23.06.2022 | Deutscher Bundestag / 20. WP / Sitzung 44 / Tagesordnungspunkt 21

Sebastian BrehmCDU/CSU - Änderung Abgabenordnung, Zinsregeln im Steuerrecht

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Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wie immer zu später Stunde sprechen wir über die Abgabenordnung. Ich sage das ja immer gerne: Das ist die stille Erotik des deutschen Steuerrechts.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Beschluss vom 8. Juli 2021 die Vollverzinsung in der bisherigen Höhe ab 2014 für nicht rechtens erklärt und sie, aus pragmatischen Gründen, ab 2019 abgeschafft. Wir haben in der letzten Legislaturperiode schon vor Ergehen des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts versucht, den Zinssatz anzupassen. Das ist damals leider gescheitert – am heutigen Kanzler und damaligen Bundesfinanzminister Scholz.

Lieber Kollege Mordhorst, Sie haben gesagt – die Grünen haben es auch gesagt –, Sie täten jetzt das, was das Gericht Ihnen aufgetragen hat. Leider tun Sie nicht mehr; denn einiges wäre noch zu tun. Ich sage: Ihnen fehlt hier der Gestaltungswille. Ich möchte in der kurzen Zeit drei Punkte ansprechen:

Der erste Punkt ist eine Frage der Systematik. Wenn man den Zinssatz für Steuererstattungen und den Zinssatz für Steuernachzahlungen auf 0,15 Prozent pro Monat anpasst, dann müsste man auch die dazugehörenden Zinssätze – für Aussetzungszinsen, für Prozesszinsen, für Stundungszinsen – anpassen; das ist aus der Anhörung, glaube ich, deutlich hervorgegangen. Das tun Sie aber nicht.

Übrigens: Man hätte die Verzinsung auch ganz abschaffen können. Die Erhebung der Zinsen bedeutet für die Verwaltung nämlich mehr Aufwand, als an Ertrag entsteht. Darauf sind Sie noch eine Antwort schuldig geblieben.

Der zweite Punkt. Sie müssen einen Systemfehler beheben – wir haben in der letzten Legislaturperiode versucht, das zu korrigieren; aber Sie sind anscheinend auch an der SPD gescheitert –: Die Erstattungszinsen sind steuerpflichtig, aber Nachzahlungszinsen lassen sich steuerlich nicht ansetzen. Diesen Systemfehler hätten Sie jetzt korrigieren können. Das haben Sie aber leider nicht gemacht.

Ich komme zum dritten Punkt – der für meine Begriffe eine Rechtsunsicherheit hervorruft, die schwierig ist –: Sie ziehen bei der Berechnung des Zinssatzes die Konsumentenkredite heran. Wenn Sie den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts genau anschauen, dann sehen Sie, dass die Konsumentenkredite dort nicht als Grundlage für die Berechnung des Zinssatzes dienen, sondern man hätte sich auch an den Unternehmenskrediten ausrichten müssen. Das tun Sie nicht. Das bedeutet, der Zinssatz ist eigentlich zu hoch bemessen. Das wird zu Rechtsunsicherheit führen, weil nach Inkrafttreten dieses Gesetzes die ersten Klagen dagegen kommen werden. Sie sind dafür verantwortlich, wenn wir jetzt Rechtsunsicherheit haben. Ich hätte mir gewünscht, dass man das noch anpasst.

Übrigens: Bei der Evaluierung machen Sie es dann richtig; da knüpfen Sie dann an den Basiszinssatz an. Das ist unlogisch. Wenn, muss man eine transparente und klare Regelung machen. Aber gut, Sie machen die drei Dinge nicht; Sie sind hier mutlos. Sie setzen um, was das oberste Gericht uns aufgetragen hat, aber anders.

(Frauke Heiligenstadt [SPD]: Der erste Halbsatz war richtig: Wir setzen um, was das Bundesverfassungsgericht gesagt hat!)

Das schafft Rechtsunsicherheit. Deswegen müssen wir den Gesetzentwurf so ablehnen.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Für die SPD-Fraktion hat nun Nadine Heselhaus das Wort.

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

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Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7537698
Wahlperiode 20
Sitzung 44
Tagesordnungspunkt Änderung Abgabenordnung, Zinsregeln im Steuerrecht
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