Jessica TattiDIE LINKE - Änderung des SGB II (Aussetzung der Sanktionen)
Danke, Frau Präsidentin, dass Sie die Zwischenintervention zulassen.
Liebe Frau Klose, es ist nicht so, dass mit einem Gesetz, das eingebracht wird, das komplette SGB II vergessen werden kann. Sie haben ja gerade widersprochen und gesagt, dass die Sanktionen nicht nachgeholt werden können. In § 31b Absatz 1 Satz 5 SGB II steht – das können Sie gerne nachlesen –, dass eine Sanktion innerhalb von sechs Monaten ab dem Zeitpunkt der Pflichtverletzung zu erfolgen hat, und dieser Paragraf bleibt die ganze Zeit in Kraft. Deshalb ist es so, dass die Menschen nicht davor geschützt sind, dass sie trotz Ihres Gesetzes sanktioniert werden. Wenn Sie mir da nicht widersprechen, dann wäre die Frage, ob Sie jetzt zusichern können, dass das in einem nachgebesserten Gesetzentwurf enthalten ist.
Sie können sich auch nicht beschweren, dass die Opposition Kritik äußert. Wir bearbeiten den Gesetzentwurf, der uns vorliegt.
(Beifall bei der LINKEN)
Möchten Sie reagieren? – Bitte schön.
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7536347 |
Wahlperiode | 20 |
Sitzung | 35 |
Tagesordnungspunkt | Änderung des SGB II (Aussetzung der Sanktionen) |