René BochmannAfD - Fahrpersonalmangel in der Verkehrswirtschaft
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Hohes Haus! Liebe Zuschauer auf den Tribünen und an den Bildschirmen! Der vorliegende Antrag der CDU/CSU-Fraktion soll den Mangel an Berufskraftfahrern bekämpfen. Mit anderen Worten: Er soll die jahrelange Vernachlässigung unseres Transportgewerbes unter CDU-Verantwortung und die Fortführung dieses Irrweges durch die Ampel korrigieren. Schade, dass die CDU/CSU-Fraktion ihre Aufgabe erst jetzt auf der Oppositionsbank erkannt hat.
Um weiterhin den sicheren Betrieb des Transportgewerbes zu gewährleisten, fand am 18. Mai eine öffentliche Anhörung zu den Arbeitsbedingungen von Berufskraftfahrern und wirksamen Maßnahmen gegen den Fahrermangel statt. Wer bei dieser Expertenanhörung den Branchenvertretern aufmerksam zugehört hat, weiß: Der Mangel an Berufskraftfahrern hat für die Transport- und Logistikbranche existenzbedrohende Formen angenommen und ist nicht allein auf eine zu geringe Entlohnung zurückzuführen.
(Beifall bei der AfD)
Die Branchenvertreter fordern daher zu Recht bessere Arbeitsbedingungen und eine höhere Wertschätzung gegenüber ihrem Gewerbe und seinen Mitarbeitern. Unternehmen in Baden-Württemberg zahlen bereits 4 000 Euro brutto monatlich, in Berlin-Brandenburg hingegen eher die Hälfte, circa 2 000 Euro.
Starker Stress durch Termindruck, die hausgemachte Verknappung der Verkehrsräume, die hohe Kontrolldichte, meist verschmutzte Sanitäranlagen auf den Parkplätzen und unnötig lange Ausbildungszeiten machen den Beruf besonders für junge Menschen unattraktiv. Fahrradkuriere, Studienabbrecher und Genderwissenschaftler garantieren jedoch keine breite Versorgungssicherheit, unsere Berufskraftfahrer hingegen schon.
(Beifall bei der AfD)
Die Hoffnung der Branche auf Fachkräftezuwanderung lässt sich ebenfalls nur durch einen deutlichen Abbau an Bürokratie realisieren. Jedoch sind die persönlichen Fähigkeiten, Charakterzüge, Verhaltensweisen und vor allem die Arbeitsmoral am wichtigsten. Deshalb empfehlen wir zusätzlich, sich bei Zuwanderungsregelungen an vorgenannten Eigenschaften zu orientieren.
Das Beispiel von Weißrussen und Ukrainern mit einer gültigen Fahrerlaubnis sowie einer polnischen Weiterbildung für den Transport von Gefahrgut beweist tagtäglich auf unseren Straßen, dass diese Kollegen bereits bestens qualifiziert sind. Warum müssen diese tatsächlichen Fachkräfte, wenn sie in Deutschland als Berufskraftfahrer arbeiten möchten, eine neue Fahrerlaubnis vorweisen? Ohne diesen Unsinn könnte so mancher Kriegsflüchtling unverzüglich als Berufskraftfahrer arbeiten und integriert werden.
(Beifall bei der AfD)
Dabei ist es ganz einfach: Erstens. Die unbürokratische Anerkennung ausländischer Führerscheine muss Eingang in die Fahrerlaubnisverordnung finden. Daher ist Anlage 11 wie folgt zu ändern: Die Staaten Ukraine und Weißrussland müssen in die Anlage 11 aufgenommen werden. Zweitens. Bei diesen Staaten sind dann bei den anzuerkennenden Führerscheinen die Klassen D1, D1E, D und DE einzufügen. Und drittens. Bei dem Erfordernis einer theoretischen oder praktischen Prüfung ist jeweils ein „Nein“ an die Stelle des „Ja“ einzufügen. Bei der Anerkennung von Berufskraftfahrerqualifikationen aus Drittstaaten stimmen wir Ihnen grundsätzlich zu.
Was für unsere Lkw-Fahrer gilt, ist auch für Busfahrer relevant: viel zu lange Ausbildungszeiten im Vergleich zu anderen EU-Staaten und zu hohe Führerscheinkosten, nämlich von 8 000 bis 10 000 Euro. Unsere Lösung ist, erstens, Ausbildung verkürzen, zweitens, Wettbewerbsnachteile abbauen und, drittens, ein klares Bekenntnis zu unserem Berufskraftfahrerbestand samt seinem zukunftsfähigen Arbeitsgerät, dem Lastkraftwagen.
Jedoch können wir der von Ihnen angeforderten Ausweitung der Anreize über Osteuropa hinaus sowie einer Absenkung des Mindestalters für Busfahrer derzeit nicht zustimmen. Deshalb enthalten wir uns zu diesem Antrag.
Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall bei der AfD)
Nächste Rednerin ist Nyke Slawik für Bündnis 90/Die Grünen.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD sowie bei Abgeordneten der FDP)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7537833 |
Wahlperiode | 20 |
Sitzung | 45 |
Tagesordnungspunkt | Fahrpersonalmangel in der Verkehrswirtschaft |