22.09.2022 | Deutscher Bundestag / 20. WP / Sitzung 54 / Tagesordnungspunkt 11, 12, 13

Yvonne Magwas - Wahlen zu Gremien

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Ich rufe nun die Tagesordnungspunkte 11 a und 11 b sowie 12 und 13 auf:

11 a) Beratung des Antrags der Fraktionen SPD, CDU/CSU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP

Einsetzung eines Gremiums gemäß § 5 Absatz 4 des Bundeswehrfinanzierungs- und sondervermögensgesetzes

b) Wahlvorschläge der Fraktionen SPD, CDU/CSU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP, AfD und DIE LINKE

Wahl von Mitgliedern des Gremiums gemäß § 5 Absatz 4 des Bundeswehrfinanzierungs- und sondervermögensgesetzes

12 Wahlvorschlag der Fraktion der AfD

Wahl eines Stellvertreters der Präsidentin (2. Wahlgang)

13 Wahlvorschlag der Fraktion der AfD

Wahl eines Mitglieds des Parlamentarischen Kontrollgremiums gemäß Artikel 45d des Grundgesetzes

Tagesordnungspunkt 11 a. Dazu liegt ein gemeinsamer Antrag der Fraktionen SPD, CDU/CSU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP auf Drucksache 20/3531 vor. Wer stimmt für diesen Antrag? – Das sind die AfD-Fraktion, die CDU/CSU-Fraktion und die Koalitionsfraktionen. Wer stimmt dagegen? – Das ist die Fraktion Die Linke. – Enthaltungen sehe ich keine. Der Antrag ist damit angenommen. Damit ist das Gremium eingesetzt und die Mitgliederzahl auf 13 festgelegt.

Tagesordnungspunkte 11 b, 12 und 13. Wir kommen damit zu den Wahlen der Mitglieder des eben eingesetzten Gremiums gemäß dem Bundeswehrfinanzierungs- und sondervermögensgesetz sowie zur Wahl eines Stellvertreters der Präsidentin im zweiten Wahlgang und zur Wahl eines Mitglieds des Parlamentarischen Kontrollgremiums.

Ich bitte schon jetzt die Schriftführerinnen und Schriftführer, ihre Plätze an den Ausgabetischen und an den Wahlurnen einzunehmen.

Den für diese Wahlen erforderlichen weißen Wahlausweis können Sie, soweit noch nicht geschehen, den Stimmkartenfächern in der Westlobby entnehmen.

Auf den Stimmzetteln sind die Namen der vorgeschlagenen Kandidatinnen und Kandidaten aufgeführt. Die Wahlvorschläge der Fraktionen zur Wahl der Mitglieder des Gremiums gemäß dem Bundeswehrfinanzierungs- und sondervermögensgesetz liegen auf den Drucksachen 20/3548 bis 20/3553, die Wahlvorschläge der Fraktion der AfD zur Wahl eines Stellvertreters der Präsidentin auf Drucksache 20/2337 und zur Wahl eines Mitglieds des Parlamentarischen Kontrollgremiums auf Drucksache 20/2680 vor.

Die Wahlen erfolgen in der Abgeordnetenlobby. In der Abgeordnetenlobby erhalten Sie an den Ausgabetischen nach Vorzeigen Ihres Wahlausweises einen grauen Stimmzettel für die Wahl der 13 Mitglieder des Gremiums gemäß dem Bundeswehrfinanzierungs- und sondervermögensgesetz, einen grünen Stimmzettel für die Wahl des Stellvertreters der Präsidentin sowie einen rosafarbenen Stimmzettel für die Wahl eines Mitglieds des Parlamentarischen Kontrollgremiums. Da die Wahl des Stellvertreters der Präsidentin geheim durchzuführen ist, erhalten Sie für diese Wahl zusätzlich einen passenden Wahlumschlag.

Alle Stimmzettel sind in der Wahlkabine anzukreuzen. Sie können bei diesen Wahlen auf allen drei Stimmzetteln neben jedem Kandidatenvorschlag ein Kreuz bei „ja“, „nein“ oder „Enthaltung“ machen. Alles andere macht die Stimme ungültig.

Der grüne Stimmzettel ist in den grünen Wahlumschlag zu legen. Dies muss in der Wahlkabine erfolgen. Für die beiden anderen Stimmzettel erhalten Sie keinen Wahlumschlag, da es sich um offene Wahlen handelt.

Ich weise explizit darauf hin, dass das Fotografieren oder Filmen der ausgefüllten Stimmkarten bei der geheimen Wahl einen Verstoß gegen das Wahlgeheimnis darstellt und die Ordnung und Würde des Hauses verletzt. Für den Fall, dass ich von solchen Verstößen gegen das Wahlgeheimnis in dieser Sitzung oder später Kenntnis erlange, behalte ich mir schon jetzt vor, Ordnungsmaßnahmen zu ergreifen.

Nach Verlassen der Wahlkabine übergeben Sie bitte zuerst der Schriftführerin oder dem Schriftführer an der Wahlurne Ihren Wahlausweis. Erst danach werfen Sie den grünen Wahlumschlag sowie den grauen und den rosafarbenen Stimmzettel in die entsprechend farblich gekennzeichneten Wahlurnen. Der Nachweis der Teilnahme an der Wahl kann nur durch Abgabe des Wahlausweises erbracht werden.

Gewählt ist jeweils, wer die Stimmen der Mehrheit der Mitglieder des Bundestages auf sich vereint, das heißt, wer mindestens 369 Stimmen erhält.

Sie haben zur Abgabe Ihrer Stimmen 60 Minuten Zeit.

Haben die Schriftführerinnen und Schriftführer ihre Plätze eingenommen? – Das ist der Fall. Ich eröffne damit die Wahlen.

Die Schließung der Wahlen erfolgt in 60 Minuten, also um 15.30 Uhr.

Ich möchte daran erinnern, dass auch noch die namentliche Abstimmung läuft, und zwar bis 14.40 Uhr.

Ich schlage vor, dass wir in der Zwischenzeit in unserer Tagesordnung fortfahren. Deshalb bitte ich darum, dass diejenigen, die der Debatte weiter folgen wollen, hier Platz nehmen und dass auch die entsprechenden Rednerinnen und Redner da sind.

Personen

Dokumente

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Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7545977
Wahlperiode 20
Sitzung 54
Tagesordnungspunkt Wahlen zu Gremien
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