Michael DonthCDU/CSU - Caravaning-Tourismus
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Caravan-Tourismus boomt nicht erst seit Corona und vor allem nicht nur im Ausland, sondern gerade auch hier bei uns in Deutschland. Rund 900 000 Reisemobile nennen unsere Landsleute ihr Eigentum.
Im wunderschönen Bad Urach, in meinem Wahlkreis, gibt es schon seit vielen Jahren einen Stellplatz an einem Thermalbad. Schon nach kurzer Zeit musste er erweitert werden, und die nächste Erweiterung steht an, weil die Nachfrage entsprechend groß ist. Das ist mit großem Aufwand verbunden, aber nicht, Herr Schmidt, weil die Regierung, das Land oder sonst jemand das möchte, sondern weil sich der Bedarf ergibt.
Wir haben in Deutschland 4 700 solcher Stellplätze für rund 71 000 Fahrzeuge. Damit werden in Regionen, wo es gar keine Hotels mehr gibt oder wo sie überlastet sind, zusätzliche Übernachtungskapazitäten geschaffen. Deutschland ist neben Frankreich und Italien das Land mit der besten Infrastruktur für Reisemobiltourismus in Europa.
Diese Art des Urlaubens bietet aber noch viel mehr Potenzial, das wir erschließen sollten – in ländlichen Gemeinden, auf Bauernhöfen ebenso wie an touristischen Hotspots, an Veranstaltungsorten oder auch in der Nähe von Autobahnen. Dabei reden wir nicht von klassischen Campingplätzen – die gibt es auch, lieber Stefan Zierke –, sondern wir reden hier von Stellplätzen, die viel weniger Flächenbedarf haben. Meist reichen schon ein Wasser- und ein Stromanschluss und eine Entsorgungsmöglichkeit. Auch von den Emissionen her sind diese Plätze anders zu qualifizieren als Campingplätze.
Aber die Baunutzungsverordnung kennt nur den Typus Campingplätze, und die sind beispielsweise in einem Dorfgebiet bisher nicht genehmigungsfähig. Wenn ein Gasthof zur Kapazitätsausweitung drei, vier, fünf solcher Plätze errichten will, ist das bisher nicht möglich. Hier sollte eine Vereinfachung den Kommunen oder den Privaten, die so etwas errichten wollen, die Arbeit erleichtern. Deshalb machen wir uns als Fraktion dafür stark, dass der Bund mit Ländern und Kommunen daran arbeitet, das Genehmigungsverfahren abzukürzen.
Daneben sehen wir beim Führerschein Handlungsbedarf. Denn die Wohnmobile werden immer komfortabler, sie werden mit neuen Antrieben ausgerüstet und damit auch schwerer, sodass die Begrenzung des Pkw-Führerscheins für junge Menschen auf 3,5 Tonnen ein Problem ist. Bei der ohnehin bis Ende dieses Jahres anstehenden Revision der Führerscheinrichtlinie durch die EU könnte das Gewichtslimit des Pkw-Führerscheins – Klasse B – bei Reisemobilen leicht erhöht werden, damit man mit Führerscheinklasse B Wohnmobile bis 4,25 Tonnen fahren darf.
(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)
Das würde für alle gelten, die ihren Führerschein nach 1999 gemacht haben und mindestens drei Jahre Fahrpraxis haben.
Kommen Sie bitte zum Schluss.
Ich komme gleich zum Schluss. – Dann wären sie denen gleichgestellt, die ihren Führerschein, so wie ich, vor 1999 erworben haben; wir dürfen schon jetzt schwerere Fahrzeuge fahren. Dafür sollte sich die Bundesregierung dringend bei der EU einsetzen.
Vielen Dank.
(Beifall bei der CDU/CSU)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7538234 |
Wahlperiode | 20 |
Sitzung | 47 |
Tagesordnungspunkt | Caravaning-Tourismus |