Christian Lindner - Inflationsausgleichsgesetz
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Dieses Inflationsausgleichsgesetz und die anderen steuerrechtlichen Regelungen, die die Bundesregierung vorschlägt, sind Teil der Krisenbewältigungsstrategie der Koalition. Unser Land ächzt unter galoppierenden Preisen. Das ist nicht eine statistische Größe, sondern es ist für viele Menschen eine tägliche Realität: die Sorge um die Nebenkostenabrechnung, die Sorge, ob die Wohnung warm ist, die Sorge, ob am Ende des Monats Geld dafür da ist, den Kühlschrank zu füllen.
Die Inflation ist eine Bedrohung für Wohlstand, soziale Sicherheit und die Stabilität unseres Landes. Deshalb ist die erste Priorität der Bundesregierung, diese Inflation zu bekämpfen. Niemand wird dabei alleingelassen.
(Beifall bei der FDP, der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Um soziale Härten abzufedern, haben wir zahlreiche Maßnahmen beschlossen; beispielsweise steht eine Wohngeldreform an. Es wird auch darum gehen, wirtschaftliche Strukturbrüche zu verhindern. Eigentlich gesunde Betriebe, die sichere und gut bezahlte Arbeitsplätze über Jahre und Jahrzehnte angeboten haben, stehen angesichts der explodierenden Gaspreise vor größten und existenziellen Herausforderungen. Die Bundesregierung ist sich auch dieser Tatsache bewusst und arbeitet deshalb unter Hochdruck sowohl an Maßnahmen zur Bekämpfung der hohen Strompreise als auch an Maßnahmen, um die gegenwärtigen Gaspreise für unsere Wirtschaft nicht zu einer dauerhaften Gefahr werden zu lassen.
Daneben gibt es aber auch Menschen, die ihren Lebensunterhalt ohne soziale Unterstützung bestreiten, Menschen in der Mitte der Gesellschaft. Auch diese Menschen dürfen während der Inflation nicht alleingelassen werden. Deshalb hat sich die Koalition darauf verständigt, dieses Inflationsausgleichsgesetz vorzulegen.
Unsere fiskalpolitische Antwort auf die Inflation ist insofern zweigeteilt. Zum einen geht es darum, das Angebot auszuweiten, weil das Preise dämpft. Darüber beraten wir im Bereich der Energieerzeugung – siehe die Debatte zuvor –; dafür weiten wir die Produktionskapazitäten erneuerbarer, wie ich sie nenne: Freiheitsenergien aus; dafür werden wir auch die LNG-Terminals in Deutschland an das Netz bringen – also Angebotsausweitung.
(Jens Spahn [CDU/CSU]: CETA!)
– Jawohl, die Ratifizierung von CETA ist ebenfalls geplant, und das könnte auch nur der Beginn einer erweiterten Handelspolitik sein. – Aber daneben, Kollege Spahn, geht es auch darum, dafür zu sorgen, dass wir nicht realwirtschaftlich eine weitere Krisenverschärfung erleben.
Bei aller Notwendigkeit, sich auf das Angebot zu konzentrieren, darf auf der anderen Seite die Nachfrage nicht komplett einbrechen, weil sonst andere Bereiche im Dienstleistungs- und im Konsumbereich angesteckt würden. Aus diesem Grund kommt diesem Inflationsausgleichsgesetz zur Inflationsbekämpfung auch eine besondere Bedeutung zu, weil es nämlich die Kaufkraft in der Mitte der Gesellschaft erhält und dafür sorgt, dass andere, eigentlich stabile Branchen in den Bereichen Dienstleistung und Handel nicht zusätzlich infiziert werden.
(Beifall bei der FDP, der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Da es allerdings lediglich ein Kaufkraftausgleich, ein Inflationsausgleich ist, fügt sich dieses Inflationsausgleichsgesetz in die von uns vertretene fiskalische Neutralität ein. Wir wollen Nachfrage und Wachstum in dieser Phase der wirtschaftlichen Entwicklung nicht stimulieren. Wir wollen allerdings auch nicht durch zusätzliche kontraktive Maßnahmen die Nachfrage in bestimmten Bereichen bremsen. Wir folgen also der fiskalischen Neutralität. Insofern gehen deutsche Fiskalpolitik und Notenbankpolitik der EZB auch in diesem Fall Hand in Hand.
Wir verändern den Grundfreibetrag, den Tarif, wir erhöhen das Kindergeld und den Kinderfreibetrag. 48 Millionen Bürgerinnen und Bürger profitieren von diesem Inflationsausgleichsgesetz. Es basiert auf vorläufigen Zahlen – um ein Argument der Opposition gleich vorwegzunehmen –, das war immer so. Es ist ein Trägergesetz, dessen konkrete Zahlen zu aktualisieren sind, wenn die Herbstprognose vorliegt. Das war immer so und ist technisch nicht anders zu lösen.
Auf der Basis der bisherigen Werte erhält eine Familie – vier Köpfe, also mit zwei Kindern – mit 56 000 Euro zu versteuerndem Einkommen im Jahr einen Inflationsausgleich von 680 Euro im kommenden Jahr. Anders gewendet: Würden wir nichts tun, würde diese Familie angesichts der enormen Preissteigerungen 680 Euro an Kaufkraft verlieren. Diese Familien zahlen für ihr Gas ohne eine Unterstützung. Angesichts der enormen Preissteigerungen ist es nur gerecht, dass die arbeitende Mitte der Gesellschaft ebenfalls bedacht wird.
(Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)
Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich appelliere an die Länder, diesem Inflationsausgleichsgesetz zuzustimmen. Es geht darum, die Menschen vor zusätzlichen Belastungen in einer Phase der Inflation zu schützen. Es kann nicht sein, dass der Staat von der Inflation profitiert, während Familien nicht mehr wissen, wie sie mit ihrem Einkommen über die Runden kommen sollen. Während Selbstständige belastet sind, profitiert der Staat: Das kann nicht sein. Und was für den Bund gilt, dass er nicht Profiteur von Inflation sein will, das muss in gleicher Weise für die Länder gelten. Es gibt nicht nur Finanzierungsnotwendigkeiten beim Staat, es gibt auch private Finanzierungsnotwendigkeiten, und zwischen diesen beiden schaffen wir mit diesem Gesetzgebungsvorhaben eine faire Balance.
(Beifall bei der FDP und der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)
Vielen Dank, Herr Minister. – Nächster Redner ist der Kollege Dr. Mathias Middelberg, CDU/CSU-Fraktion.
(Beifall bei der CDU/CSU)
Source | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
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Electoral Period | 20 |
Session | 54 |
Agenda Item | Inflationsausgleichsgesetz |