23.09.2022 | Deutscher Bundestag / 20. WP / Sitzung 55 / Zusatzpunkt 8

Thomas HackerFDP - Aktuelle Stunde - Lehren aus dem ARD-Skandal

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Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich weiß nicht, wie es Ihnen so geht am Ende der Sitzungswoche, nachdem wir viel debattiert, viel diskutiert haben. Schauen wir also mit ein bisschen Spannung auf den letzten Tagesordnungspunkt, die Aktuelle Stunde, bevor wir alle zurück in unsere Wahlkreise, zurück in unsere Heimat dürfen. Viele Themen haben wir in dieser Woche diskutiert: Krieg in der Ukraine, das Leid der Menschen dort, die Auswirkungen auf unser Land, Inflation und Energiesicherheit.

Zum Abschluss nun der öffentliche Rundfunk, Länderhoheit. Zu Beginn der Aktuellen Stunde auf Antrag der AfD haben wir nach fünf Minuten Impuls von Herrn Renner erfahren: Ja, wir brauchen eine Aktuelle Stunde, damit wir, die AfD, Ihnen in den nächsten Wochen Vorschläge zur Reform des öffentlichen Rundfunks vorlegen können. – Hätten Sie doch erst nachgedacht und die Vorschläge präsentiert. Dann könnten wir sie danach in einer Aktuellen Stunde diskutieren. Dann könnten wir uns mit den Vorschlägen auch auseinandersetzen.

(Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der SPD, der CDU/CSU und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

So diskutieren wir im luftleeren Raum, was Ihre Gedanken angeht.

Wir haben konkrete Vorstellungen, wie es mit dem öffentlichen Rundfunk weitergehen soll. Dabei ist ja das Ziel der AfD hinsichtlich der Zukunft des öffentlichen Rundfunks klar – ich bin sicher, Herr Jongen wird es gleich dezidierter und vielleicht auch noch etwas prägnanter darbieten –: Ihnen geht es um die Zerstörung des öffentlichen Rundfunks, um die Zerstörung der Glaubwürdigkeit,

(Erhard Grundl [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: So ist es!)

aber auch um die Zerstörung der Strukturen.

(Beifall bei Abgeordneten der FDP und der SPD – Dr. Götz Frömming [AfD]: Sie zerstören sich gerade selbst!)

Da kann ich Ihnen sagen: Für uns ist der öffentliche Rundfunk Teil unserer grundgesetzlich garantierten Medienvielfalt, Meinungsfreiheit und damit ein Grundsatz, der nicht verändert werden kann in unserem Grundgesetz, im Zuge unserer Konstitution. Öffentlicher Rundfunk, gemeinsam mit den freien Medien, ist der Garant der Meinungsvielfalt und damit unerlässlich.

(Beifall bei der FDP, der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Aber warum will die AfD den öffentlichen Rundfunk zerstören? Weil dort Fakten präsentiert werden.

(Lachen bei der AfD – Zuruf der Abg. Beatrix von Storch [AfD])

Weil dort Informationen gegeben werden. Weil der öffentliche Rundfunk bei dem Großteil der Bürgerinnen und Bürger Glaubwürdigkeit besitzt. Die „Tagesschau“, „heute“ und andere Nachrichtensendungen, aber auch das Auftreten in den sozialen Medien, in der digitalen Welt: All das ist das Gegenteil von dem, was Sie produzieren durch Ihre Fraktionsmeinungen, durch Ihre Präsentationen im Internet.

(Zuruf der Abg. Beatrix von Storch [AfD])

Und wenn Sie sich, Frau von Storch, in Ihrer Bubble bewegen und dort Ihre Sicht auf das, was hier passiert – im Parlament, aber auch in diesem Land –, präsentieren, ist das das eine. Wenn andere – die große Mehrheit in diesem Hause, die Medien draußen und der öffentliche Rundfunk – die Wahrheit dagegen setzen, dann mag Sie das stören. Es ist aber für Bürgerinnen und Bürger draußen wichtig, um sich zu informieren.

(Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Diese Glaubwürdigkeit ist der Erfolg vieler engagierter Journalistinnen und Journalisten,

(Beatrix von Storch [AfD]: Diese Bubble ist die Wahrheit!)

die sich einsetzen, jenseits von Verfehlungen auf der Intendantenebene oder in der Verwaltung ihrer Häuser.

Wenn wir mit der Deutschen Welle, die auch Teil des öffentlichen Rundfunks ist, Informationen in andere Länder geben, darüber, was in Russland passiert, wie der Kriegsverlauf in der Ukraine ist, dann mag Sie das stören. Für uns ist es aber wichtig; es gehört zur Wahrheit in dieser Welt.

Aber, meine Damen und Herren, der Reformbedarf beim öffentlichen Rundfunk ist vorhanden; man kann ihn nicht leugnen.

(Dr. Götz Frömming [AfD]: Da haben Sie jetzt aber nicht mehr viel Zeit für!)

Vielen in Deutschland ist der öffentliche Rundfunk zu satt, zu aufgebläht, zu schwerfällig, zu selbstverliebt. Governance-Strukturen sind offensichtlich missbrauchsanfällig und veraltet. Spitzengehälter und Dienstwagen von Intendantinnen werden diskutiert; und auch in anderen Fällen – nicht nur beim RBB, sondern auch in Hamburg, Kiel, München oder Sachsen-Anhalt – zeigen sich mangelnde Kostenkontrolle und Compliance-Fehler.

Erste Reformen – auch das muss man konstatieren – sind auf den Weg gebracht. Der Medienänderungsstaatsvertrag hat den Rundfunkauftrag neu definiert; hier müssen wir anfangen. Information, Bildung, Kultur und – mit einem Nebensatz abgesetzt – dann erst die Unterhaltung. Veränderungen im Programm werden wir erwarten, werden wir beobachten und werden wir auch einfordern.

Die Reform der Strukturen muss folgen; Aufsichts- und Gremienstrukturen müssen erneuert werden. Was macht der Verwaltungsrat? Was macht der Rundfunkrat? Welche Qualifikationsvoraussetzungen für die Räte sind notwendig? Reicht es, engagiert zu sein in einer gesellschaftlichen Organisation, oder muss es nicht auch Kompetenz und Qualifikation geben?

Wir wollen den Rundfunk fitmachen für die Zukunft. Dazu müssen Bund und Länder gemeinsam arbeiten, Impulse der Gesellschaft aufnehmen und weiterentwickeln. Wir wollen aufgrund der komplizierten strukturellen Verfasstheit des öffentlichen Rundfunks die Länder besonders in die Pflicht nehmen –

Herr Kollege.

-, in die Pflicht, Länderegoismen hinter sich zu lassen und die Reform des öffentlichen Rundfunks voranzubringen.

Herr Kollege, kommen Sie bitte zum Ende.

Darüber sollten wir an diesem Wochenende diskutieren – nicht nur an diesem Wochenende und nicht nur auf dem Oktoberfest oder auf dem Cannstatter Wasen.

Vielen Dank.

(Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Vielleicht sollte ich noch mal darauf hinweisen, dass die Redezeit in der Aktuellen Stunde genau fünf Minuten beträgt und nicht fünfeinhalb oder irgendwas anderes.

Jetzt gebe ich das Wort dem Kollegen Dr. Marc Jongen für die AfD.

(Beifall bei der AfD)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7546276
Wahlperiode 20
Sitzung 55
Tagesordnungspunkt Aktuelle Stunde - Lehren aus dem ARD-Skandal
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