28.09.2022 | Deutscher Bundestag / 20. WP / Sitzung 56 / Tagesordnungspunkt 3

Andreas LenzCDU/CSU - Änderung des Brennstoffemissionshandelsgesetzes

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Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir sehen ja: Es ist durchaus noch Luft drin, es bewegt sich etwas, auch in der Ampelkoalition. Wir geben Ihnen gerne auch noch die entsprechenden sachlichen Argumente, warum es notwendig ist, hier etwas zu ändern. Zunächst möchte ich aber betonen, dass wir natürlich zu den Klimaschutzzielen stehen, dass sie wichtig sind; wir sind daran gebunden. Trotzdem müssen wir immer wieder diskutieren, wie eben der richtige Weg dorthin ist.

(Lisa Badum [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Aber im Konkreten dann immer wieder nicht!)

Wir diskutieren heute das BEHG, das Brennstoffemissionshandelsgesetz. Die Ampel will hier die thermische Verwertung, durch die Energie gewonnen wird – teils Strom, teils aber auch Wärme –, einer CO2-Bepreisung unterlegen. Jetzt muss zum einen klar sein, dass wir gerade jetzt sämtliche Potenziale hinsichtlich der Energieerzeugung für die Versorgungssicherheit brauchen. Das gilt natürlich auch hinsichtlich der thermischen Nutzung von Müllverbrennungsanlagen.

Zum anderen dürfen gerade jetzt die Verbraucherinnen und Verbraucher nicht zusätzlich belastet werden; es geht um rund 1 Milliarde Euro. Das ist Geld, das in der jetzigen Zeit lieber bei den Bürgerinnen und Bürgern bleiben sollte. Es muss doch klar sein, dass wir in der jetzigen Zeit entlasten müssen und nicht belasten dürfen. Darauf werden wir auch entsprechend achten.

Jetzt ist es so, dass insgesamt die Verbrennung von Abfall nicht eins zu eins mit der Nutzung von fossilen Brennstoffen verglichen werden kann. Hauptzweck bei Abfallverbrennungsanlagen ist die gemeinwohlverträgliche Abfallbeseitigung im Rahmen der Abfallhierarchie. Gerade bei der thermischen Verwertung ist es so, dass außerdem auch die Reduktion von Abfallvolumen Zweck ist, dass auch die Hygienisierung von Abfällen bezweckt wird. Ich will gerade auch das Stichwort „Sonderabfälle“ nennen. Da sagt sogar der Bundesrat, dass die Verwendung oder die Verbrennung von Sonderabfällen zwingend von einer entsprechenden Bepreisung ausgenommen werden muss. Hinsichtlich dieser Argumente brauchen wir hier einfach sachgerechte Lösungen, und dazu gibt es am Gesetzentwurf einfach noch viel zu ändern.

Vor allem muss ausgeschlossen werden, dass die Einführung einer CO2-Bepreisung bei der Müllverbrennung zu Abfallexporten führt. Es kann durchaus sein, dass eine nationale Maßnahme hier dazu führt, dass mehr Müll in Länder mit niedrigeren Standards exportiert wird und vielleicht sogar am Ende in Ozeane gelangt. Das kann doch letzten Endes nicht das Ziel dieser gesetzlichen Maßnahme sein.

(Lisa Badum [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Alles, nur kein CO2-Preis!)

Hier muss schon im Vorfeld gewährleistet werden, dass dies nicht passiert. Wenn am Ende nur alles teurer wird, aber keine Lenkungswirkung entsteht und noch dazu mehr Müll exportiert wird, so müssen Sie doch auch selber konstatieren, dass dann mit Zitronen gehandelt wird und nicht mehr.

(Lisa Badum [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Reine Lobbypolitik!)

Deswegen wollen wir das in dieser Form nicht.

(Lisa Badum [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sie haben es in der letzten Legislaturperiode selbst beschlossen!)

Insgesamt ist es also so, dass die Verbrennung nicht eins zu eins mit der entsprechenden Nutzung fossiler Brennstoffe verglichen werden kann. Im Übrigen ist es auch so – das ist auch ein Punkt, der berücksichtigt werden muss –, dass bei der Verbrennung von Abfällen teilweise auch Biomasse mit verbrannt wird, teilweise auch Holzabfälle.

(Lisa Badum [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Emissionsfaktor null! Schauen Sie einfach ins Gesetz!)

Es wäre dann so – da Lisa Badum immer dazwischenspricht, haben wir wohl einige Punkte erwischt –, dass Holzabfälle, beispielsweise also CO2-freie Brennstoffe, einer CO2-Bepreisung unterworfen werden würden. Das ist nicht mehr als ein Treppenwitz.

(Lisa Badum [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Nein, das stimmt nicht! Schauen Sie in das Gesetz rein!)

Anzustreben sind zumindest europäische Lösungen. Die EU sieht eine Einbeziehung übrigens erst 2026 vor. Hier sollte eine bessere Abstimmung und auch eine entsprechende Angleichung erfolgen. Wenn im Ergebnis, wie gesagt, eine deutsche Lösung steht, dass der Müll dann im europäischen oder im außereuropäischen Ausland landet, ob in Deponien oder in Verbrennungsanlagen, dann ist das Ziel klar verfehlt. Dann rechnet man zwar die deutsche Bilanz entsprechend schön, aber der Umwelt und auch dem Klima ist damit in keiner Weise geholfen.

Deswegen setzen wir uns für sachgerechte Lösungen ein. Dabei bleibt uns wichtig – das gilt es, schon zu betonen –, dass gerade in der jetzigen Situation sämtliche Potenziale eben auch für die Versorgungssicherheit und im Sinne der Müllverbrennung genutzt werden müssen und dass die Verbraucherinnen und Verbraucher nicht zusätzlich belastet werden dürfen.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU/CSU)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7546349
Wahlperiode 20
Sitzung 56
Tagesordnungspunkt Änderung des Brennstoffemissionshandelsgesetzes
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