23.09.2022 | Deutscher Bundestag / 20. WP / Sitzung 55 / Tagesordnungspunkt 34

Andreas MehltretterSPD - Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz

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Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Seit 2021 zahlen Unternehmen, die Heizöl oder Erdgas in den Markt bringen, einen CO2-Preis dafür. Mit dem Brennstoffemissionshandelsgesetz haben auch CO2-Emissionen von Gebäuden einen Preis bekommen.

Trotzdem hat der Gebäudesektor im letzten Jahr die erlaubte Jahresemissionsmenge um 2 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente überschritten. Das liegt sicher nicht allein, aber auch an einem Designfehler des CO2-Preises: So wie der CO2-Preis im Gebäudesektor jetzt ausgestaltet ist, kann er eben kein Anreiz für die Sanierung von Gebäuden sein. Den CO2-Preis zahlen die Mietenden, Investitionsentscheidungen treffen aber die Vermietenden; das passt nicht. Das ist weder zielführend noch fair. Das wollen wir ändern. Deswegen setzen wir jetzt um, was wir im Koalitionsvertrag vereinbart haben.

Mit dem Stufenmodell sorgen wir dafür, dass der CO2-Preis endlich seine Lenkungswirkung auch wirklich entfalten kann. Wir sorgen dafür, dass der CO2-Preis bei den Richtigen ankommt. Sind Wohnungen gut saniert, dann setzen wir einen Anreiz für ein energiesparendes Heizverhalten, weil dann die Mieterinnen und Mieter den Großteil der CO2-Kosten tragen. Das ist klimapolitisch auf jeden Fall richtig. Genauso wichtig ist es aber auch, in schlecht sanierten Wohnungen den Anreiz dafür zu setzen, dass die Gebäude endlich auf Stand gebracht werden. Deshalb zahlen in solchen Fällen die Vermieterinnen und Vermieter den Großteil der CO2-Kosten.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD, des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der FDP)

Damit kann der CO2-Preis seine Funktion auch wirklich erfüllen. Es wird dann für Vermieterinnen und Vermieter finanziell attraktiver, dass sie sich um eine neue Heizung oder bessere Dämmung in ihren Gebäuden kümmern. Und genau so soll der CO2-Preis in allen Bereichen wirken. Übrigens haben die Vermietenden damit nicht nur einen Einfluss auf die CO2-Kosten, sondern insgesamt auf die Heizkosten ihrer Mieterinnen und Mieter, auch wenn es in der Debatte hier oft anders dargestellt wird.

Sanierungsstau bedeutet eben auch, dass die Mietenden zu viel fürs Heizen zahlen müssen. Das hat auch eine große sozialpolitische Dimension: In den zugigen Buden wohnen eben nicht die Menschen, die ihre Wohnung überheizen. Da wohnen diejenigen, die sich schon längst einen zweiten Pulli angezogen haben, weil sie sich die Heizkosten gar nicht leisten können. Genau deswegen machen wir dieses Gesetz doch, Frau Lötzsch.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD, des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der FDP)

Meine Damen und Herren, wenn wir die Energiewende schaffen wollen, dann müssen wir endlich bei der energetischen Sanierung und bei der Modernisierung von Heizungen einen Zahn zulegen. Der Preis für CO2 kann nur wirken, wenn er bei den Richtigen ansetzt; dann ist er auch ein wichtiger Baustein für die Wärmewende. Genau dafür sorgen wir mit diesem Gesetz.

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der FDP)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7546267
Wahlperiode 20
Sitzung 55
Tagesordnungspunkt Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz
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