Yvonne Magwas - Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes (Art. 87a GG)
Ich schließe die Aussprache.
Wir kommen nun zur Abstimmung über den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Grundgesetzes, Artikel 87a.
Es liegen mehrere schriftliche Erklärungen nach § 31 unserer Geschäftsordnung vor.
Der Haushaltsausschuss empfiehlt in seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 20/2091, den Gesetzentwurf der Bundesregierung auf Drucksache 20/1410 in der Ausschussfassung anzunehmen. Ich bitte diejenigen, die dem Gesetzentwurf in der Ausschussfassung zustimmen wollen, um das Handzeichen. – Das sind die Ampelfraktionen und die CDU/CSU-Fraktion. Wer stimmt dagegen? – Die Linke und die AfD-Fraktion. Enthaltungen? – Eine Enthaltung. Der Gesetzentwurf ist damit in zweiter Beratung angenommen.
und Schlussabstimmung. Ich weise darauf hin, dass zur Annahme des Gesetzentwurfs die Mehrheit von zwei Dritteln der Mitglieder des Deutschen Bundestags erforderlich ist. Das sind mindestens 491 Stimmen.
Wir stimmen über diesen Gesetzentwurf namentlich ab. Sie haben dafür 20 Minuten Zeit. Die Abstimmung erfolgt wie immer in der Westlobby.
Ich bitte die Schriftführerinnen und Schriftführer, die vorgesehenen Plätze einzunehmen. – Ich habe das Signal bekommen, dass die Abstimmungsurnen besetzt sind.
Ich eröffne die namentliche Abstimmung über den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Grundgesetzes.
Die Abstimmungsurnen werden um 15.37 Uhr geschlossen. Das bevorstehende Ende der namentlichen Abstimmung wird Ihnen rechtzeitig bekannt gegeben.
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7537337 |
Wahlperiode | 20 |
Sitzung | 42 |
Tagesordnungspunkt | Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes (Art. 87a GG) |