Stephan ThomaeFDP - Schöffenrecht
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich finde es eine schöne Sache, dass der Antrag der Union uns mal Gelegenheit gibt, über das Schöffenamt zu sprechen, ein wichtiges Amt für die Strafrechtspflege in Deutschland. Sein Licht steht leider ein bisschen zu sehr unter dem Scheffel; es steht selten im Rampenlicht, obwohl es eigentlich ein wichtiges Amt für eine funktionierende Rechtspflege bei uns ist – wie viele Ehrenämter, die leider oft übersehen und vergessen werden. Deswegen ist das eine gute Gelegenheit, einen Dank an viele Schöffinnen und Schöffen auszusprechen, die in Deutschland ihren Dienst vor den Gerichten tun.
(Beifall bei der FDP und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD)
Es gibt auch Ansätze in dem Antrag von der Union, die wir uns sehr genau ansehen werden, die wir nicht verkehrt finden, wie zum Beispiel die Forderung, das Schöffinnen und Schöffen ein Bekenntnis zu der freiheitlich-demokratischen Grundordnung ablegen müssen und dafür auch jederzeit eintreten müssen. Das BMJ ist auch schon dabei, in den §§ 44a und 45 des Deutschen Richtergesetzes entsprechende Änderungen vorzunehmen. Das ist also schon auf dem Wege, meine Damen und Herren.
Soweit Sie den Kündigungsschutz verbessern wollen, ist Ihrem Antrag nicht so genau zu entnehmen, was Sie eigentlich vorhaben. Aber Sie können gewiss sein, dass das zuständige Bundesministerium für Arbeit und Soziales einen wachsamen Blick darauf hat, wo der Kündigungsschutz noch verbessert werden muss.
(Beifall bei der FDP)
Es gibt aber ein paar Punkte, die mir nicht so recht einleuchten wollen und der Grund sind, weshalb wir Ihrem Antrag nicht zu folgen vermögen. Dazu gehört zum Beispiel Ihr Vorschlag, dass die Schöffenwahl bundeseinheitlich durchgeführt werden soll. Warum eigentlich? Worin liegt der Mehrwert, wenn die Schöffen zwischen Nordsee und Alpen, zwischen Rhein und Oder immer am gleichen Tag gewählt werden? Hat es jemals jemanden gestört, dass hier die Länder ihrer Vielfalt Rechnung tragen können und jedes Land für sich selber bestimmen kann, wann die Schöffenwahl durchgeführt werden soll? Das ist für mich eine unnötige Vereinheitlichung. Wenn die Länder etwas in ihrer Vielfalt regeln können, dann sollte man sie auch lassen. Es gibt für mich keinen zwingenden Grund, zu sagen: Das muss bundeseinheitlich geregelt werden, meine Damen und Herren.
Schließlich ist der interessanteste Punkt des Antrages das Thema der Altershöchstgrenze für die Schöffen. § 33 GVG – Gerichtsverfassungsgesetz – besagt ja, dass Schöffen bei Beginn der Amtsperiode nicht jünger als 25 Jahre und nicht älter als 69 Jahre alt sein sollen. Bei einer Amtszeit von fünf Jahren heißt das, dass jemand, der mit 69 Jahren gewählt wird, bis zum Alter von 74 Jahren im Amt sein kann.
Ich finde diese Alterseingrenzung – ein Schöffe soll nicht jünger als 25 und bis zum Ende seiner Amtszeit potenziell nicht älter als 74 Jahre sein – eine sinnvolle und weise Entscheidung, weil man sagt: Na ja, es ist auch nicht gut für die Akzeptanz des Gerichtes, wenn ein Schöffe zu jung ist. Und eine Grenze bei 74 Jahren finde ich auch eine durchaus passende Altersentscheidung. Daher sehe ich keinen Grund, weshalb man diese Alterseingrenzung „25 bis 74 Jahre“ im Ergebnis anrühren sollte. Ich finde, das ist für die Akzeptanz der Gerichte eigentlich eine gute Entscheidung. Daher würde ich sie auch nicht verändern.
(Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der SPD)
Dahinter mag auch stehen, dass Sie sagen: Es wird immer schwerer, Ehrenamtler für Ehrenämter zu gewinnen. – Ja, das ist richtig. Aber dann einen bequemen Weg zu gehen und zu sagen: „Dehnen wir einfach die Altersgrenzen aus“, erscheint mir ein bisschen zu einfach. Unser Anspruch sollte doch sein, zu versuchen, jüngere Menschen wieder für das Schöffenamt wie übrigens für alle Ehrenämter zu gewinnen. Das ist nicht nur Aufgabe der Politik, aber wir könnten auch einen Beitrag dazu leisten. Jedenfalls erscheint es mir zu einfach, zu sagen: Die Älteren ins Ehrenamt. – Wir sollten versuchen, auch Jüngere wieder fürs Ehrenamt zu begeistern, auch für das Schöffenamt, ein schönes Amt. Deswegen vielen Dank für den Antrag; wir werden ihm im Ergebnis aber nicht zustimmen.
(Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)
Ansgar Heveling hat das Wort für die CDU/CSU-Fraktion.
(Beifall bei der CDU/CSU – Dr. Günter Krings [CDU/CSU], an die SPD gewandt: Der überzeugt euch jetzt noch!)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7546605 |
Wahlperiode | 20 |
Sitzung | 57 |
Tagesordnungspunkt | Schöffenrecht |