23.06.2022 | Deutscher Bundestag / 20. WP / Sitzung 44 / Tagesordnungspunkt 21

Nadine HeselhausSPD - Änderung Abgabenordnung, Zinsregeln im Steuerrecht

Lade Interface ...
Anmelden oder Account anlegen






Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Bundesverfassungsgericht hat den Bundestag verpflichtet, den Zinssatz für Steuernachzahlungen und Steuererstattungen bis Juli 2022 neu zu regeln. Dabei wurde es dem Gesetzgeber überlassen, eine neue, angemessene Zinshöhe zu finden.

Für die SPD stand bereits zu Beginn fest, dass der neu berechnete Zinssatz transparent sein muss. Das ist wichtig; denn nur ein nachvollziehbarer Wert führt zu Akzeptanz bei den Steuerpflichtigen.

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Der bislang geltende Zinssatz liegt bei 6 Prozent pro Jahr. Das ist bereits seit 60 Jahren so und wurde lange Zeit als gegeben akzeptiert. Sowohl während Hochzinsphasen als auch in Zeiten niedriger Zinsen wurde keine Anpassung des Zinssatzes vorgenommen.

Da die aktuelle Niedrigzinsphase bereits länger anhält und die Zinsen sich zwischenzeitlich sogar im Minus bewegten, ist eine Anpassung allerdings erforderlich. Die Umsetzung erfolgt dabei rückwirkend zum 1. Januar 2019. Der Gesetzentwurf sieht, wie eben schon ausgeführt, einen Zinssatz von 0,15 Prozent pro Monat, also 1,8 Prozent pro Jahr, vor. Dabei handelt es sich um ein Mischzinssatz von Guthabenzinsen und Verzugszinsen. Das ist auch schlüssig, weil es sich um einen gemeinsamen Zinssatz sowohl für Nachzahlungen als auch für Erstattungen handelt.

Meiner Fraktion war es wichtig, dass die Zinshöhe in regelmäßigen Abständen durch den Bundestag bewertet wird. Eine Überprüfung mindestens alle zwei Jahre wird sicherstellen, dass sich der Zinssatz auch zukünftig in angemessener Höhe bewegt.

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Die erste Überprüfung wird bereits zum 1. Januar 2024 erfolgen, weil sich bereits jetzt Bewegungen im Zinsniveau andeuten.

In der Opposition gibt es Forderungen, den Zinssatz für Steuernachzahlungen und Steuererstattungen auf null zu setzen und die Verzinsung damit gänzlich aufzugeben. Was hierbei nicht erwähnt wird, ist, dass diese Forderung einseitig diejenigen bevorzugt, die Steuern nachzahlen müssen. Steuerzahlende, die länger auf ihre Rückzahlung warten, würden nach dem Konzept der CDU leer ausgehen, sie bekämen keinen Ausgleich, müssten dem Staat ein zinsloses Darlehen gewähren, egal wie lange das Verfahren dauert. Diese Herangehensweise teilen wir deshalb ausdrücklich nicht.

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der FDP)

Das Bundesverfassungsgericht und die Mehrzahl der Sachverständigen in der öffentlichen Anhörung haben die Verzinsung von Steuererstattungen und ‑nachzahlungen nach einer Karenzzeit im Grundsatz bestätigt. Beträgt der Zeitraum zwischen Steuerentstehung und Steuerfestsetzung mehr als 15 Monate, wird der Erstattungsbetrag für darüber hinausgehende Monate verzinst. Selbiges gilt für eine Steuernachzahlung. Auch hier muss gelten: Gleiches Recht für alle! Denn bei der Verzinsung geht es nicht darum, wer die späte Steuerfestsetzung zu verantworten hat; es wird nicht geprüft, ob die Steuerpflichtigen oder das Finanzamt hieran ein Verschulden trifft. Es geht darum, einer nicht gerechtfertigten Ungleichbehandlung entgegenzuwirken. Der durch den unterschiedlichen Zeitpunkt der Steuerfestsetzung entstehende finanzielle Vorteil – oder eben auch Nachteil – wird ausgeglichen, und das zu einem Zinssatz, der angemessen ist; das stellen wir mit diesem Gesetz sicher.

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der FDP)

Das Wort hat der Abgeordnete Klaus Stöber für die AfD-Fraktion.

(Beifall bei der AfD)

Personen

Dokumente

Automatisch erkannte Entitäten beta

Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7537699
Wahlperiode 20
Sitzung 44
Tagesordnungspunkt Änderung Abgabenordnung, Zinsregeln im Steuerrecht
00:00
00:00
00:00
00:00
Keine