12.05.2022 | Deutscher Bundestag / 20. WP / Sitzung 34 / Tagesordnungspunkt 22

Stephan BrandnerAfD - Änderung der Abgabenordnung

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Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Als ich das eben von der „leisen Erotik des Steuerrechts“ hörte, da konnte ich nicht an mich halten und musste einfach zum Rednerpult eilen und Ihnen heute Abend mal zeigen, was die „laute Erotik des Steuerrechts“ ist.

Zum Gesetzentwurf, meine Damen und Herren. Als Sparer, wenn man angesichts der explodierenden Preise und der Inflation heute überhaupt noch sparen kann, kann man sich wohl kaum daran erinnern, dass es mal so etwas wie positive Zinsen gab. Seit 2008 sind sie ungefähr bei null oder sogar unter null, was in der Geschichte des Geldes in den letzten 2 000 oder 3 000 Jahren einzigartig sein dürfte.

Ganz anders bei den Finanzbehörden in Deutschland. Hier beträgt die Höhe der Zinsen für Steuernachzahlungen und ‑erstattungen saftige 6 Prozent pro Jahr. Bei einer Erstattung profitiert davon manchmal, aber auch nur sehr selten der einzelne Steuerzahler, was allerdings wieder aus Steuergeldern finanziert wird. Bei Nachzahlungen, was ganz häufig der Fall ist, profitiert der Staat von diesem Märchenzins.

Allein 2017 kamen so verfassungswidrig rund 367 Millionen Euro zusammen, insgesamt also Milliarden, die dem Steuerzahler in den letzten Jahren verfassungswidrig abgepresst wurden. Damit ist nun endlich Schluss.

(Beifall bei der AfD)

– Es geht auch mal ohne Aufforderung. Klasse! – Am 8. Juli 2021 erklärte das Bundesverfassungsgericht die gänzlich realitätsferne Zinshöhe für verfassungswidrig. Aber – Sie ahnen es –: Wir von der Alternative für Deutschland wussten es schon lange vorher, und Sie alle von den Altfraktionen haben es ignoriert.

Zur Geschichte. Bereits im November 2018, also vor dreieinhalb Jahren, versuchten wir, mit einem Gesetzentwurf die Ausplünderung der Steuerzahler durch Wucherzinsen der Finanzverwaltung zu stoppen, Drucksache 19/5491. Schon im Jahr zuvor, nämlich im April 2017, also vor fünf Jahren, hatte – man höre und staune – die Thüringer Landtagsfraktion der AfD den Antrag „Für eine angemessene Verzinsung von Steuernachzahlungen und Steuererstattungen“ in den Landtag eingebracht.

Beide Initiativen wurden – Sie ahnen es – jeweils von allen Altparteien abgelehnt. Sie stellten blöde Ideologie über Verfassungsrecht – zulasten der Steuerzahler.

(Zuruf des Abg. Lars Lindemann [FDP])

So sind Sie nun mal, Sie von den Altparteien. Einmal mehr also können wir sagen: Hätten Sie auf uns von der AfD gehört, hätten wir heute diese Nachtschicht nicht, jedenfalls nicht zu diesem Thema, und Sie die Probleme nicht und der Steuerbürger hätte seit vielen Jahren mehr Geld in der Tasche.

Jetzt kann man sagen: Gut, aus Schaden wird man klug. Sie haben gelernt. Sie haben einen Gesetzentwurf vorgelegt. – Der ist allerdings wieder falsch, orientierten Sie sich da besser an unserem Gesetzentwurf. Sie wollen wieder einen fixen Zinssatz ins Gesetz schreiben. Es ist nur eine Frage der Zeit, bis wir wieder mal, wahrscheinlich gegen Mitternacht, hier stehen, darüber debattieren und ich Ihnen sagen kann: Hätten Sie mal auf die AfD gehört.

(Lars Lindemann [FDP]: Eher nicht! – Michael Schrodi [SPD]: Vielleicht sind Sie dann schon nicht mehr im Parlament!)

Aber Sie können es noch verbessern; denn wir überweisen den Gesetzentwurf heute ja nur in den Ausschuss, und im Ausschuss können Sie sich dann intensiv mit unserem Gesetzentwurf auseinandersetzen. Im Ausschuss bin dann auch nicht ich Mitglied, sondern der Kollege Klaus Stöber.

Kommen Sie bitte zum Schluss.

Ich glaube, der wird Ihnen die Vorteile unseres Gesetzentwurfes ganz genau erklären.

Vielen Dank.

(Beifall bei der AfD)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, einen schönen guten Abend von meiner Seite! – Der nächste Redner in der Debatte: Sascha Müller, Bündnis 90/Die Grünen.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD und der FDP)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7536224
Wahlperiode 20
Sitzung 34
Tagesordnungspunkt Änderung der Abgabenordnung
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