Zanda MartensSPD - Transparente Arbeitsbedingungen in der EU
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Parteien! Wir werden gleich ein Gesetz verabschieden, das die Arbeitsbedingungen in Deutschland spürbar verbessert. Ich will auf das Ziel dieses Gesetzes näher eingehen.
Wir setzen mit diesem Gesetz die EU-Richtlinie über transparente und vorhersehbare Arbeitsbedingungen in der Europäischen Union um. Ihr Ziel ist es, die Beschäftigten zu schützen, insbesondere die, die bislang ohne einen schriftlichen Arbeitsvertrag arbeiten müssen, Minijobber, Aushilfskräfte oder prekär Beschäftigte, also die, die am dringendsten auf den Schutz angewiesen sind. Die Arbeitgeber müssen ihren Beschäftigten deshalb die wesentlichen Informationen über die Arbeitsbedingungen, die sie festgelegt haben, schriftlich vorlegen. Das müssen die Arbeitgeber nach dem Nachweisgesetz schon heute tun, nur wird es zukünftig eine Ordnungswidrigkeit sein, wenn sie sich nicht daran halten. Dann droht ein Bußgeld von bis zu 2 000 Euro. Wir nehmen noch weitere wesentliche Arbeitsbedingungen auf, über die jeder Beschäftigte informiert werden muss: die Dauer der Probezeit zum Beispiel, die Zusammensetzung und die Höhe des Arbeitsentgelts, die Vergütung von Überstunden, Zuschläge, Zulagen, Prämien und Sonderzahlungen sowie die vereinbarte Arbeitszeit, Ruhepausen und Ruhezeiten.
Aber im Fall der Fälle muss man als Beschäftigter seine Rechte nicht nur kennen, sondern auch beweisen. Dafür war bisher die Schriftform erforderlich. Dabei bleibt es auch, und das ist gut und richtig so, liebe Kolleginnen und Kollegen. Wir als SPD lassen es nicht zu, dass unsere Beschäftigten über ihre wichtigsten Arbeitsbedingungen lediglich in elektronischer Form informiert werden, die nicht sicher ist und so im Streitfall nicht als Beweismittel dienen kann. Diejenigen, die hier versuchen, den Eindruck zu vermitteln, dass das Festhalten an der Schriftform furchtbar rückständig wäre, eine unglaubliche Hürde für die Arbeitgeber, gar ein Bärendienst an der Digitalisierung, diejenigen will ich noch einmal klar und deutlich an das Ziel der Richtlinie und des Gesetzes erinnern: Das Ziel ist und bleibt der Schutz von Beschäftigten, ihrer Rechte und Interessen gegen die Willkür mancher Arbeitgeber.
(Beifall bei der SPD)
Die Richtlinie sieht Mindeststandards vor. Aber wir sollten die Beschäftigten in Deutschland nicht mit Mindeststandards zufriedenstellen wollen. Ich will den bestmöglichen Schutz für die Beschäftigten. Unser Rechtssystem kennt die Schriftform nun einmal als die sicherste Form für viele verschiedene Rechtsgeschäfte, und sie funktioniert hervorragend. Warum sollten wir ausgerechnet bei Arbeitsverhältnissen diesen hohen Standard zum Nachteil der Beschäftigten unnötig aufweichen? Diese Rechtssicherheit für die Beschäftigten zu gefährden, das wäre das genaue Gegenteil von dem, was wir mit unserem Gesetz erreichen wollen. Wir wollen die Arbeitsbedingungen verbessern und nicht verschlechtern.
(Beifall bei der SPD)
Ich freue mich von Herzen für alle Beschäftigten, dass wir in diesem 20. Deutschen Bundestag eine Mehrheit dafür haben.
Vielen Dank.
(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)
Vielen Dank, auch für die Punktlandung, was das Einhalten der Redezeit betrifft. – Das Wort hat der Kollege Maximilian Mörseburg für die CDU/CSU-Fraktion.
(Beifall bei der CDU/CSU)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7537683 |
Wahlperiode | 20 |
Sitzung | 44 |
Tagesordnungspunkt | Transparente Arbeitsbedingungen in der EU |