23.06.2022 | Deutscher Bundestag / 20. WP / Sitzung 44 / Tagesordnungspunkt 21

Fritz GüntzlerCDU/CSU - Änderung Abgabenordnung, Zinsregeln im Steuerrecht

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(Beifall bei der CDU/CSU)

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine geschätzten Kolleginnen und Kollegen! Mir ist eben bewusst geworden: Wenn ich die Rede zu Protokoll gegeben hätte, hätte ich wahrscheinlich mehr Applaus gekriegt.

(Heiterkeit und Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU, der SPD, des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der LINKEN – Maximilian Mordhorst [FDP]: Das kann auch am Inhalt liegen!)

Aber erlauben Sie mir trotzdem vier kurze Anmerkungen zu dem Thema:

Das Bundesverfassungsgerichtsurteil ist ja nun mehrfach dargestellt worden. Ich will nur mal bemerken, dass das Bundesverfassungsgericht festgestellt hat, dass die Zinsen eigentlich seit 2014 zu hoch waren

(Maximilian Mordhorst [FDP]: Tolle Bilanz!)

und wir interessanterweise eine Änderung erst rückwirkend ab 2019 machen müssen. Von daher hätte man auch mal darüber nachdenken können, mehr zu machen. Man hätte grundsätzlich auch darüber nachdenken können, etwas früher anzusetzen.

Sie von der SPD, Frau Kollegin Heiligenstadt, brauchen sich gar nicht so aufzuregen; Sie waren ja damals gar nicht dabei. Wir haben es schon mehrfach versucht. Wir hatten einen Vorschlag gemacht, eine Halbierung zu machen. Den hat die SPD damals abgelehnt. Mit der Halbierung hätten wir uns dieses Urteil erspart. Ich finde es für uns eigentlich peinlich, dass wir immer erst reagieren, wenn das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe ein Urteil gesprochen hat.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der FDP)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, es geht hier auch darum, Verwaltungsaufwand zu vermeiden.

(Stefan Schmidt [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Eben! Genau um das!)

Gerade die FDP hat ja viel von Steuervereinfachungen geschrieben, jedenfalls früher immer, als Sie hier in der Opposition war. Man muss sich vorstellen: Aus dieser Vollverzinsung haben wir in der Vergangenheit im Durchschnitt ein Aufkommen von circa 1 Milliarde Euro gehabt. Wenn wir jetzt ungefähr ein Viertel haben, werden das 200 bis 300 Millionen Euro sein. Die Bürokratiekosten werden höher sein, weil es eben so komplex ist. Herr Schmidt hat ja darauf hingewiesen, wie komplex das ist. Wenn Sie mal in den Anwendungserlass zur Abgabenordnung gucken, sehen Sie da 40 Seiten mit Rechenbeispielen, wo versucht wird, darzustellen, wie das funktioniert. Die Abschaffung wäre ein wirklicher Beitrag zur Steuervereinfachung gewesen. Der damalige Präsident des Bundesfinanzhofes, Professor Mellinghoff, hat das damals schon gefordert. Ich zitiere:

Ich finde, dass eine völlige Abschaffung der Verzinsung von Steuernachforderungen und ‑erstattungen ein Beitrag zur Vereinfachung des Steuerrechts wäre.

Damit hat er meines Erachtens auch recht.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Auf die Berechnungsproblematik, dass Sie von den Konsumentenkrediten an Private ausgehen, obwohl Sie wissen, dass Unternehmenskredite niedriger sind, will ich gar nicht eingehen; das hat der Kollege Brehm schon gemacht.

Ich will in der knappen Zeit noch einen letzten Punkt ansprechen. Die Frau Kollegin Heselhaus hat davon gesprochen: Gleiches Recht für alle, Ungleichbehandlungen vermeiden. – Dann verstehe ich nicht, warum Sie das Thema nicht aufgegriffen haben, dass die Zinserstattungen, die man bekommt, versteuert werden müssen, man aber die Zinsaufwendungen, die man hat, nicht steuerlich geltend machen kann. Wenn „Gleiches Recht für alle“ gilt, dann hätten Sie diesen Punkt meines Erachtens auch anpassen müssen.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Diese Chance haben Sie leider vertan. Wir werden sehen, wie damit umzugehen ist.

Im Übrigen will ich darauf hinweisen, dass auch einige Bundesländer größte Zweifel haben, dass der von Ihnen berechnete Zinssatz richtig ist. Von daher warten wir mal ab, was sich da noch alles ergeben wird.

Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit und würde mich freuen, wenn Sie mir trotzdem ein wenig applaudieren würden.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der FDP)

Personen

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Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7537703
Wahlperiode 20
Sitzung 44
Tagesordnungspunkt Änderung Abgabenordnung, Zinsregeln im Steuerrecht
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