Parsa MarviSPD - Viertes Corona-Steuerhilfegesetz
Vielen Dank. – Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Herr Güntzler, wenn Sie uns immer so kritisieren, aber am Ende dann doch zustimmen, freut uns das in der Tat sehr.
(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der FDP und der Abg. Dr. Sandra Detzer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN] – Stefan Müller [Erlangen] [CDU/CSU]: Das können wir nicht immer versprechen! Sie müssen gute Vorschläge machen, dann machen wir das! – Fritz Güntzler [CDU/CSU]: Das ist kein Blankoscheck!)
– Da kann ja noch was werden mit uns.
Das Vierte Corona-Steuerhilfegesetz ist eine zentrale und wichtige Maßnahme, um etwas für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in unserem Land, beim Thema Arbeit und für die Unterstützung von kleinen und mittleren Unternehmen in einem durchaus sehr angespannten wirtschaftlichen Umfeld zu bewegen. Ein gutes Werk ist im Rahmen unserer gemeinsamen Verhandlungen und Beratungen noch besser geworden. Unser Gesetz steht – das wurde schon gesagt – in einer guten Tradition bisheriger Coronagesetze, nicht nur wegen des Konsenses, sondern auch, weil wir hier erneut zu schnell greifenden Maßnahmen für Hilfe und Entlastung dort, wo die Folgen der Pandemie besonders spürbar sind, gekommen sind. In besonderer Weise gilt das natürlich für die Beschäftigten im Gesundheitswesen und in der Pflege.
Die im von uns vorgelegten Gesetzentwurf enthaltene Steuer- und auch Abgabenfreiheit für die Coronasonderzahlungen ist eine logische Konsequenz und zugleich wichtige Ergänzung des Pflegebonusgesetzes für Angestellte, die in Krankenhäusern und in der Langzeitpflege in ambulanten und stationären Einrichtungen tätig sind. Wir wollen mit der Ermöglichung von steuerfreien Coronaboni für eine finanzielle Wertschätzung der Arbeit insbesondere der Beschäftigten sorgen, die viele Überstunden zur Bewältigung dieser Pandemie auf sich genommen haben, die erheblichen mentalen Belastungen und natürlich auch direkten Gesundheitsgefahren ausgesetzt waren.
Weil es – Stichwort „halbe Strecke“ – unter anderem in der öffentlichen Anhörung Forderungen gab, weitere Berufsgruppen einzubeziehen, will ich ausdrücklich sagen: Es ist aus unserer Sicht absolut vertretbar und gut, dort zu helfen, wo die Folgen der Pandemie mit am stärksten ausgeprägt waren. Das sind die Bereiche Gesundheit und Pflege, und dazu stehen wir, liebe Kolleginnen und Kollegen.
(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der FDP)
Es ist ein schöner Erfolg der Verhandlungen und der Berichterstattergespräche, dass wir als Ampel den Adressatenkreis für den steuerfreien Coronabonus vergrößert haben, indem wir, wie vom Bundesrat gefordert, auch Boni im Rahmen der Tarifverträge, die Freiwilligenzahlung und auch Aufstockungen durch die Arbeitgeber steuerfrei stellen und – es wurde schon von Herrn Herbrand gesagt – weitere Einrichtungen gemäß dem Infektionsschutzgesetz, nämlich Arztpraxen, Dialyse- und Rehaeinrichtungen und Einrichtungen für ambulantes Operieren, einbeziehen. Das bedeutet auf den Punkt gebracht: Bis zu 1 Million Beschäftigte mehr, 870 000 Medizinische Fachangestellte und 86 000 Rettungssanitäterinnen und Rettungssanitäter, können zusätzlich von unserem Gesetz profitieren. Wir sind uns sicher, dass die Arbeitgeber von dieser Möglichkeit rege Gebrauch machen werden. Das ist ein ganz wichtiges Signal in die Gesellschaft hinein und echter Fortschritt durch eine Fortschrittskoalition, liebe Kolleginnen und Kollegen.
(Beifall bei der SPD, dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP)
Wichtig für die Stützung der Konjunktur in der aktuellen Lage und für die Liquidität und Investitionsfähigkeit gerade von kleinen und mittleren Unternehmen sind die Maßnahmen, die wir auf den Weg bringen: die degressive Abschreibung, die so im Koalitionsvertrag nicht vorgesehen war, aber jetzt natürlich sehr notwendig ist, im Vorgriff auf die sich in Konzeption befindliche Investitionsprämie die Verlängerung der Investitionsfristen für Reinvestitionen sowie die Verlängerung der erweiterten Verlustverrechnung und vor allem die jetzt neue und auf Dauer angelegte Möglichkeit des Verlustrücktrages auf zwei Jahre. Das ist eine wirkliche Weiterentwicklung unseres Steuerrechts. Wir bewegen uns damit auch in der internationalen Dynamik von steuerpolitischen Maßnahmen für Unternehmen. Das ist gut für unsere Volkswirtschaft, und es ist auch gut für den Standort Deutschland, liebe Kolleginnen und Kollegen.
(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der Abg. Christine Aschenberg-Dugnus [FDP])
Was bleibt, ist diese Botschaft: Die Ampelkoalition handelt in ungemütlichen Zeiten. Wir helfen Beschäftigten im Gesundheitswesen, in der Pflege. Wir helfen dem Mittelstand und bringen das Thema Arbeit voran. In diesem Sinne werden wir aus Überzeugung dem Vierten Corona-Steuerhilfegesetz zustimmen. Es ist schön, dass es auch andere überzeugt.
Vielen Dank.
(Beifall bei der SPD, dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP)
Das Wort hat der Abgeordnete Albrecht Glaser für die AfD-Fraktion.
(Beifall bei der AfD)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7536544 |
Wahlperiode | 20 |
Sitzung | 37 |
Tagesordnungspunkt | Viertes Corona-Steuerhilfegesetz |