Yvonne Magwas - Gesetz zum Nationalen Normenkontrollrat
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Ich rufe den letzten Tagesordnungspunkt auf, Zusatzpunkt 9:
Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Einsetzung eines Nationalen Normenkontrollrates
Beschlussempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses (6. Ausschuss)
Drucksache 20/1783
Auch hier ist für die Aussprache eine Dauer von 26 Minuten vorgesehen.
Ich eröffne die Aussprache und erteile das Wort dem Parlamentarischen Staatssekretär Benjamin Strasser.
Alle Daten auf Open Parliament TV können über unsere Open Data API abgefragt werden: https://de.openparliament.tv/api
API URL
Daten
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7536254 |
Wahlperiode | 20 |
Sitzung | 34 |
Tagesordnungspunkt | Gesetz zum Nationalen Normenkontrollrat |
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NKR
NKR
Nationaler Normenkontrollrat
Der Nationale Normenkontrollrat (NKR) ist ein unabhängiges Beratungsgremium der Bundesregierung. Er prüft seit 2006 die transparente und nachvollziehbare Darstellung der Bürokratiekosten aus Informationspflichten und seit 2011 die gesamten Folgekosten (Erfüllungsaufwand) in allen Gesetzes- und Verordnungsentwürfen der Bundesregierung. Entscheidungsträger in Regierung und Parlament bekommen so belastbare Informationen darüber, welche Kostenfolgen mit ihren Entscheidungen ausgelöst werden. Darüber hinaus berät er die Bundesregierung in Sachen „Bessere Rechtsetzung“. International setzt sich der NKR gleichermaßen für Transparenz über die Folgekosten der EU-Gesetzgebung ein. Grundlage seiner Arbeit ist das im September 2006 verabschiedete NKR-Gesetz.
NKR
Nationaler Normenkontrollrat
Der Nationale Normenkontrollrat (NKR) ist ein unabhängiges Beratungsgremium der Bundesregierung. Er prüft seit 2006 die transparente und nachvollziehbare Darstellung der Bürokratiekosten aus Informationspflichten und seit 2011 die gesamten Folgekosten (Erfüllungsaufwand) in allen Gesetzes- und Verordnungsentwürfen der Bundesregierung. Entscheidungsträger in Regierung und Parlament bekommen so belastbare Informationen darüber, welche Kostenfolgen mit ihren Entscheidungen ausgelöst werden. Darüber hinaus berät er die Bundesregierung in Sachen „Bessere Rechtsetzung“. International setzt sich der NKR gleichermaßen für Transparenz über die Folgekosten der EU-Gesetzgebung ein. Grundlage seiner Arbeit ist das im September 2006 verabschiedete NKR-Gesetz.
Quelle: Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen