07.07.2022 | Deutscher Bundestag / 20. WP / Sitzung 47 / Tagesordnungspunkt 22

Stephan MayerCDU/CSU - Virtuelle Hauptversammlungen (Aktiengesellschaften)

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Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! – Ich darf mich natürlich den lieben Geburtstagsglückwünschen anschließen. – Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Gesetzentwurf zur Einführung virtueller Hauptversammlungen von Aktiengesellschaften erfährt unsere Zustimmung. Er ist aus unserer Sicht ein gut austarierter Kompromiss zwischen den Interessen und Anliegen der Kapitalgesellschaften, der Aktiengesellschaften auf der einen Seite und den berechtigten Anliegen und Forderungen der Eigentümer der Aktiengesellschaften, sprich: der Aktionäre, auf der anderen Seite.

Ich möchte nicht versäumen, darauf hinzuweisen, dass dieser Gesetzentwurf nicht aus dem luftleeren Raum kommt, sondern seine Ursprünge in der letzten Legislaturperiode hat. Es waren vor allem die CDU/CSU-Bundestagsfraktion und unser vormaliger Kollege Professor Hirte, die sich nachdrücklich für die Einführung von virtuellen Hauptversammlungen eingesetzt haben.

(Zuruf des Abg. Dr. André Hahn [DIE LINKE])

Deswegen stehen wir nachdrücklich hinter diesem Entwurf.

Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, der Entwurf wurde im Laufe der Zeit noch etwas verändert, vom Referentenentwurf zu dem jetzt vorliegenden Gesetzentwurf. Ich glaube, dass der jetzige Entwurf deshalb am besten gelungen ist, weil auf der einen Seite in größtmöglicher Weise den berechtigten Anliegen der Aktionäre – was das Einreichen von Anträgen belangt, was die Ausübung des Rede- und Auskunftsrechts anbelangt – Rechnung getragen wird, auf der anderen Seite aber natürlich auch die berechtigten Anliegen der Aktiengesellschaften im Blick behalten werden. Virtuelle Hauptversammlungen, die sich ja in der Coronapandemie durchaus bewährt haben, müssen so durchgeführt werden, dass sie praktikabel sind, dass die missbräuchliche Inanspruchnahme des Rede- und Antragsrechts ausgeschlossen werden kann, beispielsweise in der Form, dass das Rederecht beschränkt wird, dass die Redeliste geschlossen werden kann, dass nur die Personen sich zu Wort melden dürfen, die auch in der Lage sind, per Video zugeschaltet zu werden, weil es nicht ausreicht, nur per Mausklick eine Frage zu stellen. Vor diesem Hintergrund sind wir als CDU/CSU-Fraktion durchaus geneigt, dem Gesetzentwurf zuzustimmen.

Ich finde es, meine lieben Koalitionäre, ehrlich gesagt, etwas schade, dass Sie zwar einen Punkt unseres Änderungsantrags aufgegriffen haben, nämlich dass diese rechtliche Möglichkeit, die Aktiengesellschaften haben, auf Genossenschaften ausgeweitet wird. Leider haben Sie sich nicht durchringen können, den zweiten Aspekt unseres Änderungsantrags aufzunehmen: diese rechtliche Möglichkeit auch Vereinen zu eröffnen. Ich glaube, was für Aktiengesellschaften und für Genossenschaften recht ist, das kann für Vereine nur billig sein. Deswegen: Es gibt durchaus auch Defizite in Ihrem Entwurf.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Was ich auch noch betonen möchte – das war vor allem auch ein Anliegen der Kollegin dos Santos –, ist, dass der Aspekt der IT-Sicherheit auch Berücksichtigung finden muss. Wir haben in der Coronapandemie die Erfahrung gemacht, dass bei der Durchführung von virtuellen Hauptversammlungen durchaus Probleme entstehen, was die IT-Sicherheit anbelangt. Unser Änderungsantrag sieht vor, dass der jeweilige Stand der Technik, auch was IT-Sicherheit anbelangt, zu berücksichtigen ist. Dass dies keine Zustimmung Ihrerseits gefunden hat, bedauere ich wirklich ausdrücklich.

Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, ich bin der festen Überzeugung: Wir schaffen mit diesem Gesetz kein totes Recht – mit „totem Recht“ meine ich, dass davon in der Praxis kein Gebrauch gemacht wird – –

Kommen Sie bitte zum Schluss, Herr Kollege; Sie haben weit überzogen.

– sondern wir schaffen wirklich eine gute und durchaus praktikable Möglichkeit für Aktiengesellschaften, –

Kommen Sie bitte zum Schluss, Herr Kollege.

(Leni Breymaier [SPD]: Mein Gott noch mal!)

– in Zukunft alternativ zur Präsenzhauptversammlung eine virtuelle Hauptversammlung durchzuführen.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Als Letzter erhält das Wort: Fabian Jacobi für die AfD-Fraktion.

(Beifall bei der AfD)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7538258
Wahlperiode 20
Sitzung 47
Tagesordnungspunkt Virtuelle Hauptversammlungen (Aktiengesellschaften)
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