Frauke HeiligenstadtSPD - Viertes Corona-Steuerhilfegesetz
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen von der Union und auch im sonstigen Saal! Bei der Bewältigung der Coronapandemie ist unser oberstes Ziel seit Jahren gewesen, die wirtschaftlichen und die sozialen Belange so gering wie möglich zu belasten. Daher sieht das heute zu beschließende Gesetz über steuerliche Maßnahmen zugunsten von Bürgerinnen und Bürgern und Unternehmen eine ganze Menge von Maßnahmen vor. Ich werde darauf auch gleich noch eingehen.
Da aber die Kolleginnen und Kollegen der Union jetzt so häufig ihren Antrag „Mut zu wesentlichen steuerlichen Hilfsmaßnahmen“ hier so hoch loben – er hört sich ja sehr staatstragend an, aber er ist auch wirklich ziemlich dünn; es sind gerade mal zwölf Forderungen darin –,
(Antje Tillmann [CDU/CSU]: Kolleginnen der Union haben überhaupt nicht gesprochen!)
will ich darauf doch etwas eingehen. Im Grunde genommen ist Ihr Antrag nichts anderes als ein steuerpolitisches Sammelsurium oder ein steuerpolitisches Kraut-und-Rüben, ein Durcheinander von Forderungen, die Sie immer mal wieder gestellt haben, aber nie selber haben durchsetzen können.
(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN – Antje Tillmann [CDU/CSU]: Gegen Sie konnten wir das auch nicht! – Fritz Güntzler [CDU/CSU]: Das hat die SPD verhindert! Kollege Schrodi hat schon damals alles verhindert!)
Man kann natürlich auch sagen, es handelt sich um einen Klientelantrag. Wie nicht anders zu erwarten, adressieren Sie vor allen Dingen Unternehmen. An die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer denken Sie mit Ihren Vorschlägen da eher weniger.
(Antje Tillmann [CDU/CSU]: Ich erinnere an die Energiepreispauschale für Rentner!)
– Frau Tillmann, drei Viertel Ihrer Vorschläge in diesem Antrag beziehen sich ausschließlich auf die Unternehmensbesteuerung; das sieht man, wenn man ihn sich genau anguckt.
(Fritz Güntzler [CDU/CSU]: Dafür hatten wir ja das Steuerentlastungsgesetz!)
Wenn man sich dann auch noch ernsthaft inhaltlich mit den einzelnen Forderungen beschäftigt, dann kommt man natürlich zu der Frage: Wie soll das denn tatsächlich finanziert werden? Sie sollten ja nicht nur Vorschläge machen, sondern Sie müssen auch irgendwie Vorschläge für die Gegenfinanzierung machen. Immerhin würde die Umsetzung Ihrer Vorschläge einige Milliarden Euro geringere Einnahmen im Bundeshaushalt produzieren.
(Markus Herbrand [FDP]: „Einige“ ist gut!)
Gegenfinanzierung in Ihrem Antrag? Fehlanzeige! Zur Finanzierung Ihrer großzügigen Steuergeschenke findet man lediglich den Halbsatz, die Maßnahmen sollen – ich zitiere – „im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel“ – Zitat Ende – durch die Bundesregierung umgesetzt werden. Ja, echt jetzt, liebe Union? Was bedeutet das denn ganz konkret? Das bedeutet, Sie haben sich noch nicht mal die Mühe gemacht, Ihre eigenen Vorschläge durchzurechnen und gegenzufinanzieren. Das ist also ziemlich dünn, was da vorliegt.
(Beifall bei Abgeordneten der SPD, des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der FDP)
Ich freue mich aber – das haben Sie auch am Anfang gesagt –, dass Sie schlussendlich doch noch überzeugt wurden und dem Gesetzentwurf des Corona-Steuerhilfegesetzes zustimmen werden. Ihr Antrag ist da natürlich nicht besonders förderlich.
Wir dagegen kümmern uns um die Menschen und um die Unternehmen in unserem Land. Sie sind uns eben nicht egal. Deshalb haben wir auch mit den beiden Entlastungspaketen, die wir in den vergangenen Wochen ja schon besprochen haben, und auch mit diesem Corona-Steuerhilfegesetz zahlreiche Entlastungen auf den Weg gebracht, die sowohl für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer als auch für die Unternehmen wichtig sind. Das ist gute, fortschrittliche Politik, meine sehr verehrten Damen und Herren.
(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)
Ich will das mal ganz kurz und komprimiert zusammenfassen: Die Maßnahmen, die wir in dem entsprechenden Steuerentlastungsgesetz durchgesetzt haben, sind die Anhebung des Grundfreibetrags, die Anhebung des Arbeitnehmerpauschbetrags, das Vorziehen der befristeten Anhebung der Entfernungspauschale für Fernpendler, die Energiepreispauschale und der Kinderbonus. Durch diese bereits verabschiedeten Entlastungspakete werden die Bürgerinnen und Bürger um insgesamt 16 Milliarden Euro entlastet. Das ist nicht nichts. Dafür muss man sich auch nicht entschuldigen. Es ist gut und richtig, dass wir es so beschlossen haben.
Frau Kollegin, erlauben Sie eine Zwischenfrage aus der CDU/CSU-Fraktion?
Bitte.
Frau Kollegin, Sie haben gerade darauf hingewiesen, dass Sie sich für Entlastungen nicht entschuldigen müssen. Würden Sie sich bereit erklären, sich bei den Rentnerinnen und Rentnern sowie den BAföG-Empfängern dafür zu entschuldigen, dass Sie sie mit den Kosten sitzen gelassen haben?
(Beifall bei der CDU/CSU – Zuruf von der SPD: Was ist das denn für ein Quatsch?)
Sehr geehrte Frau Kollegin Tillmann, auch die Rentnerinnen und Rentner profitieren natürlich von dem Entlastungspaket. Auch sie werden das 9‑Euro-Ticket nutzen können. Auch sie kriegen die Heizkostenpauschale, wenn sie Wohngeldempfängerinnen und ‑empfänger sind. Auch sie profitieren zum Beispiel von der Senkung der EEG-Umlage. Es sind ausreichende Entlastungen für alle Menschen in diesem Paket enthalten.
(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der FDP)
Aber das Steuerentlastungspaket, Frau Tillmann, ist ja auch nicht alles. Deshalb bringen wir heute ja auch weitere steuerliche Entlastungen für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auf den Weg. Coronasonderzahlungen werden bis zu 4 500 Euro steuerfrei sein, und sie werden bei der Grundsicherung von Arbeitsuchenden nicht angerechnet. Wir verlängern die Homeoffice-Pauschale, wie schon sehr umfassend ausgeführt wurde. Wir verlängern die Steuerfreiheit beim Kurzarbeitergeld.
(Matthias Hauer [CDU/CSU]: Die SPD lässt die Rentner hängen!)
Die wirtschaftliche Erholung wird durch zusätzliche Investitionen und Investitionsanreize für Unternehmen unterstützt. Dazu verbessern wir die Möglichkeiten der Verlustverrechnung. Die degressive Abschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens wird verlängert, und steuerliche Investitionsfristen werden ausgeweitet. Zur Steuerbefreiung des Pflegebonus hat ja auch mein Kollege Parsa Marvi entsprechend ausgeführt.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen der Union, als Opposition kann man ja immer mal ein bisschen klappern und sagen: „Es ist Luft nach oben“ und: „Da muss noch mehr kommen.“ Aber im Grunde des Herzens wissen Sie ganz genau: Diese Regierung tut den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern und den Unternehmen gut, und deshalb werden wir diesem Gesetzentwurf auch zustimmen – mit Ihnen gemeinsam.
(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der FDP)
Vielen Dank, Frau Kollegin. – Als nächste Rednerin erhält das Wort die Kollegin Saskia Weishaupt, Bündnis 90/Die Grünen.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD und der FDP)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7536553 |
Wahlperiode | 20 |
Sitzung | 37 |
Tagesordnungspunkt | Viertes Corona-Steuerhilfegesetz |