Markus HerbrandFDP - Viertes Corona-Steuerhilfegesetz
Vielen Dank. – Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Normalerweise streiten wir hier in der Sache ganz gerne. Heute geht es aber etwas harmonischer zu. Das liegt mir persönlich, ehrlich gesagt, viel mehr.
Mit dem Vierten Corona-Steuerhilfegesetz setzen wir eine ganze Reihe von Entlastungsmaßnahmen um, die zum einen sozial sehr ausgewogen und zum anderen wirtschaftlich wirklich sehr sinnvoll sind. Schon die Corona-Steuerhilfegesetze I bis III, die die Vorgängerregierung auf den Weg gebracht hat, wurden durch große Teile der Opposition unterstützt. Wenn ich von der temporären Umsatzsteuersenkung einmal absehe, die wir immer sehr kritisch gesehen haben, haben wir die Corona-Steuerhilfegesetze I bis III sehr positiv mitgetragen.
Zum Gesetz selber. Eine ganze Reihe von Maßnahmen, die schon in den Gesetzen standen, wurde in diesem Gesetzgebungsverfahren durch die Ampel noch einmal deutlich erweitert.
Wir sehen eine Steuerfreistellung für den Coronabonus für Pflegekräfte vor. Im Gesetzgebungsverfahren haben wir den Personenkreis deutlich ausgeweitet. Wir sind uns bewusst, dass die Abgrenzung hier sehr schwierig ist, und haben uns sehr stark daran gehalten, welche Personengruppen im Infektionsschutzgesetz aufgelistet sind. So haben wir den Personenkreis noch einmal deutlich erweitern können. Das ist eine gute Lösung.
(Beifall bei der FDP, der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Wir verlängern die Steuerfreiheit des Kurzarbeitergeldes um weitere drei Monate. Wir werden sehen müssen, ob das ausreichend ist.
Wir verlängern auch die Regelung zur Homeoffice-Pauschale bis zum 31. Dezember. Ja, wir sind uns in der Ampel auch darüber einig, dass da noch etwas mehr geschehen muss. Wir haben den Experten sehr sorgfältig zugehört und glauben, wir brauchen da eine etwas strukturelle Lösung. Das werden wir in Kürze angehen. Zunächst aber erst die Verlängerung bis zum 31. Dezember, damit wir die Lebens- und die Arbeitswirklichkeit vieler Menschen besser abbilden können.
Wir haben die degressive Abschreibung um ein weiteres Jahr verlängert. Das ist ein ganz wichtiger Investitionsanreiz vor allem für kleine und mittelständische Unternehmen.
Wir verlängern die Fristen für Reinvestitionen für Rücklagen nach § 6b und § 7g des Einkommensteuergesetzes. Das ist ganz wichtig für Unternehmen, die wegen der Krise möglicherweise nicht die Liquidität haben, um diese Rücklagen auflösen oder in Anspruch nehmen zu können. Deshalb kommt diese Verlängerung genau richtig.
(Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)
Wir packen die Verlustverrechnung an. Wir verlängern die Verlustverrechnung noch einmal bis zum 31. Dezember 2023, sodass die erhöhten Verlustverrechnunsbeträge erst im Veranlagungszeitraum 2024 zurückgeführt werden müssen, und implementieren den Verlustrücktrag dauerhaft auf zwei Jahre.
(Beifall bei der FDP und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD)
Ja, das ist auch in der Ampel durchaus strittig gewesen; das müssen wir so sagen. Wir haben darüber länger diskutiert, und einige hätten sich mehr vorstellen können. Letzten Endes ist es auf diesen Kompromiss hinausgelaufen, den wir selbstverständlich mittragen.
Wir sind auch noch einmal an die Fristen für die steuerberatenden Berufe herangegangen und da sogar über die Vorstellung des Bundesrates hinaus. Denn dieser Berufsstand hat mit ganz enormen Belastungen in der Coronapandemie zu kämpfen: Die Coronahilfen I bis IV müssen abgerechnet werden, in Zukunft kommen Belastungen durch die Grundsteuerneuberechnung dazu. Deshalb machen wir es möglich, dass die Fristen verlängert werden, und sorgen für Planungssicherheit. Die Fristverlängerung wird dann zurückgeführt, damit wir möglichst 2025 wieder beim Normalzustand angelangt sind. Das bedeutet Planungssicherheit für die Beraterbüros und letzten Endes vor allem für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dort.
(Beifall bei der FDP, der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Fritz Güntzler [CDU/CSU]: Lob von CDU/CSU!)
Schließlich schaffen wir die bilanzielle Abzinsung von unverzinslichen Verbindlichkeiten ab – eine Regelung, der es aus meiner Sicht nie bedurft hätte und die im Steuerrecht sowieso keine große Rolle spielt. Das ist sozusagen eine kleine Hygienemaßnahme im Steuerrecht, die wir an dieses Gesetz noch angekoppelt haben.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich bedanke mich für die tolle Zusammenarbeit in den vielen Gesprächen, die wir zu diesem Gesetz geführt haben, auch mit der Opposition. Das ist in der Tat ein wirklich gutes und gelungenes Gesetz. Ich bitte um Zustimmung.
Herzlichen Dank.
(Beifall bei der FDP, der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Das Wort hat der Kollege Fritz Güntzler für die CDU/ CSU-Fraktion.
(Beifall bei der CDU/CSU)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7536542 |
Wahlperiode | 20 |
Sitzung | 37 |
Tagesordnungspunkt | Viertes Corona-Steuerhilfegesetz |