Beatrix von StorchAfD - Verbot der Werbung für den Schwangerschaftsabbruch
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Ampelregierung legt heute die Axt an den ethischen Grundkonsens unserer Verfassung und unserer christlich-abendländischen Kultur. Dieser Grundkonsens lautet: Jedem Leben kommt Würde zu, auch dem ungeborenen Leben. Und jeder Mensch hat das Recht auf Leben, auch der ungeborene Mensch.
(Beifall bei der AfD)
Diesen Grundkonsens unserer Werteordnung zertrümmern Sie, und Sie feiern das. Das ist das Erschütternde dabei. Es ist Ihr Hass und Ihre Freude, die uns bis ins Mark erschüttern.
(Beifall bei der AfD)
Die Ikone der Abtreibungsbewegung, Kristina Hänel, spricht nicht von einem Menschen oder von Leben, sie spricht von „Schwangerschaftsgewebe“. Das ist die Entmenschlichung des Menschen. Und deswegen reden Sie hier auch alle vom Interesse der Frau an Information und von den Werbeinteressen von den Ärzten. Aber so gut wie niemand von Ihnen – niemand! – redet über das Recht des ungeborenen Menschen auf Leben.
(Beifall bei Abgeordneten der AfD)
Das Bundesverfassungsgericht hat festgestellt: Der Mensch besitzt vom ersten Moment seiner Entwicklung an ein Recht auf Leben und Anspruch auf Schutz seines Lebens. – Diesen Schutz wollen Sie den Ungeborenen nehmen. SPD und Grüne machen daraus überhaupt gar keinen Hehl, während der Justizminister versucht, uns weiszumachen, dass die Streichung von § 219a keine Auswirkungen auf das Lebensschutzkonzept des § 218 hat. Frau Paus ist da sehr viel ehrlicher – vielen Dank, dass Sie so offen damit umgehen –; sie sagt: Die Streichung des § 219a hat Signalwirkung, und im nächsten Schritt soll die Abtreibung außerhalb des Strafgesetzbuches geregelt werden. – Das heißt: Abschaffung des § 218, Abschaffung des Lebensschutzes, der ungeborene Mensch als Schwangerschaftsgewebe. Das wollen Sie. Herr Buschmann, geben Sie das doch bitte endlich zu!
(Beifall bei der AfD)
Wir fordern Sie auf, den Schutzauftrag des Verfassungsgerichtes endlich ernst zu nehmen. Schwangerschaftskonfliktberatung muss persönlich passieren und nicht als Zoom-Konferenz. Sie muss dem Schutz des Lebens dienen, und der Staat muss über die Würde und die Schutzwürdigkeit des ungeborenen Lebens aufklären. Sie wollen die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes ignorieren. Wir wollen sie umsetzen. Wir stehen mit unserer Forderung auf dem Boden des Grundgesetzes und auf dem Boden unserer christlich-abendländischen Kultur – und Sie nicht.
Sie werden jetzt gleich in Jubel ausbrechen, wenn dieses Gesetz durchgeht. Aber vergessen Sie bei Ihrem Jubel bitte nicht: Sie können nur jubeln, weil Sie leben. 100 000 Kinder in diesem Land, und zwar jedes Jahr, werden niemals jubeln können, weil sie nicht leben werden.
Vielen Dank.
(Beifall bei der AfD – Zuruf der Abg. Anke Domscheit-Berg [DIE LINKE] – Carolin Bachmann [AfD]: Was ist da so witzig dran? Erklären Sie mal, warum Sie lachen!)
Nächste Rednerin: für Bündnis 90/Die Grünen Ulle Schauws.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD, der FDP und der LINKEN)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7537757 |
Wahlperiode | 20 |
Sitzung | 45 |
Tagesordnungspunkt | Verbot der Werbung für den Schwangerschaftsabbruch |