Till MansmannFDP - Änderung von Verbrauchsteuergesetzen
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Mit dem achten Verbrauchsteueränderungsgesetz werden wir im Wesentlichen die Verbrauchsteuersystemrichtlinie und die Alkoholstrukturrichtlinie im Biersteuerrecht umsetzen. Was unspektakulär klingt, wird lebenspraktisch erhebliche Erleichterungen für die betroffenen Betriebe mit sich bringen.
In Deutschland müssen sich die Bürger und Unternehmen viel zu lange mit bürokratischen Herausforderungen herumschlagen. Damit gehen in vielen Fällen bemerkenswerte Kosten einher. Das gilt in ganz besonderem Maße auch bei den Verbrauchsteuern. Gemeinsam mit unseren Ampelpartnern werden wir daher bürokratische Hürden abbauen.
Die Umstellung der Beförderung von Bier im steuerrechtlich freien Verkehr von einem papiergebundenen hin zu einem elektronischen Verfahren ist hierbei besonders hervorzuheben. Das klingt nach einer Kleinigkeit, aber wenn man den Staat modernisieren möchte, sind genau solche Dinge das, was man tun muss.
(Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der SPD)
Es handelt sich dabei um einen erheblichen Digitalisierungsschub, der damit endlich Einzug in die Verfahren rund um die Biersteuer erhält. Viele Brauereien wurden von der Pandemie schwer getroffen. Ohne Großveranstaltungen, offene Kneipen, Restaurants und Bars wurde es für etliche Betriebe wirtschaftlich sehr eng. Deshalb werden wir es nicht beim Abbau bürokratischer Hürden belassen.
Die europäische Alkoholstrukturrichtlinie sieht eine höhere Belastung der Brauereien insofern vor, als dass künftig auch nach Abschluss der Gärung hinzugefügte Zutaten bei der Messung in Grad Plato berücksichtigt werden müssen. Das käme jetzt zur Unzeit. Deshalb werden wir richtigerweise von der Möglichkeit Gebrauch machen, die Regelung zur Besteuerung von Biermischgetränken erst ab dem 1. Januar 2031 zur Anwendung zu bringen. Zeitgleich führen wir ein Zertifizierungssystem für rechtlich und wirtschaftlich unabhängige Kleinproduzenten ein. So können Hersteller von Bier leichter von Steuerermäßigungen in anderen EU-Mitgliedstaaten profitieren.
Im Bereich des Zertifikatehandels mussten wir bislang die Erfahrung machen, dass der Handel enorm betrugsanfällig ist. Der klassische Fall des Karussellbetrugs bei der Umsatzsteuer ist hier besonders einfach durchzuführen. Andersherum handelt es sich beim Karussellbetrug um ein ganz besonders perfides Vorgehen auf Grundlage enormer krimineller Energie und zulasten ehrlicher Steuerzahler. Das können und dürfen wir nicht akzeptieren und werden deshalb mit dem vorliegenden Gesetzentwurf tätig.
(Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der SPD)
Durch die Erweiterung des Reverse-Charge-Verfahrens auf die Übertragung von Emissionszertifikaten werden wir diese Betrugsmöglichkeiten stark einschränken. Langfristig bleibt unser Ziel aber vor allem auch, schnellstmöglich ein elektronisches Meldesystem bundesweit einheitlich einzuführen, das für die Erstellung, Prüfung und Weiterleitung von Rechnungen verwendet wird. So senken wir die Betrugsanfälligkeit unseres Mehrwertsteuersystems erheblich und modernisieren und entbürokratisieren gleichzeitig die Schnittstelle zwischen der Verwaltung und den Betrieben.
(Beifall bei der FDP)
Es gibt noch einiges zu tun. Mit dem achten Verbrauchsteueränderungsgesetz gehen wir dabei heute schon die ersten Schritte. Ich freue mich auf die detaillierte Beratung im Ausschuss.
Vielen Dank.
(Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)
Nächster Redner: für die CDU/CSU-Fraktion Sebastian Brehm.
(Beifall bei der CDU/CSU)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7537716 |
Wahlperiode | 20 |
Sitzung | 44 |
Tagesordnungspunkt | Änderung von Verbrauchsteuergesetzen |