Anette Kramme - Änderung des SGB II (Aussetzung der Sanktionen)
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Krisenmanagement steht aktuell im Fokus der Politik. Doch Krise darf nicht Stillstand bedeuten. Diese Koalition ist angetreten für mehr Fortschritt in diesem Land. Für uns heißt das auch: Wir wollen mehr sozialen Fortschritt erreichen.
(Beifall bei der SPD)
Ein zentrales Vorhaben dabei ist die Einführung des Bürgergelds.
(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und des Abg. Dr. Christoph Hoffmann [FDP])
Mit dem Bürgergeld wollen wir einen Paradigmenwechsel in der Grundsicherung herbeiführen. Wir rücken die Menschen und ihre Potenziale klar in den Mittelpunkt durch den Vorrang der Weiterbildung, durch einen besseren Eingliederungsprozess und dadurch, dass wir den Menschen mehr Sicherheit geben. Wer die Grundsicherung braucht, kann sich sicher sein: Zwei Jahre lang sind die Wohnung und das Ersparte geschützt. Die Menschen sollen sich auf Arbeitssuche und Qualifizierung konzentrieren können. Das, liebe Kolleginnen und Kollegen, sind nur einige der Punkte, die wir im Rahmen der Einführung des Bürgergelds umsetzen wollen.
(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der FDP)
Das Bürgergeld ist eine komplexe Reform, die wir nicht auf einen Schlag umsetzen, sondern verteilt auf verschiedene Etappen.
(Kai Whittaker [CDU/CSU]: Ach!)
Ein wichtiger Vorbereitungsschritt ist das sogenannte Sanktionsmoratorium, über das wir heute diskutieren. Wir wollen damit Sanktionen in der Grundsicherung für Arbeitsuchende befristet aussetzen. Das gilt bei Pflichtverletzungen, wenn also beispielsweise Arbeitsangebote abgelehnt oder Weiterbildungsmaßnahmen abgebrochen werden. Wer aber ohne wichtigen Grund nicht zu Terminen im Jobcenter erscheint, muss, wie bisher auch, damit rechnen, dass er weniger Leistungen bekommt. Denn eines ist klar: Ohne ein Gespräch mit dem Mitarbeiter des Jobcenters kann es keine Vermittlung in den Job geben. Das persönliche Gespräch mit den Menschen in den Jobcentern ist unerlässlich für eine gute Beratung und Integration.
Klar ist: Mitwirkung im Eingliederungsprozess ist für die allermeisten Menschen absolut selbstverständlich. Unsere Erfahrungen zeigen: Letztlich sind es nur sehr wenige, die sich dem verweigern. Das werden wir beim Bürgergeld berücksichtigen. Die Ausgestaltung des Moratoriums ist aber keine Vorfestlegung für das Bürgergeld. Mitwirkungspflichten wird es künftig weiter geben; das haben wir im Koalitionsvertrag vereinbart.
(Kai Whittaker [CDU/CSU]: Warum setzen Sie die Sanktionen dann jetzt aus für ein halbes Jahr, wenn Sie sie wieder einführen? Was macht das denn für einen Sinn?)
Das entspricht auch den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts vom November 2019. Aber wir werden aufpassen, dass wir nicht über das Ziel hinausschießen. Das Zauberwort lautet hier „Verhältnismäßigkeit“.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, so viel Vertrauen wie möglich, so viel Verbindlichkeit wie nötig – das wird unser Anspruch beim Bürgergeld sein. Das Sanktionsmoratorium ist dafür ein erster Schritt und eine von insgesamt 33 Maßnahmen, deren Umsetzung uns der Koalitionsvertrag auferlegt. Ich bitte um Ihre Unterstützung.
Vielen herzlichen Dank.
(Beifall bei der SPD, dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP – Anette Kramme, Parl. Staatssekretärin: Ich glaube, bei mir war eine Minute zu früh eingestellt!)
Machen Sie sich bitte keine Sorgen, wenn mal Sekunden übrig bleiben. Wir freuen uns darüber. Das ist alles wunderbar. – Nächster Redner in dieser Debatte ist für die CDU/CSU- Fraktion der Kollege Kai Whittaker.
(Beifall bei der CDU/CSU)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7536338 |
Wahlperiode | 20 |
Sitzung | 35 |
Tagesordnungspunkt | Änderung des SGB II (Aussetzung der Sanktionen) |