Nadine HeselhausSPD - Viertes Corona-Steuerhilfegesetz
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Das Vierte Corona-Steuerhilfegesetz steht in einer Reihe von Hilfen, die die finanziellen Auswirkungen der Pandemie auf die Menschen in Deutschland verringern. Bürgerinnen und Bürger und Unternehmen erfahren steuerliche Entlastungen. Dabei muss man ehrlich zugeben, dass der Staat Härtefolgen nie vollständig ausgleichen kann, auch die der Pandemie nicht.
(Beifall bei Abgeordneten der FDP und der Abg. Katharina Beck [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])
Wir mildern die Belastungen für die Bevölkerung ab. Dabei haben wir alle Menschen im Blick, insbesondere jene mit niedrigem Einkommen.
(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)
Die Arbeitsbelastung wurde in vorherigen Reden bereits angesprochen; insbesondere im Gesundheitswesen ist diese außerordentlich hoch. Die Wertschätzung für die Arbeit der Pflegekräfte und anderer Gruppen stieg in der letzten Zeit deutlich an. Vielen Menschen wurde noch einmal bewusst, welchen Stellenwert die Arbeit im Gesundheitsbereich für unsere Gesellschaft hat. Uns ist es wichtig, dass diese herausragende Leistung und der Einsatz nicht nur öffentliche Wertschätzung erfahren, sondern sich auch im Geldbeutel widerspiegeln. Wir arbeiten langfristig an besseren Löhnen und Arbeitsbedingungen; denn nur Tariflöhne garantieren eine ordentliche Bezahlung. Darüber hinaus muss der besondere Einsatz der letzten Zeit auch besonders entlohnt werden können. Deshalb haben wir uns für einen Pflegebonus in Höhe von insgesamt 1 Milliarde Euro eingesetzt. Damit der Bonus auch im Portemonnaie ankommt, stellen wir Zahlungen von bis zu 4 500 Euro steuerfrei.
(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)
Die Steuerpflichtigen insgesamt und auch die steuerberatenden Berufe sind durch die andauernde Coronapandemie weiterhin belastet. Diesbezüglich haben wir in den vergangenen Jahren die steuerlichen Abgabefristen immer wieder verlängert und so auch für zeitliche Entlastungen gesorgt. Schon jetzt können wir damit rechnen, dass es in den Kanzleien durch die Bearbeitung der Coronahilfen und der Grundsteuer zu Mehrbelastungen in den folgenden Jahren kommen wird. Daher erweitern wir die Frist zur Abgabe von Steuererklärungen für das Steuerjahr 2020 in beratenen Fällen und dehnen diese – auch abgestuft – für die kommenden Jahre aus. Die Verlängerungen werden dann schrittweise zurückgeführt, sodass ab dem Besteuerungszeitraum 2025 wieder die regulären Termine und Fristen für beratene Fälle zur Anwendung kommen werden. Auch diejenigen, die ihre Steuererklärung selbst erstellen, erhalten verlängerte Abgabefristen für die Steuerjahre bis 2023. Mit dieser vorausschauenden Regelung der Abgabefristen schaffen wir Planungssicherheit für Steuerpflichtige, für die Kanzleien und auch für die Verwaltung.
(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und des Abg. Markus Herbrand [FDP])
Das Vierte Corona-Steuerhilfegesetz enthält darüber hinaus eine Reihe von Maßnahmen, die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Besonderen unterstützen: von der steuerlichen Förderung der Zuschüsse zum Kurzarbeitergeld bis hin zur Homeoffice-Pauschale. In der Coronapandemie arbeiten viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und auch viele Selbstständige im Homeoffice. Oft fehlen dabei die Voraussetzungen für ein häusliches Arbeitszimmer. Viele arbeiten in einer Arbeitsecke, am Küchen- oder eben auch am Esstisch. Um auch diesen Erwerbstätigen einen steuerlichen Abzug zu ermöglichen, hat die vorherige Regierung und insbesondere Hubertus Heil eine Homeoffice-Pauschale eingeführt.
(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der FDP – Lachen bei Abgeordneten der CDU/CSU – Zuruf von der SPD: Was gibt es denn da zu lachen? – Gegenruf des Abg. Fritz Güntzler [CDU/CSU]: Sprachlosigkeit bei der Opposition!)
So kann auch derjenige, der kein echtes Arbeitszimmer hat, bis zu 600 Euro im Jahr als Werbungskosten geltend machen. Die Geltungsdauer dieser gut angenommenen Maßnahme verlängern wir auch für das Jahr 2022.
Wir sehen, dass viele Menschen immer mehr Geld für das Nötigste ausgeben müssen. Darauf hat die Bundesregierung reagiert und zwei Entlastungspakete mit einem Volumen von fast 30 Milliarden Euro beschlossen. Dieses Vierte Corona-Steuerhilfegesetz kommt noch dazu; denn Entlastung muss in diesen Tagen breit angelegt sein.
Vielen Dank.
(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und des Abg. Markus Herbrand [FDP])
Vielen Dank, Frau Kollegin. – Als nächste Rednerin erhält das Wort die Kollegin Dr. Sandra Detzer, Bündnis 90/Die Grünen.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD und der FDP)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7536550 |
Wahlperiode | 20 |
Sitzung | 37 |
Tagesordnungspunkt | Viertes Corona-Steuerhilfegesetz |