Hermann-Josef TebrokeCDU/CSU - Energiesteuersenkungsgesetz
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Nach dem vorliegenden Gesetzentwurf soll kurzfristig ab dem 1. Juni – man könnte auch sagen: endlich – und befristet bis zum 31. August, also über die Ferienzeit – der Kollege Steiniger hat bereits darauf hingewiesen –, die Energiesteuer auf das europarechtlich zulässige Mindestmaß gesenkt werden: Benzin minus 30 Cent, Diesel minus 14 Cent. Auf diese Weise sollen die Belastungen infolge gestiegener Kraftstoffpreise für Bürgerinnen und Bürger sowie für die Wirtschaft abgemildert werden.
Herr Mansmann, wir als Union freuen uns, dass die Ampelkoalition unsere Anregungen, die wir wiederholt vorgetragen haben, aufgenommen hat und endlich einen solchen Entwurf präsentiert. Über das Anliegen sind wir also begeistert, über die Ausführung – das darf ich an dieser Stelle sagen – noch nicht so ganz.
(Beifall bei der CDU/CSU)
Erlauben Sie ein paar Anmerkungen diesbezüglich. Was kostet eigentlich das Paket? 3 Milliarden Euro. Das ist viel Geld; Herr Kasper hat gerade darauf hingewiesen. Wer bezahlt das Ganze? Das ist die nachfolgende Generation, zumal wir einen nicht ausgeglichenen Haushalt fahren. Wir haben auch in der Debatte unseres Leitantrags gestern noch mal darauf hingewiesen, dass wir bei allen Maßnahmen betreffend die Bewältigung der Inflation auf ausgeglichene Haushalte achten müssen. Das machen wir im Sinne der Nachhaltigkeit für unsere nachfolgende Generation. Das gilt an dieser Stelle auch.
(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)
Wie wirkt das Paket, meine Damen und Herren, auf Ursachen und auf Symptome? Sie haben gerade darauf hingewiesen, Herr Mansmann: Auf der Angebotsseite werden die Kosten gesenkt. Das kann in der zweiten Stufe eine nochmalige Preissteigerung verhindern. Es ist immer besser, wenn wir an den Ursachen arbeiten, als wenn wir an den Symptomen arbeiten. Gleichwohl ist es auch wichtig, an den Symptomen zu arbeiten, wenn es unsere Bürgerinnen und Bürger betrifft. Das passiert hier ausdrücklich, und ich glaube, in einigen Teilen ist es auch wichtig. Darum unterstützen wir das auch.
(Beifall bei der CDU/CSU)
Ist es denn überhaupt spürbar, und ist es nennenswert, was hier gerade beschlossen wird? Sie haben Arbeitnehmer im ländlichen Raum angesprochen. Nehmen wir einen, der eine durchschnittliche Entfernung von 17 Kilometern pro Tag zu bewältigen hat, fünf Tage die Woche – er tankt Benzin –, also kommt er mit etwa einer Tankfüllung im Monat aus. Im letzten Jahr hat er dafür rund 70 Euro bezahlt. Jetzt zahlt er 100 Euro und bekommt nach der Energiesteuersenkung, wenn diese weitergegeben wird, eine Entlastung von 18 Euro. Das ist immerhin was. Aber es gibt ja auch noch den Dieselfahrer, und der bekommt genau 8 Euro Entlastung. Das heißt, in drei Monaten – länger wollen Sie das Ganze ja nicht zulassen – sind das 24 Euro insgesamt: ein-, zweimal Kino. Ist das nennenswert?
(Dr. Götz Frömming [AfD]: Nee!)
Allein an diesem Beispiel wird deutlich, dass die Entlastungswirkungen eher überschaubar sind und über eine gewisse Symbolwirkung wahrscheinlich nicht hinauskommen. Darum ergeht unsere nachdrückliche Forderung an die Bundesregierung, sich auf der EU-Ebene dafür einzusetzen, niedrigere Energiesteuermindestsätze zu vereinbaren, und die Umsatzsteuer für Kraftstoffe auch zum ermäßigten Satz zu erheben. Außerdem fordern wir – das ist gerade schon angesprochen worden –, den Zeitraum der Steuerentlastung deutlich zu verlängern, damit sich das Ganze auch für Unternehmen, die den Umstellungsaufwand haben, lohnt.
(Beifall bei der CDU/CSU)
Wir sollten in den Beratungen auch ausdrücklich darüber diskutieren, ob diese Maßnahme denn im Sinne der Umweltwirkung nachhaltig ist. Dazu gibt es hier einige Bedenken. – Herr Dr. Schäfer, Ihr Beitrag hat ja sehr deutlich gemacht, dass Sie da ein bisschen Bauchschmerzen haben. Da hat ganz offensichtlich eine Abwägung in der Koalition stattgefunden, die manchen doch einige Bauchschmerzen bereitet hat; das kann man erkennen.
Ich darf an dieser Stelle für die Union sagen, dass wir die Ergebnisse dieses Abwägungsprozesses unterstützen. Wir können uns aber auch vorstellen, dass möglicherweise dieser teure Deal – 2,5 Milliarden Euro für das 9‑Euro-Ticket – nur deswegen zustande gekommen ist, um den anderen Teil in der Koalition mit zu befrieden. Denn das, was da im Hauruckverfahren veranstaltet wird, ist alles andere als dem ÖPNV langfristig dienlich. Ich halte das, was Sie da auf den Weg gebracht haben, für äußerst kritisch, super teuer und eigentlich auch nicht nachvollziehbar und gar nicht verantwortbar.
(Beifall bei der CDU/CSU – Zuruf des Abg. Dr. Sebastian Schäfer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])
Übrigens nur am Rande: Das 9‑Euro-Ticket bedeutet für jemanden, der zum Beispiel ein Monatsabo hier in Berlin zahlt – vielleicht 90 Euro wert –, dass er nach der Erstattung nicht 8, nicht 18 Euro, sondern 81 Euro Gutschrift erhält. Ist das gerecht? Ist das so gewollt? Ist es so gewollt, dass die Dieselfahrer weniger von diesen Maßnahmen profitieren, dass für den ÖPNV Entlastungen, wie sie vorher bestanden haben nach § 56 Energiesteuergesetz, gecancelt werden sollen? Ist es fair und so gewollt, dass die Agrardieselfahrer nicht hinreichend berücksichtigt werden?
Meine Damen und Herren, wir fordern, dass an dieser Stelle deutlich nachgebessert wird.
Herr Kollege, kommen Sie zum Schluss, bitte.
Das Anliegen dieser Gesetzesänderung wird von uns ausdrücklich unterstützt. Aber bei der Umsetzung sollten wir noch mal genauer hinschauen. Ich freue mich auf die Beratungen.
Danke für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall bei der CDU/CSU)
Nächster Redner ist der Kollege Tim Klüssendorf, SPD-Fraktion.
(Beifall bei der SPD und der FDP sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7536374 |
Wahlperiode | 20 |
Sitzung | 35 |
Tagesordnungspunkt | Energiesteuersenkungsgesetz |