Klaus StöberAfD - Änderung Abgabenordnung, Zinsregeln im Steuerrecht
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kollegen! Werte Gäste auf der Tribüne! Politiker verschiedener Parteien stellen sich oftmals die Frage, wieso die Wahlbeteiligung rückläufig ist. Dabei ist die Antwort eigentlich relativ einfach: Die Bürger haben einfach die Nase voll von der Politik, die in diesem Land gemacht wird. Sie haben das Vertrauen in die Politik und in die Regierung verloren.
Wenn es noch eines Beweises bedurfte, dass diese Politik nicht nur an der Realität vorbeigeht, sondern auch gegen die Interessen der Bürger gerichtet ist, dann zeigt es gerade dieses Gesetz.
(Zuruf von der FDP: Peinlich!)
Da musste erst das Bundesverfassungsgericht kommen und Ihnen erklären, dass ein Zinssatz von 6 Prozent nicht verfassungsgemäß ist. In welcher Welt leben Sie eigentlich?! Dank der genialen Politik der EZB bekommen die Bürger seit gefühlt zehn Jahren keine Zinsen auf ihre Sparguthaben. Altersvorsorgeverträge werden von der Inflation aufgefressen. Trotzdem haben Sie den Bürgern bei Steuernachzahlungen unverändert 6 Prozent Zinsen abgeknöpft.
Da hilft vielleicht auch ein Blick ins Gesetz – nicht ins Steuergesetzbuch, sondern ins Strafgesetzbuch. Dort finden Sie § 291. Er behandelt den Begriff des Zinswuchers. Von Zinswucher spricht man, wenn der vereinbarte Zinssatz mehr als doppelt so hoch ist wie der marktübliche. Die Regierung hat einen Gesetzentwurf mit einem Zinssatz von 1,8 Prozent vorgelegt, und sie hat seit 2014 6 Prozent erhoben. Das ist mehr als das Dreifache des üblichen Zinssatzes. Zinswucher ist auch ein Straftatbestand,
(Beifall bei der AfD)
der mit Geldstrafe und mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren bestraft wird. Vielleicht sollte mal jemand als Steuerbürger die Gelegenheit nutzen, die Politiker diesbezüglich anzuklagen. Das würde auch dazu führen, dass der Bundestag sich vielleicht etwas verkleinern würde.
Nun könnte man vermuten, dass die Regierung, wenn sie schon durch das Bundesverfassungsgericht angemahnt wird, gleich Nägel mit Köpfen macht – aber weit gefehlt! Kollege Brehm hat es bereits ausgeführt: Es wird nur Stückwerk abgeliefert. Die Bedenken der Opposition und auch der Sachverständigen in der Anhörung werden einfach ignoriert.
(Frauke Heiligenstadt [SPD]: Stimmt doch gar nicht!)
– Doch.
(Frauke Heiligenstadt [SPD]: Nein!)
– Waren Sie in der Anhörung? Ich war schon da.
Auf einen Punkt möchte ich kurz eingehen. Das Bundesverfassungsgericht hat festgestellt, dass die Zinsen seit 2014 nicht verfassungsgemäß sind. Aus Vereinfachungsgründen haben sie dem Steuergesetzgeber die Möglichkeit eingeräumt, den Zinssatz erst ab 2019 zu ändern. Aber je länger der Zeitraum zurückliegt, umso höher ist auch der Zinsnachteil. Das führt dazu, dass jemand, der in einem kleinen Betrieb 2015 eine Betriebsprüfung hatte, für sechs Jahre neben seinen Steuernachzahlungen Zinsen nachzahlen muss. Ob das korrekt ist, wage ich stark zu bezweifeln.
(Beifall bei der AfD)
Kollege Mordhorst, Sie haben einen richtigen Satz in Ihrer Rede gesagt. Sie haben nämlich gesagt, man hätte dieses Gesetz eigentlich noch viel früher auf den Weg bringen können. Genau das haben wir gemacht: Wir haben bereits 2018 einen Gesetzentwurf vorgelegt, der den Zinssatz von 6 auf 3 Prozent reduzieren sollte. Sie haben ihn abgelehnt.
Ich kann es mal kurz zusammenfassen: Kommen Sie einfach aus Ihrer Blase raus!
(Maximilian Mordhorst [FDP]: Das sagt der Richtige! Kommen Sie mal aus Ihrer Blase raus!)
Sie müssen jetzt bitte den Punkt setzen.
Ja. – Gehen Sie mal zu den Bürgern, und hören Sie sich deren Probleme an! Dann würden Sie nämlich auch eine Politik machen, die die Bürger verstehen.
Vielen Dank.
(Beifall bei der AfD – Maximilian Mordhorst [FDP]: Peinlich!)
Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat nun Stefan Schmidt das Wort.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD und der FDP)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7537700 |
Wahlperiode | 20 |
Sitzung | 44 |
Tagesordnungspunkt | Änderung Abgabenordnung, Zinsregeln im Steuerrecht |