13.05.2022 | Deutscher Bundestag / 20. WP / Sitzung 35 / Tagesordnungspunkt 13

Steffen JanichAfD - Wehrhafte Demokratie gegenüber Extremismus

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Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Pünktlich zur Veröffentlichung der Fallzahlen der politisch motivierten Kriminalität im Jahr 2021 bringt die Unionsfraktion einen Antrag zum Thema Extremismus ein. Die aktuellen Zahlen im Bereich der PMK sind uns als Demokraten nicht gleichgültig. Im Bereich „PMK-rechts“ ist die Zahl der Straftaten im Vergleich zum Jahr 2020 um 1 600 Fälle zurückgegangen. Im Bereich „PMK-links“ gab es einen Rückgang um 800 Fälle. Ein Anstieg um 150 Prozent ist jedoch im Bereich PMK, der sich nicht zuordnen lässt, erfolgt.

Wenn wir uns mit den begangenen Straftaten befassen, fällt auf, dass im Jahr 2021 von knapp 22 000 begangenen Straftaten im Bereich „PMK-rechts“ mehr als die Hälfte, nämlich 12 000 Taten, Propagandadelikte waren. Sprechen wir hingegen von Gewaltstraftaten, also insbesondere von Körperverletzungen und Tötungsdelikten, liegen die im Jahr 2021 von Linksextremisten begangenen Taten mit 1 200 Fällen nach wie vor noch vor den von Rechtsextremisten begangenen Taten mit 1 040 Fällen. Erneut sind Linksextremisten Spitzenreiter, wenn es darum geht, andere Menschen gesundheitlich zu schädigen.

(Beifall bei der AfD)

Um es klar zu sagen: Jede einzelne aus extremistischen Motiven heraus verübte Straftat ist eine zu viel und eindeutig zu verurteilen. Das heißt aber nicht, dass der Staat das Recht hat, Menschen aufgrund ihrer Meinung zu kriminalisieren und als Extremisten zu brandmarken. Einer pauschalen Verurteilung von Menschen, die beispielsweise gegen Coronamaßnahmen spazieren gehen, treten wir entschieden entgegen.

(Beifall bei der AfD)

Es ist aber erfreulich, zu sehen, dass die CDU/CSU inzwischen ihr sicherheitspolitisches Rückgrat entdeckt; denn sie hat recht, wenn sie schreibt:

Zum staatlichen Schutzauftrag gehört … ein … Blick, der die Bevölkerung in gleichem Maße vor den erheblichen Gefahren des extremistischen Islamismus sowie vor dem zunehmend radikalen Linksextremismus bewahrt.

Schade ist allerdings, dass ihr das erst in der Oppositionsrolle nach 16 Jahren Bundesregierung einfällt.

(Beifall bei der AfD)

Anderenfalls hätte sie schon in der letzten Wahlperiode den Initiativen der AfD-Fraktion zustimmen können.

Wenn die CDU/CSU heute befürchtet, dass unter Nancy Faeser der Kampf gegen Islamismus und Linksextremismus in den Hintergrund tritt, sage ich: Schon in der 19. Wahlperiode haben wir die Prüfung von Verbotsverfahren gegen Antifa-Banden, die Unterbindung von Finanzierungen islamistischer Moscheevereine durch ausländische Staaten, die Ausweisung ausländischer Hassprediger und das Verbot islamistischer Moscheevereine in Deutschland gefordert. Immerhin adaptieren Sie heute unsere Forderungen und schlagen eine Aufdeckung der Finanzströme von islamistischen Moscheevereinen vor. AfD wirkt also!

(Beifall bei der AfD)

Wir als AfD setzen uns auch weiter konsequent für die Stärkung und Anerkennung der Polizei als wichtige Behörde der Gefahrenabwehr ein. Was wir aber nicht brauchen, sind weitere Befugnisse für unsere Verfassungsschutzbehörden. Stephan E., der Mörder von Walter Lübcke, war dem Verfassungsschutz bekannt. Anis Amri, der Attentäter vom Breitscheidplatz, war dem Verfassungsschutz bekannt.

Und – das muss man sich mal vorstellen – da enttarnt eine 26‑jährige Internetaktivistin ohne Schulabschluss einfach mal so aus öffentlichen Quellen und mit vollkommen legalen Mitteln die angeblichen Behörden Bundesservice Telekommunikation und Transportmanagement der Bundesverwaltung als vollständige Tarnorganisation des VS. 300 Mitarbeiter brauchen nunmehr neue Büros und neue Identitäten. Die Kosten gehen in die Millionen. Und das ist genau der Verfassungsschutz, der auf ein jährliches Haushaltsbudget von einer halben Milliarde Euro zurückgreifen kann.

Ich sage Ihnen klar: Die innere Sicherheit wird am besten von unserer Polizei geschützt. Einen solchen Verfassungsschutz brauchen wir nicht. Ich freue mich auf die Beratungen im Ausschuss.

Vielen Dank.

(Beifall bei der AfD)

Nächster Redner: für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Konstantin von Notz.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD und der FDP)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7536288
Wahlperiode 20
Sitzung 35
Tagesordnungspunkt Wehrhafte Demokratie gegenüber Extremismus
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