Edgar FrankeSPD - Sterbehilfe
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Das Bundesverfassungsgericht hat 2020, denke ich, ein historisches Urteil gefällt. Wer sterben will, darf sich dabei unterstützen lassen, hat es ausgeführt. Deshalb haben wir als Gruppe einen Gesetzentwurf zum Schutz des Rechts auf ein selbstbestimmtes Sterben vorgelegt. Lukas Benner hat aus juristischer Sicht schon einiges dazu ausgeführt.
Unser Vorschlag, so denke ich, schafft einen rechtssicheren Weg, der das Selbstbestimmungsrecht des Einzelnen und das Urteil des Bundesverfassungsgerichts tatsächlich umsetzt. Dabei unterscheidet unser Entwurf zwischen Sterbewilligen, die in einer medizinischen Notlage sind, und allen anderen. Für die erste Gruppe soll es schneller und einfacher möglich sein, Sterbehilfe in Anspruch zu nehmen. Denn wer unerträgliche Schmerzen hat, wer keine Aussicht mehr auf Heilung hat, soll nicht übermäßig leiden müssen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ja, die Palliativmedizin kann das Leiden von Todkranken oft wirklich erheblich mildern. Aber wir dürfen Menschen, die furchtbare Qualen erleiden, die zusätzliche Möglichkeit des selbstbestimmten Sterbens nicht nehmen. Ich musste persönlich erleben, wie geliebte Menschen mit dem Tod ringen. Irgendwann war meiner Frau Carmen, irgendwann war meiner Mutter, die beide schwer an Krebs erkrankt waren, klar, dass sie den Kampf nicht gewinnen werden. In solchen Situationen sollten Menschen Sterbehilfe in Anspruch nehmen können. So geben wir ihnen Autonomie und Würde am Lebensende zurück.
(Beifall bei Abgeordneten der SPD, des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der FDP)
Meine Damen und Herren, auch für jene, die nicht in einer medizinischen Notlage sind, sieht unser Entwurf einen Weg zum selbstbestimmten Sterben vor; denn diese Personen haben ein Recht darauf, insbesondere nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts. Dieser Weg soll allen volljährigen Menschen offenstehen, die selbstbestimmt und klar entscheiden können; denn durch unabhängige Beratungsgespräche mit angemessenem zeitlichem Abstand wird die Dauerhaftigkeit des Sterbewunsches sichergestellt. Zudem müssen die Beratungsgespräche zweifelsfrei feststellen, dass eine solche stabile Entscheidung ohne äußeren Druck getroffen wurde. Dieser Aspekt ist mir besonders wichtig; denn niemand soll früher aus dem Leben scheiden, weil er glaubt, anderen zur Last zu fallen. Mit den Beratungsgesprächen wollen wir Menschen, die sterben wollen, vielmehr Perspektiven aufzeigen, Perspektiven zum Leben. Diese Beweggründe sollen eine Einladung gerade zum Weiterleben sein, eben keine Aufforderung zum Sterben, meine sehr verehrten Damen und Herren.
(Beifall bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)
Wer aber selbstbestimmt aus dem Leben scheiden will, dem dürfen wir uns als Gesellschaft nicht in den Weg stellen. Das möchte ich ausdrücklich sagen. Deshalb muss gelten: Wer andere beim Sterben unterstützt, darf dafür nicht bestraft werden. Ich frage Sie: Wie kann jemand bestraft werden, der dabei hilft, etwas nicht Verbotenes zu tun?
(Beifall bei Abgeordneten der SPD, des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der AfD und der Abg. Dr. Petra Sitte [DIE LINKE])
Das Strafrecht – das haben wir immer gelernt, jedenfalls die hier nicht wenigen Juristinnen und Juristen – kann nur die Ultima Ratio der Gesetzgebung sein. Das Strafrecht kann und darf nicht für jene gelten, die aus Mitgefühl, aus Menschlichkeit Sterbehilfe leisten, meine sehr verehrten Damen und Herren.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich bin mir sicher – das hat auch die heutige Debatte wieder gezeigt –, dass kein Abgeordneter es sich bei dieser wirklich existenziellen Frage leicht macht. Wir alle wollen das Leben schützen, und wir alle wollen die Würde des Einzelnen achten. Mit dem Entwurf unserer Gruppe „Künast“ schaffen wir ein Gesetz zum Schutz des Rechts auf selbstbestimmtes Sterben, schlagen wir einen rechtssicheren, vernünftigen Weg vor, einen Weg, der zum Leben ermutigen will, aber anerkennt, dass sich Menschen auch für den Tod entscheiden dürfen, einen Weg, der Betroffenen und Hilfewilligen mehr Klarheit und Rechtssicherheit gibt. Lassen Sie uns gemeinsam einen würdigen und sicheren Rahmen für die Sterbehilfe in Deutschland finden.
Danke schön.
(Beifall bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der Abg. Dr. Petra Sitte [DIE LINKE])
Vielen Dank, Herr Kollege Franke. – Nächster Redner ist der Kollege Stephan Pilsinger, Gruppe „Castellucci und andere“.
(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU, der SPD, des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der FDP)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7537803 |
Wahlperiode | 20 |
Sitzung | 45 |
Tagesordnungspunkt | Sterbehilfe |