Maximilian MörseburgCDU/CSU - Transparente Arbeitsbedingungen in der EU
Vielen Dank. – Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir befinden uns im Jahr 2022 nach Christus. Ganz Europa kann nun den digitalen Arbeitsvertrag einführen. Ganz Europa?
(Kai Whittaker [CDU/CSU]: Nein!)
Nein! Eine unbeugsame Regierungskoalition im Deutschen Bundestag hört nicht auf, gegen die digitalen Eindringlinge Widerstand zu leisten.
(Heiterkeit und Beifall bei der CDU/CSU – Dr. Martin Rosemann [SPD]: Sie haben gar nicht zugehört und nichts verstanden!)
Es ist ja grundsätzlich zu begrüßen, dass unsere Regierung scheinbar den Kampfeswillen der unbeugsamen Gallier hat,
(Beate Müller-Gemmeke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sie wissen schon, dass es hier nicht um Arbeitsverträge geht, oder?)
es fragt sich nur, gegen was Sie hier so beharrlich kämpfen. Im Koalitionsvertrag steht doch, Sie wollen Digitalisierung voranbringen und bürokratische Hemmnisse abbauen. Ich möchte es jetzt nicht für Sie noch ein zweites Mal zitieren; stattdessen wiederhole ich lieber die Worte des Kollegen Cronenberg von der FDP-Fraktion aus der letzten Debatte. Er sagte:
Machen wir möglich, dass sich die Betriebe so digital präsentieren dürfen, wie die neuen Beschäftigten …
Und weiter:
Dazu gehören heute eben auch elektronische Arbeitsverträge.
Er hat es heute wieder bestätigt.
(Beate Müller-Gemmeke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Es geht nicht um Arbeitsverträge!)
– Ja, es geht um den Nachweis im Nachhinein. Das ist im Prinzip das Gleiche; denn das Schriftstück kommt doch auf jeden Fall, Frau Müller-Gemmeke.
(Beate Müller-Gemmeke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sie haben das Gesetz einfach nicht verstanden!)
Der Kollege Cronenberg hatte uns die schöne Geschichte vom ersten Job seines Sohnes erzählt, der sich über den digitalen Arbeitsvertrag gefreut hat. Ich kann gut verstehen, dass Sie sich nicht getraut haben, Ihrem Sohn zu sagen, dass dieser Arbeitsvertrag gegen § 2 Absatz 1 Satz 3 Nachweisgesetz verstoßen hat. Ich verstehe das, weil Sie heute ja nichts an dieser veralteten Rechtslage ändern. Um dieses unangenehme Gespräch von letztem Mal zu Hause zu vermeiden, gibt es eine ganz einfache Lösung: Sie stimmen einfach dem Antrag der CDU/CSU-Fraktion zu, dann haben Sie sich das schon mal gespart.
(Beifall bei der CDU/CSU)
Kollege Mörseburg, ich habe die Uhr angehalten. Gestatten Sie eine Frage oder Bemerkung der Kollegin Müller-Gemmeke?
(Stephan Stracke [CDU/CSU]: Sie haben es vorhin bei uns nicht zugelassen! Frau Präsidentin! Ungleichbehandlung! Bei uns haben Sie es nicht zugelassen!)
Ja, sehr gerne.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Es geht ganz schnell. Ich wollte Sie nur fragen, ob Sie das Gesetz gelesen haben und ob Sie bemerkt haben, dass es in keiner Weise um Arbeitsverträge geht. In Deutschland können Arbeitsverträge per Hand geschlossen werden, sie können einfach mündlich, schriftlich, digital – egal wie – geschlossen werden. Wir ändern daran nichts. Es geht um Nachweispflichten. Von daher wäre es schön, wenn Sie heute einfach mal über die Nachweispflichten reden würden und nicht über den Arbeitsvertrag.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD und der FDP sowie der Abg. Susanne Ferschl [DIE LINKE])
Vielen Dank für die Möglichkeit, das noch mal zu spezifizieren. Es ist schön, dass Sie dieses Gesetz ebenfalls gelesen haben. Natürlich kann man den Arbeitsvertrag einfach per Handschlag oder digital abschließen. Aber durch das Nachweisgesetz muss man dann die Informationen aus dem Arbeitsvertrag im genau gleichen Maße
(Beate Müller-Gemmeke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Nein! Das stimmt nicht!)
schriftlich an die Person weiterleiten. Das führt im Praxistest dazu, dass die Arbeitsverträge eben doch schriftlich abgeschlossen werden,
(Beate Müller-Gemmeke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sie haben das Gesetz doch nicht gelesen!)
weil wir diese Informationen doch geben müssen. Wir können heute darüber reden, dass es genau genommen nur der Nachweis über die wichtigen Informationen aus dem Arbeitsvertrag ist.
(Dr. Martin Rosemann [SPD]: Nein! Das stimmt doch gar nicht!)
Aber de facto ist es doch der schriftliche Arbeitsvertrag, Frau Kollegin.
(Beifall bei der CDU/CSU)
Auch aus Ihrer Fraktion, Frau Kollegin, sind entsprechende Stimmen gekommen. Sie wollen doch inzwischen auch, dass wir auf den elektronischen Weg umstellen. Aber, liebe Grüne und liebe FDP, Sie verhindern die Digitalisierung dieses Prozesses der SPD zuliebe. Die hat für das Ganze hauptsächlich einen Grund: Das machen wir seit 1995 schon so, und deswegen sollten wir es auch weiterhin so machen. – Außerdem konnte Herr Dieren als Jugendlicher anscheinend nicht unbedingt eine E‑Mail öffnen, um seine Rechte zu lesen; das ist ja schön und gut.
(Beate Müller-Gemmeke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das ist nicht mehr witzig, was Sie sagen! Das ist falsch!)
Wenn Sie wirklich eine Fortschrittskoalition sein wollen, dann bemisst sich das daran, wie Sie handeln, und nicht daran, wie oft Sie das behaupten. Heute haben Sie die Möglichkeit dazu, eine Fortschrittskoalition zu sein. Stimmen Sie einfach unserem Antrag zu, und gut ist es!
(Rasha Nasr [SPD]: Mit Sicherheit nicht!)
Vielen Dank.
(Beifall bei der CDU/CSU)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7537685 |
Wahlperiode | 20 |
Sitzung | 44 |
Tagesordnungspunkt | Transparente Arbeitsbedingungen in der EU |