Martin SichertAfD - Vereinbarte Debatte zum Thema Sterbehilfe
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! In den letzten zwei Jahren wurde beinahe in jeder gesundheitspolitischen Debatte so getan, als gelte es, jedes Leben um jeden Preis zu erhalten. Heute nun diskutieren wir darüber, wie der Staat Menschen dabei helfen sollte, ihr Leben zu beenden.
Obwohl es 2020 eine deutliche Untersterblichkeit gab, wurden Millionen psychisch Kranke, Zehntausende Krebskranke und Zehntausende Menschen mit schweren Impfnebenwirkungen in Kauf genommen, um zu versuchen, zu verhindern, dass auch nur ein weiterer Mensch als Coronatoter mehr stirbt.
Nun also diskutieren wir hier über Sterbehilfe. Ich fand sehr, sehr interessant, zu beobachten, dass einige der Befürworter schärfster Coronamaßnahmen mit all den damit verbundenen Gesundheitsschäden sich nun für weitreichende Sterbehilfe aussprechen. Zwei Jahre wurden Würde und Selbstbestimmung mit Füßen getreten. Es freut mich sehr, dass hier und heute nun viele Würde und Selbstbestimmung in den Vordergrund stellen. Ich wünsche mir, dass das künftig auch bei allen anderen Themen so sein wird.
(Beifall bei der AfD)
Es muss klar sein, dass Sterbehilfe – anders als Corona – nicht zum Geschäftsmodell mit Milliardengewinnen für Pharmaindustrie und Ärzte werden darf. Es muss sichergestellt werden, dass niemand mehr daran verdient, wenn sich am Ende einer Beratung jemand für den Tod entscheidet, als wenn sich derjenige für das Leben entscheidet. Die Entscheidung über Sterbehilfe sollte nur derjenige selbst treffen können. Aber man sollte eine Möglichkeit einräumen, durch die der Mensch in einer Patientenverfügung bestimmte Parameter festlegen kann, wann er Sterbehilfe in Anspruch nehmen möchte. Wenn jemand bei vollem Bewusstsein eine Verfügung formuliert, dass er, wenn er massive Schmerzen hat und beispielsweise nach einem Schlaganfall nicht mehr seinen Willen klar formulieren kann, Sterbehilfe in Anspruch nehmen möchte, warum sollte man es ihm verwehren?
(Martina Stamm-Fibich [SPD]: Weil es Tötung auf Verlangen ist!)
Grundsätzlich sollte Sterbehilfe aber eng begrenzt sein. Wer unheilbar krank ist, wer starke Schmerzen hat und leidet, der sollte das Recht haben, sein Leiden zu beenden und dabei auch Unterstützung finden. Das ist menschlich. Bei schweren Leiden muss das auch ohne lange Wartezeiten möglich sein. Und bei Menschen, bei denen man weiß, dass die Beendigung lebenserhaltender Maßnahmen mit Leid verbunden ist, weil die Menschen Schmerzen haben oder das Sterben sich tagelang hinzieht, bis der Mensch elendig erstickt oder verdurstet ist, sollte es die Möglichkeit geben, mit der Spritze dem Leid ein schnelles Ende zu setzen.
Aber gesunden Menschen dabei zu helfen, sich aus dem Leben zu befördern, nur weil diese lebensmüde sind, das ist nicht Aufgabe des Staates. Das hat auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in seinem Urteil vom 12. April dieses Jahres festgestellt, in dem erklärt wurde, dass es kein grundsätzliches Recht auf Beihilfe zum Suizid gibt. Das sollten wir alle auch bedenken, wenn wir uns um die entsprechenden Anträge bemühen.
Vielen Dank.
(Beifall bei der AfD)
Vielen Dank, Herr Kollege. – Nächste Rednerin ist die Kollegin Kathrin Vogler, Fraktion Die Linke.
(Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten der SPD)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7536427 |
Wahlperiode | 20 |
Sitzung | 36 |
Tagesordnungspunkt | Vereinbarte Debatte zum Thema Sterbehilfe |