08.07.2022 | Deutscher Bundestag / 20. WP / Sitzung 48 / Sitzungseröffnung

Bärbel Bas - GO-Debatte

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Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich wünsche Ihnen einen schönen guten Morgen. Die Sitzung ist eröffnet.

Ich teile Ihnen mit, dass sich der Ältestenrat in seiner gestrigen Sitzung darauf verständigt hat, während der Haushaltsberatungen vom 6. bis 9. September 2022 wie üblich keine Befragung der Bundesregierung, keine Fragestunde und keine Aktuellen Stunden durchzuführen. Als Präsenztage nach § 14 Absatz 1 des Abgeordnetengesetzes werden die Tage von Montag, dem 5. September 2022, bis Freitag, den 9. September 2022, festgelegt. Sind Sie damit einverstanden? – Ich sehe keinen Widerspruch. Dann verfahren wir so.

Wir sind weiterhin vor Eintritt in die Tagesordnung. Mir wurde mitgeteilt, dass das Wort zur Geschäftsordnung gewünscht wird. – Herr Fechner.

Frau Präsidentin, ich möchte einen Geschäftsordnungsantrag stellen, und zwar im Namen der Fraktionen SPD, FDP, Grüne, Linke und CDU/CSU. Wir beantragen, die heutige Tagesordnung um die Beratung der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung zur Änderung der Geschäftsordnung des Bundestages, hier § 126a der Geschäftsordnung, zu erweitern. Es geht um die Drucksache 20/2480. Das ist der Tagesordnungspunkt, der heute Morgen keine Mehrheit gefunden hatte. Dieser Tagesordnungspunkt – so beantragen wir – soll nach dem Tagesordnungspunkt 27, KFOR, ohne Aussprache aufgesetzt werden.

Vielen Dank. – Wird dazu das Wort gewünscht? – Das ist nicht der Fall. Damit haben die Koalitionsfraktionen, die CDU/CSU-Fraktion und die Fraktion Die Linke beantragt, die heutige Tagesordnung um die Beratung der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung zur Änderung der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages, hier § 126a der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages, zu erweitern. Es handelt sich, wie gerade erwähnt, um die Drucksache 20/2480. Dieser Tagesordnungspunkt soll nach Tagesordnungspunkt 27 ohne Aussprache aufgesetzt werden.

Gemäß § 20 Absatz 2 Satz 3 der Geschäftsordnung kann nach Eröffnung einer Plenarsitzung eine Änderung der Tagesordnung nur beantragt werden, wenn mir ein entsprechender Antrag bis 18 Uhr des Vortages vorgelegen hat. Das ist zugegebenermaßen nicht der Fall. Deshalb bedarf es diesbezüglich einer Abweichung von unserer Geschäftsordnung nach § 126. Hierfür ist eine Mehrheit von zwei Dritteln der Anwesenden erforderlich.

Wir kommen nun zur Abstimmung über die Abweichung von der Geschäftsordnung und zugleich über die Aufsetzung der beantragten Beratung. Wer stimmt für die beantragte Aufsetzung der Beratung der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung zur Änderung der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages unter Verzicht auf die erwähnte Antragsfrist? – Dafür sind die Fraktionen Die Linke, SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und die CDU/CSU-Fraktion. Wer stimmt dagegen? – Das ist die AfD-Fraktion. Gibt es Enthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Dann ist die Beratung der genannten Beschlussempfehlung mit der erforderlichen Mehrheit als Tagesordnungspunkt aufgesetzt. Die Beratung erfolgt nach Tagesordnungspunkt 27.

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Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7538299
Wahlperiode 20
Sitzung 48
Tagesordnungspunkt GO-Debatte
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