Carlos KasperSPD - Änderung von Verbrauchsteuergesetzen
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir sprechen heute über das Achte Gesetz zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen. Eine Band, die regelmäßig zu musikalischen Höchstleistungen aufläuft, hat mal gesungen: „Das Schlimmste ist, wenn das Bier alle ist.“
(Beifall bei Abgeordneten der SPD)
Mit diesem Gesetzentwurf helfen wir dabei, das Kulturgut Bier zu unterstützen; denn wir greifen vor allem kleineren Brauereien unter die Arme. Durch die Fortsetzung der ermäßigten Steuerstaffelsätze sorgen wir dafür, dass kleinere und mittlere Brauereien auch durch diese schwierigen Zeiten kommen können.
(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der FDP – Sebastian Brehm [CDU/CSU]: Das tun Sie eben nicht!)
Damit leisten wir einen substanziellen Beitrag zur Beibehaltung der Vielfältigkeit des deutschen Bieres.
(Sebastian Brehm [CDU/CSU]: Wo steht das?)
Mit unserem Gesetzespaket für die Verbrauchsteuern verfolgen wir für die Biersteuer drei klare Linien: Harmonisierung, Digitalisierung und Entbürokratisierung.
Harmonisierung: Wir harmonisieren unsere Verbrauchsteuern gemäß der Alkoholstrukturrichtlinie und vereinheitlichen damit Steuern für alkoholische Getränke.
Digitalisierung: Wir gehen weg von Papier hin zum EMCS-Verfahren. Künftig müssen Begleitdokumente beispielsweise nicht mehr in Papierform mitgeführt werden. Die Prozesse werden effizienter, die Bearbeitung wird vereinfacht und sorgt für mehr Transparenz.
(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der FDP)
Schlussendlich Entbürokratisierung: Durch die monatsweise Abgabe der Steuer- und Entlastungsanmeldungen kommen wir den Brauereien entgegen und bauen Bürokratie bei den Prozessen ab.
Harmonisierung, Digitalisierung, Entbürokratisierung – das alles erreichen wir mit dem Achten Gesetz zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen. Somit gestalten wir für alle Brauereien die Steuer einfacher, digitaler und einheitlicher.
Besonders die kleineren Brauereien standen während der Coronakrise vor großen Schwierigkeiten. Deshalb haben wir sie mit einem ermäßigten Steuerstaffelsatz unterstützt. Jetzt ist es der Überfall Russlands auf die Ukraine, der die Brauereien vor große Herausforderungen stellt. Die Hopfen-, aber auch die Lebensmittelpreise im Allgemeinen sind stark gestiegen, und zusätzlich ist ein wichtiger Exportmarkt weggefallen. Das stellt vor allem kleinere Brauereien vor große Herausforderungen. Daher haben wir uns dazu entschieden, die ermäßigten Mengenstaffeln der Biersteuer beizubehalten.
(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der FDP)
All diese Anpassungen betreffen nicht nur die Wirtschaft. Der Zoll ist bei den Verbrauchsteuern für die Erteilung von Erlaubnissen, für die Bearbeitung von Anträgen und nicht zuletzt für die Erhebung der Verbrauchsteuern zuständig. Daher ist es so wichtig, den Zoll zu unterstützen und gerade auch im Bereich Verbrauchsteuern neue Stellen zu schaffen. Deswegen werden wir den Zoll bei den Mehrbelastungen nicht alleine zurücklassen
(Beifall des Abg. Johannes Schraps [SPD])
und haben dafür bereits jetzt schon Stellen im Haushalt eingestellt.
(Beifall bei der SPD)
Mit diesem Gesetz zur Änderung von Verbrauchsteuern machen wir wichtige Schritte: Wir digitalisieren unsere Verfahren, vereinfachen und erleichtern. Wir unterstützen die Brauereien und sorgen so dafür, dass das Schlimmste nicht eintritt, nämlich dass das Bier alle ist.
Vielen Dank.
(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der FDP)
Nächster Redner: für die AfD-Fraktion Jan Wenzel Schmidt.
(Beifall bei der AfD)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7537718 |
Wahlperiode | 20 |
Sitzung | 44 |
Tagesordnungspunkt | Änderung von Verbrauchsteuergesetzen |