Maximilian MordhorstFDP - Änderung Abgabenordnung, Zinsregeln im Steuerrecht
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist 22.03 Uhr. Ich nehme Ihre Worte gerne auf und fasse mich entsprechend kurz.
Wir reden über ein sehr ernstes Thema. Die Ampelkoalition hat sich diesen Auftrag nicht selbst gegeben, er wurde uns im letzten Jahr vom Bundesverfassungsgericht erteilt, und wir führen ihn jetzt ordnungsgemäß aus.
Worum geht es? § 233a Abgabenordnung, der die Zinsen für Steuernachzahlungen und Steuererstattungen regelt, und § 238 Abgabenordnung, der die Höhe regelt, werden geändert. Das Bundesverfassungsgericht hat nämlich festgestellt, dass der Zinssatz in Höhe von 6 Prozent – das kann man sich vielleicht vorstellen; darauf hätte auch eine frühere Regierung schon kommen können – nicht mehr unbedingt der Realität entspricht.
(Fritz Güntzler [CDU/CSU], auf die SPD zeigend: Das Problem saß da!)
– Sie zeigen mit dem Finger auf andere. Drei Finger Ihrer Hand zeigen währenddessen auf Sie selbst. – Dieser Zinssatz ist nicht mehr unbedingt angemessen. Wir werden das mit unserem Gesetzentwurf rückwirkend so ändern, dass der Zinssatz statt 0,5 Prozent pro Monat nur noch 0,15 Prozent pro Monat beträgt. Das bedeutet 1,8 Prozent im Jahr statt 6 Prozent im Jahr, also eine Senkung.
Wir halten nichts davon, die Verzinsung abzuschaffen, weil es weiterhin eine Regulierung in dem Maße braucht, vor allem dann, wenn jemand Steuern nachzahlen muss. Insofern glaube ich, dass wir mit 0,15 Prozent pro Monat einen guten Zinssatz gefunden haben. Er errechnet sich aus verschiedenen anderen Sätzen. Das kann man sehr genau nachlesen, wenn man es denn möchte. Ich glaube, das ist insgesamt eine gute Lösung.
Es ist auch wichtig, dass wir, wenn wir den Zinssatz rückwirkend zum 1. Januar 2019 ändern, den Vertrauensschutz aufrechterhalten. Bei Erstattungen kann der niedrigere Zinssatz nicht rückwirkend gelten; das wäre unfair gegenüber denjenigen, die mit einem bestimmten Zinssatz gerechnet haben. Ab der Änderung werden wir den Zinssatz für Erstattungen aber anpassen und angleichen.
Wir werden diese Regelung zügig evaluieren – das bedeutet, ab dem 1. Januar 2024 –, weil wir wissen oder die Erwartung haben können, dass die Zinsen, wie wir es jetzt erleben, wieder steigen; davon können nicht nur der Bundesfinanzminister und die Haushälter ein Lied singen.
Ich glaube, dass wir damit eine flexible, gleichzeitig nicht zu flexible Regelung gefunden haben, die die Steuerverwaltung und die Steuerberater nicht vor zu große Herausforderungen stellt. Insofern ist das, glaube ich, ein gutes Ergebnis, dem auch wer zu dieser späten Stunde aufmerksam ist, mit gutem Gewissen zustimmen kann.
Vielen Dank.
(Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)
Vielen Dank. – Für die CDU/CSU-Fraktion hat nun der Kollege Sebastian Brehm das Wort.
(Beifall bei der CDU/CSU)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7537697 |
Wahlperiode | 20 |
Sitzung | 44 |
Tagesordnungspunkt | Änderung Abgabenordnung, Zinsregeln im Steuerrecht |