Thomas SeitzAfD - Schöffenrecht
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Mitwirkung von über 100 000 gewählten ehrenamtlichen Richtern auf allen Ebenen der Rechtsprechung verwirklicht den Grundsatz der Volkssouveränität und ist unverzichtbar. Es ist eine Schande, dass bereits 2013 der Vorsitzende des Bundesverbandes ehrenamtlicher Richter, DVS, klagen musste – gemeint sind die ehrenamtlichen Richter –:
Sie üben eines der verantwortungsvollsten staatlichen Ehrenämter in Deutschland aus. Die Missachtung arbeitsschutzrechtlicher Regelungen und des bestehenden Benachteiligungsverbotes am Arbeitsplatz stehen einem liberalen und demokratischen Rechtsstaat … nicht gut zu Gesicht.
Auch wenn der Antrag der Union angesichts Ihrer vielen Regierungsjahre heute viel zu spät kommt, ist das Anliegen richtig, insbesondere bei den Verbesserungen bei Freistellung und Kündigungsschutz der ehrenamtlichen Richter. Es ist schlicht skandalös, dass ein ehrenamtlicher Richter bisher die in die Gleitzeit fallende Dauer seiner Inanspruchnahme nacharbeiten muss. Viele weitere Details zum Reformbedarf kann man beim DVS seit Jahren nachlesen.
Eine Erhöhung der Altersgrenze auf 75 Jahre ist im Hinblick auf die über Jahrzehnte gestiegene körperliche und geistige Leistungsfähigkeit auch im Alter sinnvoll, ebenso ein einheitlicher Wahltag für die Richterwahlen, um mehr öffentliche Aufmerksamkeit zu erlangen oder, besser, um überhaupt erstmalig etwas Aufmerksamkeit zu erzeugen.
(Beifall bei der AfD)
Unzureichend ist der Antrag leider bei der Unterstützung der Richter in der effektiven Ausübung ihres Amtes. Insoweit braucht es zumindest ein flächendeckendes Angebot von Einführungsveranstaltungen sowie einen gesetzlichen Fortbildungsanspruch.
Spannend wird es bei der inhaltlich selbstverständlichen Forderung, dass ehrenamtliche Richter sich zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung bekennen und für ihre Erhaltung eintreten müssen; denn wer diese Voraussetzungen nicht erfüllt, kann seinem Amtseid aus § 45 Absatz 3 des Deutschen Richtergesetzes ohnehin nicht gerecht werden.
Konkret wird es auf die Einführung eines Überprüfungsverfahrens hinauslaufen; wir haben es ja vorhin gehört. Oder anders: Alle am Schöffenamt interessierten Bürger stehen dann unter dem Generalverdacht der Verfassungsfeindlichkeit.
Wertschätzung für das Ehrenamt sieht anders aus. Aber immerhin hilft es, Klimaterroristen, wie ein Fräulein Neubauer, die das Sprengen von Pipelines öffentlich propagiert hat, vom Richteramt fernzuhalten.
(Beifall bei der AfD)
In Wahrheit geht es nur um einen Vorwand, um mithilfe eines instrumentalisierten Verfassungsschutzes Kritiker der Regierung und der Zustände in Deutschland weiter zu stigmatisieren und zu entrechten. Mit Ihrer Forderung wollen Sie nicht das Richteramt stärken, sondern den Missbrauch des Rechts vorantreiben.
Dennoch stimmen wir dem Antrag zu; denn wir als AfD sind hier im Bundestag die einzige Partei, die wirklich für die FDGO kämpft und sie nicht schleichend abschaffen will – siehe Coronamaßnahmen.
Vielen Dank, meine Damen und Herren.
(Beifall bei der AfD)
Erfreulich ist einerseits, dass die Kolleginnen Canan Bayram und Susanne Hennig-Wellsow ihre Reden zu Protokoll gegeben haben,
(Beifall)
Ich weiß nicht, ob jemand singen möchte; auch das ist möglich und erlaubt im Plenarsaal. – Aber erst mal haben Sie, Frau Hierl, das Wort.
(Beifall bei der CDU/CSU)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7546607 |
Wahlperiode | 20 |
Sitzung | 57 |
Tagesordnungspunkt | Schöffenrecht |