Manuel HöferlinFDP - Änderung personenstandsrechtlicher Vorschriften
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Immer wieder höre ich, wahrscheinlich ebenso wie Sie, von Bürgerinnen und Bürgern, wie sie sich mit einfachsten Behördengängen herumplagen müssen und welche Erfahrungen sie dabei gesammelt haben. Auch ich selbst habe mal eine merkwürdige Situation erlebt. Es ging um einen Fehler in meinem Personalausweis – er betraf ein einzelnes Zeichen –, den ich korrigieren lassen wollte. Ich habe meinen Ausweis vorgelegt, und dann hieß es: Da müssen Sie zum Standesamt und sich entweder eine Geburtsurkunde oder einen Auszug aus dem Geburtenregister ausstellen lassen; dann können wir das korrigieren. – Das Standesamt war drei Zimmer weiter. Ich bin rübergegangen, habe einen Papierauszug geholt und bezahlt, bin wieder zurück zur Personalausweisstelle, und dann wurde mein Personalausweis korrigiert.
Jeder hat wahrscheinlich ähnliche oder auch andere Erfahrungen gemacht. Jahrelang hat man bei der Verwaltungsmodernisierung, der Digitalisierung der Verwaltung auf der Bremse gestanden. Deutschland darf bei der Digitalisierung aber nicht schlafen, muss vielleicht sogar Vorreiter in Europa werden. Darum haben wir die digitale Aufholjagd begonnen, meine Damen und Herren.
(Beifall bei der FDP und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie des Abg. Dr. Johannes Fechner [SPD])
Das Dritte Gesetz zur Änderung personenstandsrechtlicher Vorschriften ist ein guter und weiterer Schritt in Richtung einer digitalisierten Verwaltung. Zukünftig werden Bürgerinnen und Bürger ihre Personenstandsdaten beispielsweise selber eingeben können und dem Standesamt auf elektronischem und gesichertem Weg übersenden können; es soll auch Abgleiche zwischen diesen geben. Wir setzen damit ein Stück weit das Once-Only-Prinzip, also die einmalige Eingabe von Daten, konsequent um.
(Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)
Und dort, wo es nicht zwingend notwendig ist, werden wir zukünftig auf Nachweise von Bürgerinnen und Bürgern verzichten. Das gilt insbesondere dann, wenn die Dokumente schon einmal bei einer anderen Behörde gespeichert wurden. Das, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist das, was wir unter einer bürgerfreundlichen Verwaltung verstehen.
(Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)
Wir entlasten aber nicht nur die Bürgerinnen und Bürger, die nun nicht mehr für alle Angelegenheiten zum Standesamt fahren müssen; wir entlasten auch die Standesämter selbst. Wir sorgen für Bürokratieabbau, weil es natürlich viel einfacher ist, Daten digital zu übertragen, anstatt sie aus Faxen abzutippen.
Wir werden aber noch einige Änderungen am Personenstandsrecht in dieser Legislaturperiode vornehmen müssen, zum Beispiel hinsichtlich von Geschlechtseintragungen für queere Menschen. Das muss noch geändert werden; denn das Personenstandswesen orientiert sich am Familienrecht, dessen Anpassung wir uns im Koalitionsvertrag vorgenommen haben. Wir werden auch sicherstellen müssen, dass die Registermodernisierung – das gehört dazu – verfassungsfest ausgestaltet wird. Dazu gehört, dass wir die Rechtsunsicherheit bei der Nutzung der Steuer-ID endlich beenden und, wie im Koalitionsvertrag vereinbart, eine verfassungsfeste Lösung der Registermodernisierung festlegen werden, meine Damen und Herren.
(Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und des Abg. Falko Mohrs [SPD])
Letztlich wird es auch darum gehen, das Vertrauen in die Datenverarbeitung der Verwaltungen zu stärken und zu festigen, was jahrelang vernachlässigt wurde. Es geht darum, dass die Protokollierung dann zum Beispiel in einem Datencockpit sichtbar gemacht wird. Das, was bei der Registermodernisierung angefangen wurde, werden wir auch bei anderen Arten der Datenverarbeitung der Verwaltungen einführen müssen, damit Menschen gerade dort, wo sie vielleicht nicht beteiligt sind, wenn Behörden bei Behörden Daten abgleichen, zumindest im Nachhinein sehen können, wer wann aus welchem Grund auf Daten zugegriffen hat. Deshalb ist, glaube ich, das Datencockpit, das in den Registern und in der Verwaltungsmodernisierung Platz greifen muss, ein wichtiger vertrauensbildender Aspekt. Es ist Ausdruck von Transparenz, und die schafft dann auch Akzeptanz für diese digitalen Verfahren.
(Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)
Es ist richtig und wichtig, dass wir jetzt diesen Schritt der Verwaltungsmodernisierung schaffen und damit zum 1. November die Registermodernisierung ermöglichen, damit im nächsten Schritt die IT-Umsetzung erfolgen kann. Moderne Register sind ein Multiplikator für die Verwaltungsmodernisierung. Sie sind datensparsamer, erfordern weniger Aufwand, sie führen zu enormen Kosteneinsparungen und helfen am Ende den Bürgerinnen und Bürgern ebenso wie der Verwaltung.
Herzlichen Dank.
(Beifall bei der FDP und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7546590 |
Wahlperiode | 20 |
Sitzung | 57 |
Tagesordnungspunkt | Änderung personenstandsrechtlicher Vorschriften |