Frank SchäfflerFDP - Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
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Herr Kollege, wir bilden ja eine Koalition aus FDP, SPD und Grünen. Wir haben einen Koalitionsvertrag vereinbart; darin haben wir Dinge niedergeschrieben, die in der heutigen Zeit sicherlich einen Realitätscheck brauchen. Das haben wir beim Thema Bundeswehr schon gemacht, auch bei den Investitionen holen wir es jetzt zusätzlich nach. Ich bin auch ganz optimistisch, dass die Koalition auch in der Frage, was die Kernenergie betrifft, zu weiteren Schritten kommen wird. Da müssen wir Ihnen nicht auf den Leim gehen.
Vielen Dank.
(Beifall bei Abgeordneten der FDP und der CDU/CSU – Dr. Anja Weisgerber [CDU/CSU]: Aha!)
Vielen Dank. – Als Nächstes erhält das Wort für Die Linke der Abgeordnete Ralph Lenkert.
(Beifall bei der LINKEN)
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API URL
Daten
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7538650 |
Wahlperiode | 20 |
Sitzung | 49 |
Tagesordnungspunkt | Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz |
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Bundeswehr
Bundeswehr
Die Bundeswehr umfasst die Streitkräfte der Bundesrepublik Deutschland sowie zivile Bereiche. Die Streitkräfte bestehen aus den drei Teilstreitkräften Heer, Luftwaffe und Marine sowie den drei militärischen Organisationsbereichen Streitkräftebasis, Zentraler Sanitätsdienst der Bundeswehr und Cyber- und Informationsraum. Neben den Streitkräften gehören zur Bundeswehr auch die fünf zivilen Organisationsbereiche Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung, Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen und Personal, die Militärseelsorge und die Rechtspflege sowie die fünf dem Bundesministerium der Verteidigung unmittelbar nachgeordneten militärischen Dienststellen und der Militärische Abschirmdienst. Die Bundeswehr umfasst also den gesamten nachgeordneten Geschäftsbereich des Bundesministeriums. Das Ministerium als oberste Bundesbehörde steht hierarchisch über der Bundeswehr, ohne selbst Teil von ihr zu sein. Unter den Angehörigen der Bundeswehr sind Soldaten, aber auch Beamte, Arbeitnehmer (Tarifbeschäftigte) und Richter.
Bundeswehr
Die Bundeswehr umfasst die Streitkräfte der Bundesrepublik Deutschland sowie zivile Bereiche. Die Streitkräfte bestehen aus den drei Teilstreitkräften Heer, Luftwaffe und Marine sowie den drei militärischen Organisationsbereichen Streitkräftebasis, Zentraler Sanitätsdienst der Bundeswehr und Cyber- und Informationsraum. Neben den Streitkräften gehören zur Bundeswehr auch die fünf zivilen Organisationsbereiche Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung, Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen und Personal, die Militärseelsorge und die Rechtspflege sowie die fünf dem Bundesministerium der Verteidigung unmittelbar nachgeordneten militärischen Dienststellen und der Militärische Abschirmdienst. Die Bundeswehr umfasst also den gesamten nachgeordneten Geschäftsbereich des Bundesministeriums. Das Ministerium als oberste Bundesbehörde steht hierarchisch über der Bundeswehr, ohne selbst Teil von ihr zu sein. Unter den Angehörigen der Bundeswehr sind Soldaten, aber auch Beamte, Arbeitnehmer (Tarifbeschäftigte) und Richter.
Quelle: Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen