Nina ScheerSPD - Bereithaltung von Ersatzkraftwerken
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mein Kollege Andreas Rimkus hat es schon erläutert: Ein ganz wesentlicher Teil in dem Ersatzkraftwerkebereithaltungsgesetz ist der Bereich, der veranlassen soll, dass möglichst wenig Gas verstromt wird. Dazu muss man Vorsorge treffen, auch in Richtung eines Wiederanschaltens von Kohlekraftwerken nur für eine Übergangszeit; denn anderweitig wäre das klimapolitisch nicht zu verantworten. Aber in der Situation, in der wir uns befinden, ist das nun mal die gebotene Maßnahme.
(Beifall bei Abgeordneten der SPD)
Ich möchte aber hier – das ist ja schon ausgeführt worden – auf einen weiteren Teil des Gesetzespaketes eingehen, nämlich das Energiesicherungsgesetz, das erst vor ein paar Wochen novelliert worden ist – es ist ja ein Gesetz von 1975 – und das jetzt noch mal novelliert werden muss, um ein direktes Durchgreifen von drohenden Preiserhöhungen auf die Kunden – das wäre nicht mehr auszuschließen – zu vermeiden.
Deshalb führen wir jetzt noch zwei wesentliche Stufen ein, zunächst mit dem § 29, der als Erstes greifen wird. Damit besteht die Möglichkeit, Unternehmen direkt zu stützen, die aufgrund einer Gasmangellage in eine Schieflage geraten. Diese direkte staatliche Stützung soll möglich werden. Erst in der zweiten Stufe ist mit § 26 eine saldierte Preisanpassung vorgesehen – quasi eine solidarische Verteilung von Preiserhöhungen –, um eine unmittelbare Preiserhöhung zu verhindern, die man sonst durch § 24 im Fall einer Gasmangellage bekäme.
(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)
Frau Kollegin, einen Moment. – Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir haben auch Zuschauer hier. Die haben im Moment fast gar keine Chance, zu verstehen, was die Rednerin hier sagt. Also, ich bitte eine Minute noch um etwas Ruhe im Raum.
(Beifall bei der SPD, dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP)
Vielen Dank. – Ich war bei der Reihenfolge stehen geblieben, die ganz wichtig ist. Es ist zentrales Element der Ergebnisse des parlamentarischen Verfahrens, dass wir diese eingeführt haben. Erst greift die Stützung von Unternehmen, die in Schieflage geraten sind, dann die saldierte Preisanpassung und erst dann die direkte Preisweitergabe, die möglichst nicht zur Anwendung kommen soll.
Wir haben auch implementiert, dass bei alldem der Bundestag zu beteiligen ist. Die Rechtsverordnungen, die nun erlassen werden müssen, müssen auch dem Bundestag vorgelegt werden.
Und wir haben noch einen weiteren wichtigen Baustein mit dem § 17a implementiert. Damit wird nun die Möglichkeit gegeben, dass eine Kapitalmaßnahme erfolgt. Dadurch wird eine weitere Sicherheit für all diejenigen Unternehmen geschaffen, die in Treuhandverwaltung sind.
Das sind die wesentlichen Elemente. Bei alldem bleibt eins festzuhalten: Wir müssen weiterhin hoffen, dass dieses Gesetz nicht zur Anwendung kommt.
In diesem Sinne: Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der FDP)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7538227 |
Wahlperiode | 20 |
Sitzung | 47 |
Tagesordnungspunkt | Bereithaltung von Ersatzkraftwerken |