07.07.2022 | Deutscher Bundestag / 20. WP / Sitzung 47 / Tagesordnungspunkt 22

Thorsten LiebFDP - Virtuelle Hauptversammlungen (Aktiengesellschaften)

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Sehr geehrte Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Nach einer Studie des Deutschen Aktieninstituts waren 2021 12,1 Millionen Menschen über Einzelaktien, Fondsanteile und ETFs Aktionärinnen/Aktionäre. Das ist der dritthöchste Wert in der Geschichte Deutschlands und damit ein wesentlicher Teil von Vermögensbildung und damit auch Altersvorsorge in Deutschland.

Es existieren derzeit über 7 000 Aktiengesellschaften in Deutschland; 552 sind tagesaktuell an der Frankfurter Wertpapierbörse in den verschiedenen Segmenten gelistet. Warum sage ich das?

Das zeigt deutlich, welch hohe praktische Relevanz das Vorhaben hat, das wir gerade beraten. Ich betone bewusst: Es geht um die dauerhafte Einführung virtueller Hauptversammlungen von Aktiengesellschaften. Besonders betont sei dabei die Rolle der Eigentümerinnen und Eigentümer.

Mit diesem Gesetzentwurf wird ein wichtiges Vorhaben der Koalition zur dauerhaften Ermöglichung virtueller Hauptversammlungen unter uneingeschränkter Wahrung der Aktionärsrechte zeitnah umgesetzt – fristgemäß, damit es am 1. September 2022 in Kraft treten kann.

(Beifall bei Abgeordneten der FDP und der SPD)

Damit setzen wir einen zentralen Baustein aus dem Vorhabenkatalog der Koalition zur umfassenden Digitalisierung und Modernisierung des Gesellschaftsrechts um.

Ich nutze die Gelegenheit gerne, den Berichterstatterkollegen Esra Limbacher und Till Steffen für die konstruktive Zusammenarbeit bei diesem wichtigen Vorhaben mit dem gemeinsamen festen Ziel, eine praxistaugliche, rechtssichere und ausgewogene Regelung zu schaffen, ganz herzlich zu danken. Wenn ich die heutige Presseberichterstattung dazu lese, dann glaube ich, das ist uns ganz gut gelungen. Dafür herzlichen Dank den Kollegen!

(Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Was ist der Kern des Paketes?

Erstens. Virtuelle Hauptversammlungen sind auf Dauer und ohne Beschränkung der Inhalte möglich.

Zweitens. Alle Rechte – das Stellungnahme-, Auskunfts-, Rede- und Antragsrecht – werden digital ausgeübt.

Drittens. Die eingegangenen Stellungnahmen werden vor der Versammlung veröffentlicht.

Viertens. Wir stärken die Versammlungsleitung und machen Versammlungen damit digitaler, flexibler und rechtssicherer.

Fünftens. Fragen werden vor der Versammlung eingereicht und schriftlich beantwortet. Nachfragen dazu und neue Fragen werden selbstverständlich zugelassen; das war bis jetzt nicht möglich. Angemessene Beschränkungen des Umfangs sind möglich. Damit ergibt sich ein klar strukturierter Prozess, der zusammen mit der Vorabveröffentlichung von Antworten und des Vorstandsberichts zu mehr Informationstransparenz, besseren Antworten und mehr Rechtssicherheit beiträgt. Das ist ein gutes Zeichen, ein gutes Signal für die Aktiengesellschaften in diesem Land.

(Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der SPD und des Abg. Niklas Wagener [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])

Sechstens. Zusätzlich zu virtuellen Hauptversammlungen von Aktiengesellschaften schaffen wir für Genossenschaften die Möglichkeit zur Durchführung virtueller Generalversammlungen – ein wichtiges Signal bei einem wichtigen Punkt aus der Praxis, den wir hiermit umsetzen.

Dabei bleibt es aber nicht, liebe Kolleginnen und Kollegen. Die Koalition wird an der weiteren Modernisierung des Gesellschaftsrechts und an einer Verbesserung der Aktienkultur in Deutschland arbeiten. Die im Koalitionsvertrag vereinbarte Aktienrente wird noch in diesem Jahr kommen – ein erster und hoffentlich nicht letzter Schritt zur dringend notwendigen Stärkung der Kapitaldeckung in der Altersvorsorge.

(Matthias W. Birkwald [DIE LINKE]: Ganz bestimmt nicht! So ein Unsinn!)

Das Bundesfinanzministerium hat gemeinsam mit dem BMJ bereits Eckpunkte für ein Zukunftsfinanzierungsgesetz vorgelegt. Damit stärken wir die Attraktivität von Aktien und börsennotierten Wertpapieren bei der Kapitalanlage. Auch Aktien sollen zukünftig als digitale Wertpapiere emittiert werden können.

(Beifall bei Abgeordneten der FDP)

Abschließend ist mir eines wichtig: Das Beschlussmängelrecht des deutschen Aktienrechts ist seit Langem Gegenstand der rechtspolitischen Diskussion. Der Reformbedarf ist evident. Wir machen uns daher als Koalition endlich auf den Weg. Es wird höchste Zeit, den Reformbedarf im Beschlussmängelrecht grundsätzlich anzugehen, liebe Kolleginnen und Kollegen.

Mit dem hier vorliegenden Gesetzentwurf gehen wir einen ersten und wichtigen Schritt hin zur umfassenden Modernisierung und Digitalisierung des Gesellschaftsrechts. Daher werben wir für breite Zustimmung in diesem Haus.

Vielen herzlichen Dank.

(Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der SPD und der CDU/CSU und des Abg. Robin Wagener [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7538257
Wahlperiode 20
Sitzung 47
Tagesordnungspunkt Virtuelle Hauptversammlungen (Aktiengesellschaften)
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