ist eine echte Verbesserung.

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Auf dieser Grundlage können Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer damit rechtzeitig die Möglichkeit einer Klage in Betracht ziehen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, auch auf dem Arbeitsmarkt müssen Recht und Ordnung gelten, nicht nur im Gesetzblatt, sondern auch in der Praxis müssen sie durchgesetzt werden. Verstöße gegen die Nachweispflichten sollen daher zukünftig mit einem Bußgeld geahndet werden; denn die beste Regel nutzt nichts, wenn sie nicht eingehalten wird.

Mit diesem Vorhaben schaffen wir aber noch weitere Verbesserungen für die Beschäftigten. Dabei geht es um die Mindestvorgaben zu einzelnen Arbeitsbedingungen. Lassen Sie mich das an vier Punkten umreißen:

Erstens. Eine Probezeitvereinbarung bei befristeten Arbeitsverhältnissen muss in Zukunft verhältnismäßig sein. Bezugspunkte sind hier die Befristungsdauer und die Art der Tätigkeit.

Zweitens. Für die Abrufarbeit müssen vorher Referenzstunden und Referenztage festgelegt werden.

Drittens. Wenn Beschäftigte den Wunsch nach Teilzeit oder Entfristung übermitteln, muss der Arbeitgeber dazu auch tatsächlich Stellung nehmen, und zwar auch hier in Textform.

Und viertens. Pflichtfortbildungen sollen in Zukunft für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer kostenlos sein und möglichst während der individuellen Arbeitszeit stattfinden.

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, es geht um Regelungen, die zu vielen Fragen im Arbeitsalltag einen ganz praktischen Nutzen bieten. Das ist der Bundesregierung ein wichtiges Anliegen, gerade in diesen Zeiten.

Ich danke herzlich für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der FDP)

Vielen Dank, Frau Staatssekretärin – ich bin begeistert!

Nächster Redner ist der Kollege Maximilian Mörseburg, CDU/CSU-Fraktion.

(Beifall bei der CDU/CSU)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7536200
Wahlperiode 20
Sitzung 34
Tagesordnungspunkt Transparente Arbeitsbedingungen in der EU
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