Enak FerlemannCDU/CSU - Vorkaufsrecht in Milieuschutzgebieten
Geschätzte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir beraten heute zum Vorkaufsrecht in Milieuschutzgebieten einen Gesetzentwurf der Fraktion Die Linke und einen dazugehörigen Antrag sowie einen Antrag der AfD-Fraktion. Ich kann es vorwegnehmen: Die Union wird allen dreien nicht zustimmen, weil sie keine Lösung für das Problem darstellen, über das wir schon länger diskutieren.
Wir haben ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes, das wir für absolut richtig halten. Die kluge Entscheidung der höchsten Verwaltungsrichter in Deutschland besagt: Ein Vorkaufsrecht kann eine Kommune nur ausüben, wenn im aktuellen Bestand ein Missstand erkennbar wäre. Sie kann aber nicht sagen: Weil sich in fünf oder zehn Jahren vielleicht eine andere Entwicklung ergibt, übe ich heute schon mal das Vorkaufsrecht aus. – Insofern ist das ein vollkommen richtiges Urteil des Gerichts. Warum ist es richtig? Wir leben in der sozialen Marktwirtschaft. Das ist eine Grundlage des Erfolges der Bundesrepublik Deutschland. Und eine der Grundlagen einer sozialen Marktwirtschaft, aller marktwirtschaftlichen Ordnungen ist das Eigentumsrecht. Das Eigentumsrecht ist im Grunde eines der wesentlichen Fundamente jeder marktwirtschaftlichen Ordnung. Deswegen muss das Eigentumsrecht geschützt werden, und dafür sind die Richter verantwortlich. Dieser Verantwortung sind sie, wie wir finden, sehr gut nachgekommen.
(Beifall bei der CDU/CSU)
Nun schlägt uns die Fraktion Die Linke einen Gesetzentwurf vor, der im Grunde dazu führt, dass es zu einem Pokerspiel kommt. Es geht ja in den Milieuschutzgebieten gar nicht unbedingt darum, das Vorkaufsrecht auszuüben, sondern darum, Abwendungsvereinbarungen zu provozieren. Das ist etwas, was Frau Tausend vorhin toll erklärt hat. Wenn es so käme, wie Sie es versprochen haben, wäre das eine super Sache. Wenn wir bei den Abwendungsvereinbarungen in Zukunft die Regelung hätten, dass zum Beispiel Fahrstühle oder Balkone eingebaut werden könnten, dass eine energetische Sanierung vorgenommen werden könnte und anderes mehr, wäre das eine Lösung, über die man durchaus nachdenken könnte. Aber danach sieht es nicht aus; jedenfalls sieht das der Gesetzentwurf der Linken nicht vor. Da kommt der alte sozialistische Grundgedanke vom Volkseigentum wieder hervor, und deswegen geht der Gesetzentwurf völlig fehl.
Man muss Ihnen allerdings eines zugestehen: Sie haben immerhin einen Gesetzentwurf vorgelegt. Die Regierung hat das ja bis heute nicht geschafft, obwohl sie das mehrfach versprochen hat. Trotzdem habe ich dafür Verständnis und meine Fraktion auch, weil das ein sehr schwierig zu regelnder Bereich ist. Es ist nicht so einfach. Man kann evidenzbasiert nicht alles so ableiten, wie man es gerne hätte, weil es ein Recht ist, das im Wesentlichen nur einige Großstädte betrifft. Wir werden das im Laufe der Debatte sicherlich noch erleben.
Für uns kommen die vorliegenden Vorschläge von daher nicht infrage. Aber wir werden uns weiter engagiert an der Diskussion beteiligen, weil wir glauben, dass wir eine Regelung finden können und müssen, die aber das Eigentumsrecht an die erste Stelle setzt und schützt. Denn wir brauchen Investitionen durch privates Kapital in den Wohnungsmarkt. Wir werden die Wohnungsprobleme in Deutschland nicht staatlicherseits lösen können. Das wäre viel zu teuer, viel zu aufwendig.
(Beifall bei der CDU/CSU)
Das wird nur mit privatem Engagement, mit privatem Kapital gehen. Deswegen lehnen wir die Anträge und den Gesetzentwurf heute ab und freuen uns auf die Debatte. Wir sind gespannt, was nach der Sommerpause von der Koalition vorgelegt wird. Der derzeitige Referentenentwurf, der umherkreist, ist noch schlimmer als der Gesetzentwurf der Linken. Der wird es wohl nicht werden. Deswegen setzen wir darauf, dass die Kollegen der FDP die Freiheit hochhalten. In diesem Sinne freue ich mich auf eine weitere Debatte.
Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.
(Beifall bei der CDU/CSU)
Wunderbar – also bezogen auf die Redezeit.
(Heiterkeit bei Abgeordneten der SPD, der CDU/CSU, des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der FDP – Beifall bei Abgeordneten der SPD)
Nicht dass das falsch verstanden wird.
Für Bündnis 90/Die Grünen erhält jetzt das Wort Canan Bayram.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie des Abg. Kaweh Mansoori [SPD])
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7537665 |
Wahlperiode | 20 |
Sitzung | 44 |
Tagesordnungspunkt | Vorkaufsrecht in Milieuschutzgebieten |