23.06.2022 | Deutscher Bundestag / 20. WP / Sitzung 44 / Tagesordnungspunkt 19

Wilfried OellersCDU/CSU - Transparente Arbeitsbedingungen in der EU

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Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Gesetzentwurf der Ampelkoalition zur Umsetzung der EU-Richtlinie für transparente Arbeitsbedingungen geht weit über eine Eins-zu-eins-Umsetzung hinaus, nutzt die Spielräume für Erleichterungen und digitale Lösungen nicht und führt auch noch zu Rechtsunsicherheit bei neu eingeführten Rechtsbegriffen.

Zur Umsetzung eins zu eins folgendes Beispiel. Artikel 12 der Richtlinie sieht den Übergang zu anderen Arbeitsformen in demselben Arbeitsverhältnis, bei demselben Arbeitgeber vor. Gemeint sind damit Befristungen und Teilzeitbeschäftigungen. Nicht erwähnt ist aber Zeitarbeit, auch nicht in dem Erwägungsgrund 36, den Sie immer gerne vortragen. Wie Sie darauf kommen, dass auch die Zeitarbeit hier erfasst sein soll, ist mir, ehrlich gesagt, total schleierhaft. Begründen kann man das nur damit, dass Sie das System der Zeitarbeit einfach nicht verstanden haben oder aus ideologischen Gründen auch nicht verstehen wollen.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Die Zeitarbeitnehmer befinden sich in einem festen Arbeitsverhältnis zum Personaldienstleister.

Liebe Ampel, akzeptieren Sie doch endlich einmal, dass die Zeitarbeit eine eigene Branche ist. Die Gewerkschaften tun dies übrigens. Wie sonst ist zu erklären, dass die Zeitarbeitsbranche nahezu vollständig tarifgebunden ist und in dieser Woche einen Tarifabschluss von insgesamt sage und schreibe über 24 Prozent Lohnerhöhung vereinbart hat. Ihre Abneigung zur Zeitarbeit, liebe SPD und Grüne, wird von den Gewerkschaften offensichtlich nicht geteilt. Und dass Sie, liebe FDP, das so geräuschlos mitmachen, verwundert schon wirklich sehr.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Zum Thema „Spielräume der Richtlinie nutzen“. Liebe Ampel, da gibt Ihnen die EU in dieser Richtlinie schon die Möglichkeit, sich als Fortschrittskoalition zu beweisen, und was machen Sie? Sie lassen die Gelegenheit einfach verstreichen.

(Beifall bei der CDU/CSU)

In Ihrem Koalitionsvertrag heben Sie mehrfach die Potenziale der Digitalisierung hervor. Dann wäre es doch logisch, die Möglichkeit der Richtlinie zu nutzen, dass die Arbeitsbedingungen auch in digitaler Form an die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer übermittelt werden können. Das ist rechtssicher und technisch sicher möglich. Die Sachverständigenanhörung hat dies belegt. Und was machen Sie? Sie bleiben bei der alten Papierform. Sie bezeichnen sich selber als „Fortschrittskoalition“ und kommen mit der Steinzeittafel um die Ecke.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Also, bei der SPD und bei den Grünen verwundert das ja nicht; aber bei der FDP wundert das nun wirklich.

Zum Thema Rechtssicherheit. Wenn Sie schon den neuen Begriff „Verhältnismäßigkeit der Probezeit“ einführen, dann sollten Sie zumindest in der Gesetzesbegründung einmal sagen, was Sie unter „verhältnismäßig“ verstehen. Das machen Sie auch nicht und rufen damit Rechtsunsicherheit in der Rechtsanwendung hervor.

In unserem Entschließungsantrag haben wir diese und alle weiteren Kritikpunkte aufgeführt und zeigen auf, wie man eine Richtlinie eins zu eins umsetzt, wie man die Möglichkeiten der Digitalisierung nutzt und auch Rechtssicherheit herstellt.

(Dr. Martin Rosemann [SPD]: Auf Kosten der Arbeitnehmer! Was Sie wollen, ist eine Entrechtung der Arbeitnehmer!)

Wenn Sie eine Fortschrittskoalition sein wollen, sollten Sie unserem Antrag zustimmen. Ihren Gesetzentwurf lehnen wir in dieser Form ab.

Danke schön.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat nun Beate Müller-Gemmeke das Wort.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD und der FDP)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7537678
Wahlperiode 20
Sitzung 44
Tagesordnungspunkt Transparente Arbeitsbedingungen in der EU
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