Klaus StöberAfD - Corona-Soforthilfe-Rückforderung
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kollegen! Liebe Zuschauer auf der Tribüne! Angesichts der derzeitigen Energiekrise in Deutschland ist das Dauerthema Corona etwas in den Hintergrund geraten. Doch leider holt uns dieses Thema immer wieder ein: kürzlich bei dem völlig überflüssigen Infektionsschutzgesetz und heute bei der aus meiner Sicht ungerechtfertigten Rückforderung von Coronasoforthilfen.
Erinnern wir uns: Am 22. März 2020 wurde infolge des Ausbruchs von Corona in Deutschland der erste Lockdown verhängt. Dies betraf unter anderem Gaststätten, Hotels, Einzelhandel, Kosmetik, Freizeiteinrichtungen und Sport. Es wird Sie vielleicht verwundern, wenn ich das so sage, aber aus meiner Sicht war dieser erste Lockdown vollkommen gerechtfertigt und auch angemessen. Es war eine bisher unbekannte Krankheit, und da war es richtig, mit diesen drastischen Maßnahmen darauf zu reagieren. Aber vieles, was danach kam, angefangen von den weiteren Lockdowns über die Kontaktverbote – wir erinnern uns an Weihnachten 2020, Ostern oder Pfingsten 2021, als viele ältere Bürger keinen Besuch von ihren Kindern und Enkeln bekommen durften – bis hin zu diesem staatlich verordneten Impfwahn und der völlig sinnfreien einrichtungsbezogenen Impfpflicht, war unsozial, war unangemessen und war ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit.
(Beifall bei der AfD)
Aber darüber wollen wir heute nicht sprechen. Wir sprechen über den Zeitraum von März bis Juni 2020. Positiv kann man zunächst anmerken, dass diese Zuschüsse für deutsche Verhältnisse schnell und unbürokratisch ausgezahlt wurden. Da kann man der damaligen Regierung und auch den Förderbanken der Länder ruhig auch mal ein Lob aussprechen.
(Johannes Steiniger [CDU/CSU]: Wir konnten das noch!)
Die Anträge waren auch recht einfach gehalten: Man musste lediglich Namen, Anschrift, Steuernummer, Bankverbindung angeben und ein Kreuz setzen, dass man von den Coronaeinschränkungen betroffen ist. Das haben auch sehr viele Kleinunternehmen genutzt und Mittel zwischen 9 000 und 30 000 Euro, je nach Mitarbeiterzahl, beantragt. Insgesamt wurden 2,2 Millionen Anträge gestellt und Zuschüsse von circa 13,5 Milliarden Euro ausgezahlt. Übrigens hatte die Bundesregierung damals rund 50 Milliarden Euro eingeplant; das zeigt, dass die Ausmaße wesentlich größer eingeschätzt worden waren, als sie tatsächlich eintraten.
Nun, nach mehr als zwei Jahren werden diese Antragsteller aufgefordert, eine Art Verwendungsnachweis vorzulegen. Dabei wird quasi rückwirkend eine Richtlinie gestrickt, nach der man für die drei Monate April, Mai, Juni einen Liquiditätsengpass nachweisen muss. Hier kommt schon der erste Knackpunkt: Obwohl es sich um Bundesmittel handelt, sind die Berechnungsbögen der Länder für diesen Liquiditätsengpass total unterschiedlich. So werden zwar die Umsätze, die man in diesem Zeitraum erzielt hat, richtigerweise berücksichtigt, die Personalkosten jedoch nicht.
Stellen wir uns also folgenden praktischen Fall vor: Ein Gastwirt musste sein Restaurant schließen, konnte aber mit den Zuschüssen weder seine Kosten noch seinen Lebensunterhalt bestreiten. Er macht also Außerhausverkauf und öffnet Ende Mai nach Ende des Lockdowns trotz Beschränkungen sein Restaurant. Er erzielt damit, ganz logisch, auch Umsätze. Diese werden bei der Ermittlung des Liquiditätsengpasses richtigerweise berücksichtigt. Aber um diese Umsätze zu erzielen, brauchte er natürlich auch Personal, das er aus der Kurzarbeit zurückholte. Diese Personalkosten darf er aber bei der Ermittlung des Liquiditätsengpasses nicht abziehen. Liebe Kollegen, man muss kein Steuerberater sein, um zu erkennen, dass diese Regelung völliger Unsinn ist und jedweden betriebswirtschaftlichen und steuerlichen Vorschriften widerspricht.
(Beifall bei der AfD)
Aber in vielen Bundesländern wie Thüringen, Sachsen, Brandenburg oder Nordrhein-Westfalen wird genauso verfahren. Interessanterweise werden in einigen anderen Ländern wie Niedersachsen, Berlin oder Hamburg die Personalkosten anerkannt. Das kann doch nicht richtig sein. Wir brauchen einheitliche Regelungen für ganz Deutschland. Diese können nur so aussehen, dass die Personalkosten natürlich Berücksichtigung finden.
(Beifall bei der AfD)
Liebe Kollegen, es gab auch Missbrauch; das ist ganz normal. Ich habe ja beschrieben, dass die Antragstellung einfach war. Es gab natürlich auch Scheinfirmen, also Leute, die sich mit einem gefakten Namen und einer Steuernummer diese Zuschüsse beschafft haben. Das ist natürlich kriminell. Es gab Antragsteller wie Handwerk und Industrie, die in diesem Zeitraum nicht so hohe Verluste hatten wie ursprünglich befürchtet. Diese haben aber ihre Zuschüsse meistens schon freiwillig zurückgezahlt. Diejenigen, die diese Mittel missbräuchlich beantragt haben, sind entweder damals schon ermittelt worden oder längst verschwunden.
Sie treffen also mit Ihren Rückforderungen auf Basis einer sehr zweifelhaften Richtlinie genau die kleinen Unternehmen, die im März 2020 von heute auf morgen schließen mussten und in erhebliche Schwierigkeiten gebracht wurden. Das ist weder gerecht noch den Betroffenen vermittelbar. Deshalb meine Bitte an die Bundesregierung und auch an die Länder: Schaffen Sie Transparenz und Gerechtigkeit bei der Prüfung der Coronasoforthilfen!
Kommen Sie bitte zum Schluss.
Stoppen Sie die Rückforderungen bei den vom Lockdown betroffenen Kleinunternehmen!
Vielen Dank.
(Beifall bei der AfD)
Für die SPD-Fraktion hat das Wort Sabine Poschmann.
(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der FDP)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7546381 |
Wahlperiode | 20 |
Sitzung | 56 |
Tagesordnungspunkt | Corona-Soforthilfe-Rückforderung |