13.05.2022 | Deutscher Bundestag / 20. WP / Sitzung 35 / Tagesordnungspunkt 27

Thomas SeitzAfD - Verbot der Werbung für den Schwangerschaftsabbruch

Lade Interface ...
Anmelden oder Account anlegen






Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Kommen wir zurück zur Sachlichkeit!

Der vorgelegte Gesetzentwurf redet von „reproduktiver Selbstbestimmung“ als Euphemismus für die Tötung ungeborener Kinder. Wahrheitswidrig wird behauptet, dass es Rechtsunsicherheit bei der Zulässigkeit öffentlicher Information über Abtreibung gäbe. Dabei ist eindeutig, dass Ärzte öffentlich auch jetzt schon darüber informieren dürfen, ob sie Abtreibungen durchführen, nur nicht, wie. Das Bundesverfassungsgericht hat unverrückbare Grenzen gezogen – Zitat –:

Rechtlicher Schutz gebührt dem Ungeborenen auch gegenüber seiner Mutter.

Und weiter:

Ein solcher Schutz ist nur möglich, wenn der Gesetzgeber ihr einen Schwangerschaftsabbruch grundsätzlich verbietet und ihr damit die grundsätzliche Rechtspflicht auferlegt, das Kind auszutragen.

Zur Erfüllung dieser Schutzpflicht muss der Staat ausreichende Maßnahmen ergreifen, um einen angemessenen und wirksamen Schutz zu erreichen. Dies ist der Grundsatz des Untermaßverbots.

Wesentlich für das Schutzkonzept ist die Trennung zwischen der Beratung und der Durchführung der Abtreibung. Öffentliche Informationen über Abtreibung durch Ärzte, die diese selbst durchführen, sind mit dem Schutzkonzept nicht vereinbar und genau deshalb verboten. Es stimmt einfach nicht, dass § 219a das Auffinden eines geeigneten Arztes erschwert und die medizinische Versorgung beeinträchtigt.

(Beifall bei der AfD)

Denn es dauert keine Minute, um im Internet die Seite familienplanung.de der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung zu finden. Die Seite informiert umfassend, egal ob zu Rechtslage, Beratungsschein

(Zuruf vom BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Falsch!)

oder Methoden der Abtreibung und ihren Kosten. Nach Postleitzahlen sortiert sind für das gesamte Bundesgebiet Ärzte und Kliniken aufgeführt, die Abtreibungen anbieten. Man findet nicht nur Adresse, Telefon, E‑Mail und Homepage, sondern auch Angaben zur angebotenen Methode und zu Fremdsprachen, egal ob Persisch oder Swahili. In Baden-Württemberg gibt es ein Angebot zur Abtreibung auch in diesen Sprachen.

Die leichte Verfügbarkeit der Informationen zeigt, dass es in Wahrheit keinen zu beseitigenden Missstand gibt. Worum geht es dann? Das zeigt in erbarmungsloser Offenheit der Antrag der Linken, ein Antrag, für den ich wirklich dankbar bin. Natürlich nicht dankbar für die ethischen Abgründe, die sich darin auftun, aber wohl für seine schonungslose Ehrlichkeit. Offen wird hier als Regierungsziel gefordert, mit der Abschaffung von § 218 Abtreibung bedingungsfrei zu erlauben, also bis unmittelbar vor der Geburt. Mehr Perversion des Rechts ist kaum vorstellbar.

(Beifall bei der AfD)

Der Wille der Koalition, alle Strafurteile zu § 219a generell aufzuheben, also bewusst auch bei allen Fällen von grob anstößiger oder irreführender Werbung, verdeutlicht, dass es in Wahrheit auch ihr darum geht, das Verbot der Abtreibung infrage zu stellen, nur sagt man es eben nicht so offen wie die Linken. Das nenne ich Salamitaktik.

Eine Abtreibung ist aber kein normaler medizinischer Eingriff,

(Heidi Reichinnek [DIE LINKE]: Doch!)

sondern sie beendet vorsätzlich menschliches Leben. Niemand unterstellt Frauen, die sich für eine Abtreibung entscheiden, es sich einfach zu machen. Aber wir als Gesellschaft dürfen eine Abtreibung auch nicht zu einfach machen. Zur sexuellen Freiheit gehört auch, sich eigenverantwortlich vor einer ungewollten Schwangerschaft zu schützen, und der Zugang zu empfängnisverhütenden Mitteln ist definitiv heutzutage keine Hürde mehr.

In Diskussionen mit Schülern war ich zuletzt entsetzt über die Erosion des Bewusstseins für Recht und Unrecht.

(Zuruf von der SPD: Die armen Schüler!)

Für viele ist Abtreibung nur nachgelagerte Empfängnisverhütung und eine Selbstverständlichkeit,

(Heidi Reichinnek [DIE LINKE]: Mit wem reden Sie denn? – Dr. Gesine Lötzsch [DIE LINKE]: Das ist großer Schwachsinn! So ein Schwachsinn!)

und das darf die Tötung menschlichen Lebens niemals sein.

(Beifall bei der AfD)

Angesichts um die 100 000 registrierten Abtreibungen jedes Jahr brauchen betroffene Frauen mehr Unterstützung, damit sie sich für ihr Kind entscheiden. Es braucht keine grundgesetzwidrige Förderung der Abtreibung, sondern eine Willkommenskultur für Kinder.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der AfD)

Als nächster Rednerin erteile ich für die Bundesregierung Frau Bundesministerin Lisa Paus das Wort.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD und der FDP)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7536312
Wahlperiode 20
Sitzung 35
Tagesordnungspunkt Verbot der Werbung für den Schwangerschaftsabbruch
00:00
00:00
00:00
00:00
Keine
Automatisch erkannte Entitäten beta