Fabian JacobiAfD - Änderung des Europawahlgesetzes
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf soll für die Wahl des sogenannten Europäischen Parlaments das Wahlalter auf 16 Jahre abgesenkt werden. Lassen Sie uns aus diesem Anlass kurz über Würde sprechen. Nicht nur Menschen, auch Institutionen können eine Würde haben, so auch unsere Rechtsordnung und unsere Demokratie. Zur Würde einer Rechtsordnung gehört es, dass sie sich in ihren Wertungen nicht selbst widerspricht, nicht bloße Willkür in Gesetzesform fasst. Zur Würde einer Demokratie gehört es, dass sie nicht gar zu offensichtlich von den Herrschenden im eigenen Interesse manipuliert wird.
Werfen wir einen Blick darauf, welche Regeln unsere Rechtsordnung für die Altersstufe 16 aufstellt. Mit 16 ist man noch nicht voll geschäftsfähig, kann also Verträge nur sehr eingeschränkt abschließen. Mit 16 ist man noch nicht ehemündig, darf also nicht heiraten. Die früher bestehende Möglichkeit, mit 16 zu heiraten, ist erst vor Kurzem ganz bewusst abgeschafft worden. Mit 16 ist man noch nicht voll strafmündig, wird also nicht nach dem für Erwachsene geltenden Strafrecht behandelt. Wollte jemand fordern, Jugendliche mit 16 nach dem Erwachsenenstrafrecht abzuurteilen, erhöbe sich hier ein Sturm der Entrüstung, und zwar am lautesten bei den Initiatoren dieses Gesetzentwurfs.
(Zuruf von der AfD: So ist es!)
Auch die Wehrpflicht, die nach wie vor in unserer Verfassung steht, beginnt für den männlichen Teil eines Jahrgangs mit 18. Die Vorstellung, 16‑Jährige zur Bundeswehr einzuziehen, würde jeder hier als abwegig bis empörend betrachten.
Die guten Gründe, aus denen in all diesen Angelegenheiten für die Altersstufe 16 gilt: „noch nicht“, gelten genauso für das Wahlrecht. Deshalb legt das Grundgesetz das Wahlalter für den Bundestag zu Recht auf die Volljährigkeit.
Warum also dieses Gesetz? Vor einiger Zeit – bevor das dann durch das Coronaregime unterbrochen wurde – gab es erschreckende Szenen hier vor dem Parlament. Lange Reihen von Kindern und Jugendlichen wurden als Demonstrationszug durch die Straßen geführt, die offenkundig schon im Kindergarten und in der Schule in den Weltuntergangskult um den Götzen „Kliemer“ eingeführt worden waren.
(Beifall bei der AfD)
Wenig verwunderlich erreichten dann bei den letzten Wahlen unter den Erstwählern, die erst kurz zuvor das staatliche Schulsystem verlassen hatten, die Regierungsparteien mit ihrem „Kliemer“-Programm den größten Erfolg. Unter denen, die bereits Abstand von der Schule hatten und einige Jahre Verantwortung für sich und andere tragen mussten, fiel der Erfolg der Regierungsparteien dagegen bescheidener aus.
(Stephan Brandner [AfD]: Das kann nur Zufall sein!)
Was liegt da näher, als zur Sicherung künftiger Wahlerfolge der Regierungsparteien noch einige Hunderttausend zusätzliche Wähler im Schulalter zu erschaffen? Wir halten das für einen würdelosen Umgang mit unserer Demokratie.
(Zurufe)
Auch deshalb lehnen wir Ihren Gesetzentwurf ab.
Herzlichen Dank.
(Beifall bei der AfD)
Konstantin Kuhle hat das Wort für die FDP-Fraktion.
(Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7546120 |
Wahlperiode | 20 |
Sitzung | 54 |
Tagesordnungspunkt | Änderung des Europawahlgesetzes |