23.06.2022 | Deutscher Bundestag / 20. WP / Sitzung 44 / Tagesordnungspunkt 23

Sebastian BrehmCDU/CSU - Änderung von Verbrauchsteuergesetzen

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Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der etwas sperrige Titel des Gesetzentwurfs fasst im Wesentlichen zusammen, worum es geht – in 140 Seiten. Der Kollege Mansmann hat ja auf viele Dinge wie Bürokratie, Digitalisierung, Abbau von Bürokratie und technische Änderungen hingewiesen. Es gibt aber einige wichtige Sachverhalte in diesem gesetzgeberischen Verfahren, die es aufzuarbeiten und zu begleiten gilt. Dabei geht es um das Thema Biersteuer.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, worum geht es bei der Biersteuer konkret? Bei kleinen und mittelständischen Brauereien werden unterhalb der Produktionsmenge von 200 000 Hektolitern pro Jahr in gestaffelten Etappen unterschiedlich angemessene, vergünstigte Biersteuersätze erhoben.

Vielleicht waren Sie schon einmal in meiner Heimat, in Franken. Da gibt es eine ganze Reihe von kleinen Brauereien mit Brauereigasthöfen, und die haben natürlich eigenes Bier, sogar ohne besondere industrielle Zusätze. Die könnten aber ohne die Steuervergünstigung der Biermengenstaffel nicht überleben und ihr Angebot verkaufen. Diese Biermengenstaffel ist deswegen richtig, weil die kleinen Brauereien davon profitieren.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Genau diese Brauereien, liebe Kolleginnen und Kollegen, waren durch Corona doppelt betroffen. Zum einen konnten sie ihr Bier regional und überregional nicht verkaufen, zum anderen mussten sie gleichzeitig die Brauereigasthöfe schließen und haben deswegen noch einmal zusätzlich Verluste hinnehmen müssen. Wir haben versucht, das mit den Coronahilfen auszugleichen. Aber es ist natürlich kein vollständiger Umsatzausgleich erfolgt.

Deswegen haben wir in der Koalition damals eine zusätzliche Regelung verabschiedet, indem wir die ermäßigten Biersteuersätze für die kleinen Brauereien noch einmal reduziert haben. Im vorliegenden Entwurf soll diese Regelung zur Reduzierung nun zum 1. Januar 2023 auslaufen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wenn das so passiert, dann legen Sie die Axt an die vielen kleinen Gasthöfe, an die vielen kleinen Brauereien in Deutschland.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Wir haben uns dafür eingesetzt, die Biermengenstaffel und die Reduzierung dieser Steuer zu erhalten. Der Bundesrat hat übrigens in einer 16-zu-0-Entscheidung unserer Intervention zugestimmt, und wir begrüßen die Gegenäußerung der Bundesregierung, die da jetzt lautet: Ja, da könnte man vielleicht etwas machen. – Aber eine Reaktion fehlt von der Bundesregierung noch, und deswegen fordern wir Sie auf, diese Biersteuersenkung auch über den 1. Januar 2023 hinaus laufen zu lassen. Damit retten Sie die kleinen Brauereien. Damit unterstützen Sie übrigens auch „Original Regional“, was eigentlich in Ihrem Sinne sein müsste.

Ich freue mich auf die weiteren Diskussionen zu diesem Gesetzentwurf. Es gibt noch viele andere Punkte, die wir besprechen müssen. Aber das machen wir in der Anhörung in der nächsten Woche und dann im parlamentarischen Verfahren.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU/CSU – Johannes Steiniger [CDU/CSU]: Der Retter des Bieres!)

Nächster Redner: für die SPD-Fraktion Carlos Kasper.

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der FDP)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7537717
Wahlperiode 20
Sitzung 44
Tagesordnungspunkt Änderung von Verbrauchsteuergesetzen
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