19.05.2022 | Deutscher Bundestag / 20. WP / Sitzung 37 / Tagesordnungspunkt 10

Sebastian BrehmCDU/CSU - Viertes Corona-Steuerhilfegesetz

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Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben schon in der Zeit, als wir die Bundesregierung in der damaligen Großen Koalition angeführt haben, die Corona-Steuerhilfegesetze I, II und III auf den Weg gebracht, die wichtige Maßnahmen enthielten wie das Kurzarbeitergeld, Überbrückungshilfen, die Möglichkeit der Inanspruchnahme von KfW-Krediten und vieles andere mehr. Wir haben mit diesen Gesetzen in der Pandemie der Wirtschaft unter die Arme gegriffen und sie stabilisiert. Deshalb, wenn man es rückwirkend betrachtet, muss man sagen: Es ist gelungen. Die Insolvenzquote war so niedrig wie noch nie. Wir konnten Arbeitslosigkeit verhindern und die Betriebe wie auch die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in die Zukunft führen.

Das Vierte Corona-Steuerhilfegesetz ist konsequent und setzt die Maßnahmen, die wir damals mit aufgesetzt haben, fort. Deswegen stimmen wir diesem Gesetzentwurf auch zu. Lieber Kollege Mordhorst, ob es ein sehr gutes Gesetz ist, weiß ich nicht. Es fehlen natürlich noch wesentliche Inhalte,

(Fritz Güntzler [CDU/CSU]: „Bestanden“ würde ich sagen! Bestanden!)

die Sie übrigens immer auch selbst beantragt hatten; ich komme später darauf zurück. Wenn konsequenterweise die Maßnahmen fortgeführt werden, die wir auch beschlossen haben, dann ist es eben auch richtig, diesem Gesetzentwurf zuzustimmen.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, unsere Aufgabe als Opposition ist es, gute Anträge und Gesetzentwürfe zu unterstützen, aber auch den Finger in die Wunde zu legen, wenn noch Dinge fehlen. Deswegen haben wir unseren Entschließungsantrag auf den Weg gebracht; denn ich glaube, wir müssen deutlich ansprechen, was in diesem Gesetz fehlt.

Erstens. Die Geltungsdauer der steuerfreien Zuschüsse zum Kurzarbeitergeld wird um sechs Monate verlängert. – Konsequent und richtig; haben wir auch damals mitangestoßen.

Zweitens. In Sachen Homeoffice-Pauschale, liebe Kolleginnen und Kollegen, muss ich ein bisschen schmunzeln. Es ist ein ureigenes Thema der CSU gewesen, die Homeoffice-Pauschale auf den Weg zu bringen.

(Fritz Güntzler [CDU/CSU]: Der CDU/CSU!)

Was wir da für Diskussionen geführt haben, um sie bei den Kolleginnen und Kollegen der SPD durchzubekommen und im Gesetz zu verankern, war Wahnsinn. Und jetzt verlängern Sie sie und schreiben sie auf Ihre Fahne. Aber ich bin ja dankbar dafür, dass Sie es tun. Ich bin übrigens gespannt, welche Vorschläge zu einer Erweiterung und Verstetigung der Homeoffice-Pauschale kommen. Wir hätten uns vorstellen können, die Verstetigung schon im vorliegenden Gesetzentwurf zu verankern.

(Beifall bei der CDU/CSU – Fritz Güntzler [CDU/CSU]: Wäre auch notwendig!)

Drittens. Die Möglichkeit der Inanspruchnahme degressiver Abschreibungen ist in Ordnung und richtig. Auch hier hätte man eine Entfristung vornehmen können; aber gut. Es ist ein wichtiger und richtiger Schritt.

Viertens: die Fristen zur Abgabe der Steuererklärung in beratenden Fällen. Sie hatten zunächst in Ihrem Gesetzentwurf eine Verkürzung dieser Fristen vorgenommen und das Abschmelzmodell zurückgeführt. Aber gerade in einer Zeit, in der die Steuerkanzleien extreme Belastungen haben – Coronahilfenbeantragung, die Schlussrechnung der Coronahilfen, die Grundsteuerbeantragung für Juli bis Oktober –, muss eine Erklärungsfrist verlängert werden. Sie haben unsere Intervention dankenswerterweise fast eins zu eins wahrgenommen und unseren Antrag umgesetzt. Danke dafür, dass Sie das getan haben!

(Beifall bei der CDU/CSU)

Die Verlängerung der Reinvestitionsfristen im Einkommensteuerrecht ist folgerichtig, ebenso die Verlängerung der Investitionsfristen für steuerliche Investitionsabzugsbeträge.

Zur Verlustverrechnung. Der Zeitraum für den Verlustrücktrag wird ab 2022 auf zwei Jahre ausgeweitet. Genau das ist jetzt handwerklich falsch. Sie haben in der letzten Legislaturperiode selber Anträge zum Verlustrücktrag gestellt: Ausweitung um vier Jahre; die FDP hat einmal einen Verlustrücktrag über drei Jahre gefordert. Wenn jetzt Verluste aus dem Jahr 2022 in das Jahr 2020 zurückgetragen werden, dann erfolgt ein Verlustrücktrag in die Jahre, die von der Pandemie betroffen waren. Das hat also null Effekt; denn 2020 war für viele ein Verlustjahr. Sie tragen jetzt sozusagen in den Verlust zurück. Wenn es Ihnen damit ernst gewesen wäre, dann hätten Sie einen Verlustrücktrag über drei Jahre, also in das Gewinnjahr 2019, ermöglichen müssen. Das wäre konsequent gewesen. Wir haben das beantragt.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie des Abg. Klaus Stöber [AfD])

Wenn wir einen guten Antrag stellen, dann könnten Sie auch zustimmen.

(Markus Herbrand [FDP]: Wir warten halt noch darauf!)

Wahrscheinlich bleiben Sie bei Ihrer parteipolitischen Brille und sagen: Das machen wir nicht. – Also jetzt wäre es möglich. Wir haben den Antrag eingebracht. Sie könnten eigentlich zustimmen. Das tun Sie aber nicht.

Ich will noch auf eines zu sprechen kommen. Im Pflegebereich haben Sie Gott sei Dank noch einmal nachgeschärft. In Ihrem ersten Gesetzentwurf waren viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ausgenommen. Es gab zahlreiche Anfragen von Betroffenen: Warum wir nicht? Wir sind doch auch in der Pflege tätig. – In gemeinsamen Diskussion haben wir erreicht, den Kreis der Berechtigten für den Pflegebonus auszuweiten. Das ist richtig. Aber eine Berufsgruppe – das ist, glaube ich, auch in der Anhörung deutlich geworden – wird nicht berücksichtigt. Sie sprechen von Respekt und Wertschätzung, liebe Kollegin Beck; aber einer Gruppe bringen Sie keine Wertschätzung entgegen. Das sind die über 500 000 Steuerfachangestellten und Steuerfachwirte, die in den Kanzleien arbeiten, die in dieser Zeit extrem belastet sind. Wir hätten uns gewünscht, dass Sie die Coronaprämie auf diese Berufsgruppe ausweiten. Wahrscheinlich mögen Sie diese Berufsgruppe nicht; deswegen haben Sie sie herausgenommen.

(Katharina Beck [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das ist doch Quatsch! Das haben Sie sich jetzt für diese Rede überlegt!)

Ähnlich ist es beim Klimageld: Sie nehmen wesentliche Gruppen aus dem Gesetz heraus. Schade, dass Sie hier keinen Respekt zollen.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie des Abg. Klaus Stöber [AfD])

Im Gesetzentwurf fehlen wichtige Aspekte; deswegen haben wir ergänzend unsere Anträge eingebracht. Ich nenne die Abschaffung des Solidaritätszuschlags. Sie klagen sogar für die Abschaffung des Solidaritätszuschlags. Das hätten Sie hineinnehmen können. Jetzt sitzen Sie am Steuer,

(Fritz Güntzler [CDU/CSU]: Sie sitzen nur auf der Rückbank anscheinend!)

und das, was Sie beklagen, setzen Sie nicht um. Sie kündigen Turboabschreibungen an,

(Katharina Beck [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das ist nicht unser Wort!)

machen es aber nicht. Die Anpassung des Einkommensteuertarifes – wir werden heute Nachmittag darüber reden – setzen Sie auch nicht in dem Maße um, wie es notwendig wäre. Deswegen ist das kein sehr guter Gesetzentwurf. Er enthält wichtige Punkte, denen wir zustimmen. Aber Sie hätten deutlich mehr machen können.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU/CSU – Markus Herbrand [FDP]: Den Satz kenne ich irgendwoher!)

Vielen Dank, Herr Kollege Brehm. – Nächste Rednerin ist die Kollegin Nadine Heselhaus, SPD-Fraktion.

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der FDP)

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Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7536549
Wahlperiode 20
Sitzung 37
Tagesordnungspunkt Viertes Corona-Steuerhilfegesetz
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