Maximilian MörseburgCDU/CSU - Transparente Arbeitsbedingungen in der EU
Vielen Dank. – Ich habe auf meinem Manuskript noch die Anrede „Präsidentin“ stehen. Ich glaube, richtig ist: „Sehr geehrter Herr Präsident!“
(Stephan Brandner [AfD]: Ist doch keine Glaubensfrage, Herr Mörseburg!)
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Heute habe ich ein Schreiben aus meinem Wahlkreis erhalten, von einem Kleinunternehmer, der Gastwirt ist; er ist bereits seit zwei Jahren in einer schwierigen Situation. Die Einnahmen blieben in der Pandemie lange weg, aber die Rechnungen kommen jeden Monat. Jetzt kommen dazu hohe Lebensmittelpreise, Inflation, steigende Energiepreise und Fachkräftemangel. Auch Sie bekommen täglich solche Schreiben aus allen Branchen, weil viele unserer Unternehmen sich nur langsam vom Coronaschock erholen.
(Corinna Rüffer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Nicht nur unsere Unternehmen, sondern auch unsere Menschen!)
Wenn wir heute über unser gemeinsames Ziel diskutieren, die Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer in Deutschland zu verbessern, müssen wir das auch im Kontext der wirtschaftlichen Situation tun und dürfen die Menschen, die die Arbeitsplätze, über die wir hier sprechen, erst schaffen, nicht vergessen, so auch nicht den Gastwirt aus Stuttgart, der sich heute an seinen Abgeordneten gewandt hat.
(Beifall bei der CDU/CSU)
Die Arbeitsbedingungenrichtlinie der EU ist ein Schritt in die richtige Richtung, für Fairness, Transparenz und Klarheit in der Beziehung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Die EU harmonisiert damit Gesetze ihrer Mitgliedstaaten. Viele Voraussetzungen erfüllen wir ja in Deutschland bereits.
Ich möchte deutlich machen: Als CDU/CSU-Fraktion sind wir für bessere Arbeitsbedingungen; wir begrüßen die Richtlinie. Aber über die Umsetzung müssen wir schon sprechen. Grundsätzlich sollten EU-Richtlinien ja am besten eins zu eins in deutsches Recht übernommen werden. Wenn aber eine Richtlinie reinflattert, die das BMAS umsetzt, kann man sich ziemlich sicher sein, dass sie nicht eins zu eins umgesetzt wird, sondern dass möglichst bei jeder Gelegenheit zulasten des Arbeitgebers eine Regelung obendrauf kommt, Bürokratie obendrauf kommt, um den Unternehmer maximal zu ärgern. Wir sprechen über die Ruhepausen, die gesetzlich festgelegt sind, jetzt vereinbart werden müssen, über das AÜG, wo der Erörterungsanspruch völlig ausgeweitet wird. Dabei ist die Abwägung zwischen Interessen der Wirtschaft und Interessen der Beschäftigten auf EU-Ebene eigentlich schon vorgenommen worden. Während die EU jetzt zum Beispiel bei den Informationspflichten über die Rechte der Arbeitnehmer auf digitale Kommunikation setzt, ist es so, dass in Deutschland § 2 Absatz 1 Satz 3 Nachweisgesetz weiterhin gilt: „Der Nachweis der wesentlichen Vertragsbedingungen in elektronischer Form ist ausgeschlossen.“
Die Frau Staatssekretärin war ja ganz stolz darauf. Für den Gastwirt in Stuttgart bedeutet das, dass er in Zukunft – ganz toll – ganz viele Schriftstücke an seine Mitarbeiter rausschicken muss, weil er diesen Prozess – genauso wenig wie ganz viele andere kleine Unternehmen und auch Großunternehmen in Deutschland – nicht digitalisieren darf.
(Beate Müller-Gemmeke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das steht genau so in der Richtlinie drin!)
In Ihrem Koalitionsvertrag steht aber: Digitalisierungshemmnisse und Formvorschriften abbauen,
(Zuruf der Abg. Beate Müller-Gemmeke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])
EU-Recht „effektiv“ und „bürokratiearm“ umsetzen. Die Staatssekretärin hat sich gerade über die ganzen Schriftformerfordernisse gefreut, liebe Grüne, liebe FDP. Sie haben das Herrn Heil bisher vermutlich nur per E‑Mail mitgeteilt. Versuchen Sie es doch einfach mal per Post, mit einem Brief ans Arbeitsministerium. Bis zur zweiten und dritten Lesung haben Sie noch ein bisschen was zu tun.
Vielen Dank.
(Beifall bei der CDU/CSU)
Vielen Dank, Herr Kollege Mörseburg. – Als nächste Rednerin erhält das Wort die Kollegin Beate Müller-Gemmeke, Bündnis 90/Die Grünen.
(Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN, der SPD und der FDP)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7536201 |
Wahlperiode | 20 |
Sitzung | 34 |
Tagesordnungspunkt | Transparente Arbeitsbedingungen in der EU |